| Altdeponie Brüssow „Gerüchtemacherei“
deutlich zurückgewiesen Brüssow (HS). In einer persönlichen Erklärung verwahrt sich Bernhard Nürnberger aus Brüssow „in aller Deutlichkeit gegen die Diffamierung“ von Brüssower Bürgern und seiner Person als „Gerüchtemacher durch Amtsdirektor Neumann“ in der jüngsten öffentlichen Stadtverordnetenversammlung. Dabei nimmt er Bezug zum Artikel „Worte gegen Gerüchteküche“ vom 11. Juni. Es sei unvereinbar mit der Zurückhaltungspflicht eines Landesbeamten, diejenigen zu Sündenböcken zu stempeln, die um Aufklärung über mögliche Gesundheitsgefährdungen durch die Altdeponie Brüssow bemüht seien, betont Nürnberger: „Dies gilt auch, wenn sich letztendlich die Sorgen und Ängste als unbegründet herausstellen sollten.“ Darüber hinaus sei Neumanns Behauptung, die „Gerüchtemacher“ unterstellten dem Amtsdirektor und den Mitarbeitern des Amtes fahrlässige, wenn nicht vorsätzliche Gesundheitsgefährdung, dessen freie Erfindung: „Siegfried Bahnweg macht seine Arbeit als Stadtverordneter. Ihn und mich als Gerüchtemacher zu bezeichnen, ist sowieso absurd, weil wir beide erst seit 1999 in Brüssow wohnen. Die Gerüchte stammen alle aus der Zeit davor.“ Bahnweg habe zudem einen Wählerauftrag. Nach dessen Wahl seien alteingesessene Brüssower mit ihren Sorgen an ihn herangetreten. Bahnweg orientiere sich an der Empfehlung des Präsidenten des Bundesumweltamtes, Prof. Troge, den er in einem Schreiben wegen der möglichen Gesundheitsgefährdungen um Rat fragte. Nürnberger zitiert Prof. Troge wie folgt: „… könnte eine historisch fundierte Untersuchung für den Standort nachgeholt werden bzw. eine bereits bestehende Untersuchung vertiefend evaluiert werden. Hierbei können Befragungen von Zeitzeugen und Betriebsaufzeichnungen des Betreibers wichtige Anhaltspunkte für die bestehenden Verdachtsmomente liefern.“ Quelle: Prenzlauer Zeitung, 26. 6. 09
Kein Problem hatte der Leiter der Umweltbehörde Hartwig mit
dem Wunsch Siegfried Bahnwegs auf Aktenseinsicht in Sachen Altdeponie
Brüssow. Innerhalb von vier Tagen lag das Einverständnis
vor. In Begleitung eines mit Fotoapparat ausgestatteten Assistenten
war Herr Bahnweg vor Ort in Prenzlau. Das Erschließungskonzept
und andere Dokumente wurden durchgesehen und abgelichtet, ohne dass
Kosten entstanden. Sachbearbeiter Herr Droebes hatte mit 5o Cent pro
Blatt gewunken. Hier ein Fundstück aus einem Schreiben des Landratsamtes
Prenzlau vom 6. 4. 1994 betr.: "Illegale Verkippung von Klärschlamm auf der Hausdeponie Brüssow
Sehr geehrter Herr Wolff, Ihre Firma und die TTV Frauenhagen haben vom Amt Brüssow den Auftrag erhalten, die Deponie Brüssow nach dem Schließungskonzept bautechnisch zu schließen.Welche Füll- und Abdeckmaterialien dazu verwendet werden sollten und durften, war Ihnen durch das Konzept und durch mündliche Absprachen mit dem Vertreter der Firma Hydrologie GmbH Neubrandenburg bekannt. Sie haben entgegen den Weisungen des Landesumweltamtes und gegen die o. g. Kenntnis widerrechtlich Klärschlamm auf die Deponie Brüssow fahren lassen. (...)"* Das ist keine "suggerierte
Vermutung" sondern eine Tatsache, die Herrn Neumann sehr wohl
bewusst ist, sie jedoch in seiner Erklärung in der Stadtverordnetenversammlung
am 8. 6. 09 unterschlägt, und sogar noch die Aufklärer als
"Gerüchtemacher" diffamierte. Es ist nunmehr an der Zeit, dass der Amtsdirektor sich kooperativ zeigt und der Untersuchung keine Steine mehr in den Weg legt, durch nichts sagende Erklärungen, Vernuschelungen und Hinhalten und üble Nachrede. In seinem eigenen und im Interesse der Amtsverwaltung. Dies gilt auch, wenn sich letztendlich die Sorgen und Ängste als unbegründet herausstellen sollten. Akteneinsicht
2. Teil - im Amt Brüssow - ist angemeldet. (das Zitat stellt den Stand der Dinge am 6. 4. 1994 dar, es sagt nichts darüber aus, wie sich die Sache weiterentwickelt hat. D. h. die Veröffentlichungen hier stellen ebenfalls nur den Stand der jetzigen Nachforschungen dar.)
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