Dreckschwein, wer den Namen verdient


Offener Brief

23. Februar 2010

Sehr geehrter Herr Rakow,

sehr geehrter Herr Peter Reiss,

sehr geehrter Herr Rusin,

 

betr.: Folgekosten des öffentlich-rechtlichen Vertrages zu Deponie Brüssow

es geht mir darum, Sie als Bürgermeister und Fraktionsvor-sitzende in der SVV dabei zu unterstützen, zu klären, ob die Stadt Brüssow umstandslos die Kosten für die "Nachsorge" an der Deponie zu tragen hat. Leider kann ich Ihnen den Vorwurf nicht ersparen, dass Sie mit Ihrer bisherigen Untätigkeit bei der Klärung der Angelegenheit den Konflikt mit Herrn Neumann und Herrn Wolff scheuen und dass Sie sich damit zu Dienern von deren Interessen gemacht haben.

Wenn Sie mein Angebot annehmen, wäre vielleicht zu klären, ob die Behauptung Ihres Kollegen Bahnweg zutreffend ist, der Amtsdirektor sei verantwortlich für den Müllskandal und die Folgekosten. Allerdings würden Sie damit Herrn Neumann und Herrn Wolff gegenüber treten müssen. Die Klärung der Verantwortungs- bzw. Schuldfrage ist im Ergebnis offen. Alle Klärungsbehinderungen des Amtsdirektors bei die Bemühungen Herrn Bahnwegs bestärken in der Öffentlichkeit allerdings weiterhin die Meinung , dass er 1996 tatsächlich seinen Aufgaben in der verwaltungesmäßigen Abwicklung der Deponieschließung nicht nachgekommen ist.

Letztlich geht es ja um die Frage der Veruntreuung von Geldern. Allein schon die große zeitliche Verspätung der "Nachsorgemaßnahmen an der Deponie" ist von Belang. 1996 war der Brunnenbau mit Sicherheit kostengünstiger als er es heute ist. So dass sich schon deshalb die Frage der Veruntreuung stellt. Veruntreuung ist ein Straftatbestand. Und es geht um große Belastungen für die Stadtkasse, was sich auch ungünstig für die gemeindliche Auftragsvergabe an örtliche Handwerker und Betriebe auswirkt.

Zu Ihrer Kenntnis: Im Schließungskonzept der HGN von 1993 heißt es auf Seite 3:

"Diese Konzeption beinhaltet die weitere Verfahrensweise hinsichtlich der Nachsorge und Sicherung der Deponie."

(siehe: der Ihnen von Herrn Bahnweg am 9. 2. 10 überreichte Aktenvermerk vom 20. 8. 1996 und siehe auch http://www.randowkurier.de/umweltbelastungen.htm ),

Das ist ein "Mängelbericht" des LUA Brandenburg, der Handlungsbedarf feststellt, denn es fehlten die Nachweise der Materialanlysen des Klärschlamms sowie der Brunnenbau mit den Ergebnissen der Grundwasseruntersuchungen.

Damit Sie bei den nächsten Sitzungen der SVV klären können, ob die Stadt Brüssow wirklich verpflichtet ist, die jetzt fälligen Maßnahmen in vollem Umfang zu zahlen, biete ich Ihnen "meine Hausaufgaben" an und schlage ich Ihnen die folgenden Fragen vor, die Sie an die Amtsverwaltung, dem Bauamt, die Kommunalaufsicht, die Untere Naturschutzbehörde, das Landesumweltamt, am besten allen Behörden stellen sollten:

Ich beschränke mich vorerst auf den Brunnenbau:

1. Ist es richtig, dass der Brunnen Hy Brü 1/93 schon vor der Erstellung der Konzeption bestand?

2. Gibt es die im Aktenvermerk vom 20. 8. 1996 geforderten Planungsunterlagen, die dem LUA vor Baubeginn vorgelegt werden sollten?

3. Wurden die "als nicht auffindbar" bezeichneten neuen Brunnen (siehe Planzeichnung der HGN-Konzeption von 1993) gebaut?

4. Wenn ja, gibt es Ausschreibungsunterlagen, wann, und welche Firma wurde zu welchen Kosten beauftragt?

5. Waren diese Kosten Bestandteil der Bundesförderung, wurden sie abgerechnet?

6. Gibt es Akten über Wasserprobenuntersuchungen?

7. Wenn ja, welche Firma hat die Untersuchungen zu welchen Kosten abgerechnet?

8. Gibt es Akten dazu, dass das Landesumweltamt die Schließungsmaßnahme als nach Recht und Gesetz für abgeschlossen erklärt hat ? ( siehe: http://www.randowkurier.de/umweltbelastungen.htm )

9. Gibt es ein Abnahme- oder Abschlussprotokoll vom LUA oder der Kreisverwaltung ?

Wenn Sie die Verantwortlichkeit ggf. zu Lasten des Amtsdirektors und/oder der Kreisverwaltung herausstellen sollte, steht die folgende Frage an:

10. Sind eventuelle finanzielle Ansprüche der Stadt an die Verantwortlichen 14 Jahre nach der Tat noch rechtens oder sind sie auch bereits verjährt. (Das hätte ein Anwalt zu klären. Frau Suhr käme dafür wohl kaum in Frage.)

Für sehr wichtig halte ich nach dem jetzigen Kenntnisstand die Frage der Gefährdung der Bevölkerung, denn die Untersuchungen wurden nicht so durchgeführt, wie die HGN es vorschlug.

11. War die Bevölkerung in den Jahren nach 1994 durch eine Verteilung der Schadstoffe im Schichtwasser des Untergrundes gefährdet? (Laden Sie dazu einen Umweltfachmann ein, z. B. von der HGN.)

----- weitere Fragen selbstverständlich ergänzbar

Sehr geehrter Herr Reiss, ich bitte Sie dringend die herabwürdigender Anfeindungen insbesondere im nichtöffentlichen Teil der SVV gegenüber Herrn Bahnweg einzustellen und sich bei ihm zu entschuldigen. Es ist nun einmal so: Nach der Einstellung des Ermittlungsverfahren gegen die Herren Wolff und Neumann hat die Staatsanwaltschaft die Kreisverwaltung darüber informiert, und diese sah sich daraufhin gezwungen, der Stadt den öffentlich-rechtlichen Vertrag aufzuerlegen. Weder Herr Bahnweg noch der Staatsanwalt haben die damit verbundene Kostenbelastung der Stadt verursacht. Oder würden Sie etwa den Staatsanwalt Herrn Clement, auch entsprechend einschlägig titulieren? Doch wohl kaum.

Ich wünsche Ihnen Erfolg. Sie würden zweifellos damit dazu beitragen, dass das Ansehen der Amtsverwaltung nicht weiter beschädigt wird und ihre Politik vertrauenswürdig.

Mit freundlichem Gruß

Bernhard Nürnberger

p.s.

Ich möchte Sie anregen, dafür zu sorgen, dass wirklich nur die Themen im öffentlichen Teil der SVV verhandelt werden, die dort von Rechts wegen hingehören. Die Diskussion über die Verantwortlich der betr. Geldausgaben dort zu führen, heißt und hieße sie vor der Öffentlichkeit zu verstecken und das parlamentarische Instrument der Nicht-Öffentlichkeit der SVV zu missbrauchen . Deshalb gilt hier auch nicht die Vertraulichkeit. Ich bitte Sie ebenfalls, endlich zu beschließen, dass die Sitzungen per Band aufgezeichnet werden. Sie entlasten damit die Protokollführerin Frau Lemke von dem unzumutbaren Konflikt, gewisse Äußerungen nicht gehört zu haben müssen, zu sollen, zu dürfen oder zu können. Mir ist klar, dass dieses eigentlich der Fürsorgepflicht des Amtsdirektors unterliegt. Es ist nicht zulässig, eine abhängige Angestellte in eine solche Konfliktsituation zu bringen. (Ich vermeide die Wortwahl "menschenverachtend" die Sie, Herr Rakow und Herr Reiss in ihrem Positionspapier ( http://www.randowkurier.de/umweltbelastungen.htm ) verwendeten, als es um einen Antrag von Herrn Bahnweg zur elektronischen Aufzeichnung der Redebeiträge in der SVV ging.)