Gründungsidee und Kurzfassung
Bernhard Nürnberger Maler - Bildhauer - Zeichenlehrer - Studienrat i.R.
An den geneigten Leser! Bei der sozialen Skulptur handelt es sich um Realsatire. Die Texte sind entstammen alle der Wirklichkeit der Metropole der Kreativen, Berlin. Ausgangspunkt ist eine provozierende Protokollnotiz einer Arbeitsgruppe "Quo vadis VBK" des real existierenden Vereins Berliner Künstler vom Beginn des Jahres 2011.
Protokolltext: "Gefragt wurde nach den Kriterien für die Aufnahme in den Verein. Es entscheidet „hauptsächlich die künstlerische Qualität“ (Matthias)" (...) Abschließende Frage zu den Aufnahmekriterien: Sollen weiterhin Kunstpädagogen aufgenommen werden? Es geht hier nicht um Kollegen, die ihre Kunstproduktion mit Kursen auf Honorarbasis finanzieren müssen. Auch Professoren an Kunsthochschulen und Universitäten stehen außerhalb der Diskussion. Diskussion: Da Kunstpädagogen eine Festanstellung haben, ist die Notwendigkeit, die eigene Karriere voranzutreiben nicht zwingend notwendig. Das führt in der Regel zu einem anderen Verständnis des Berufsbildes „Bildender Künstler“. Die Notwendigkeit, mit der eigenen Kunstproduktion Geld zu verdienen hat keine existenzielle Priorität, die notwendige Investition in Projektbeteiligungen und Ausstellungen wird oft in Frage gestellt, was sich erschwerend auf die Entwicklung des VBK auswirkt. Andererseits gibt es auch unter Kunstpädagogen eine Kunstproduktion auf qualitativ hohem Niveau. Hier sollte differenzierter hinterfragt und entschieden werden.
Man kann die Frage nach den Aufnahmekriterien eines Künstlerverein für dessen interne Angelegenheit halten. Ich halte jedoch dafür, dass die Berliner Fachöffentlichkeit, also Künstler, Kunsthistoriker, Kunstjournalisten, Galeristen, Kura-toren, Juroren, Sponsoren usw. Gelegenheit haben sollten, die Tendenz, die diesen Verein umtreibt, kennenzulernen. Vor allem natürlich Kunstpädagogen und Hochschullehrer der Kunsterziehung. Der Vorgang: Ich wollte und konnte dieses als "Diskussion" bezeichnete Statement nicht so stehen lassen und habe per mail alle Vereinskollegen und einige Freunde und Bekannte, darunter auch Lehrerkollegen, gebeten, Stellung zu nehmen. Es ging mir darum die "Diskussion" fortzusetzen und zu zeigen, dass es im VBK mit seinen 120 Künstlern auch Mitglieder gibt, die den Inhalt des Statements ganz und nicht teilen. Der Ertrag war überwiegend positiv in meinem Sinn, zum Teil sehr sachliche und engagierte Aussagen über die Absurdität des Statements, seine vereinsinterne und externe Schädlichkeit. Aber auch Unwillen, sich mit dem Thema zu befassen, wurde geäußert. Negative Reaktionen gab es seitens des Vorstandes, nicht zum Inhalt, sondern allein dazu, dass ich die Angelegenheit in die "Öffentlichkeit" getragen hätte. Es gab kein der Satzung gemäßes Schlichtungsangebot, statt dessen eine Einzelvorladung, vor die gesammelten Gremien. Daraufhin habe ich "in Zusammenarbeit mit meinem Schreiber Malte Wienebüttel" die E-mail-Debatte unter dem Namen Verein Beglaubigter Kunstmaler ins Netz gestellt. Sodann hat der Vorstand sich von einem Anwalt beraten lassen, mit dem Ergebnis: Der Vorstand beschließt meine Mailadresse aus dem Vereinsverteiler gestrichen, mich also von allen vereinsinternen Informationen abgeschnitten. Ein satzungsgemäßes Ausschlussverfahren wurde aus guten Gründen nicht betrieben. Sodann bin ich aus dem Verein ausgetreten. Mein Anliegen ist es, dass Künstler, die sich organisieren wollen, bei ihrer Vereinswahl gewarnt sind, 1. dass der Formulierung seiner Aufnahmekriterien nicht trauen ist. Beim VBK sollte differenzierter hinterfragt und entschieden werden. Gerade junge, freischaffende Künstler, die sich noch offen halten wollen, für sich (und für ihre Familie) die Tätigkeit als Kunstpädagoge als Existenzgrundlage zu wählen, riskieren ihre Diskriminierung als "Lehrer die malen", und "eben keine Maler" zu sein zu können. 2. dass der Vorstand des VBK, trotz vielfach bekundetem Anspruch nicht diskussionswillig ung und -fähig ist, bzw. einen offenen Diskurs über strittige Fragen unteredrückt, nicht an Transparenz interessiert ist. 3. dass der Vorstand wohlmöglich einen Rechtsanwalt befragt, ob ein Vereinsmitglied zivilrechtlich belangt werden kann, wenn eine von ihm für abgeschlossen erklärte Diskussion einfach weiterführt. 4. zur Heiterkeit in unserer Branche und speziell im Tollhaus VBK-Vorstand beizutragen. Salut! Bernhard Nürnberger November 2011
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