UUmweltbelastungen in Brüssow

Ein Versuch in der Gerüchteküche aufzuräumen (inzwischen weitgehend gelungen!)

SchSchriftverkehr, Dokumente & Artikel - das jüngste zu oberst! -

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Juni 2010: Brunnenbau

an der Deponie

der vorhandene Brunnen wird reaktiviert

zwei neue Brunnen werden gebaut.

Es handelt sich um die Brunnen, die laut Vertrag zwischen Prenzlau und Brüssow "nicht auffindbar" waren

     
 

link:

Dreckschwein, wer den Namen verdient

 

 
     

 

23. 2. 2010 Leserbrief in der Prenzlauer Zeitung
5. 2. 2010 Leserbrief an die Prenzlauer Zeitung
5. Deponie Schließungskonzept von 1993

Schließungskonzepts der HGN von 1993: Gesamtsumme der Fördermittel und Überwachung

 

25. März 1994

Amtsdirektor Neumann stoppt die Klärschlammverkippung durch die Firma UHU des Herrn Wolff

 

Juni 1994

Protokoll vom 2. Juni: die Deponie soll bis zum 1. 11. 94 geschlossen werden. Die Kostenziffern sind ordnungsgemäß vom Amt geschwärzt, es stößt aber auf, dass Herr Wolff als Geschäftsführer der UHU Suckow teilnimmt, seine Firma aber nicht bei den Kosten auftaucht, obwohl sie Teil der "Bietergemeinschaft" ist.

Im Protokoll der SV-Sitzung vom 8. 6. 1994 heißt es, es wird informiert, dass dieVerkippungen am selben Tage wieder aufgenommen worden sind. Die Bevölkerung soll ebenfalls informiert werden. Und - unregelmäßige Kontrollen sind durch Herrn Krull (den Umweltbeauftragten) durchzuführen.

Man staune: Unregelmäßige Kontrollen nachdem das Kreisumweltamt die illegalen Verkippungen moniert hatte und der Amtsverwaltung durch ein Schreiben des Kreisumweltamts an Herrn Wolff darüber informiert war, dass dieser bereits anderwärts illegal Klärschlamm verkippt hatte. d. H. das Amt Brüssow verstößt vor und nach den "Unregelmäßigkeiten" gegen die im Konzept geforderten Lieferkontrollen.

25. 1. 1996

Zustimmung zu Schlkießungsanzeige des Amtes Brüssow vorbehaltlich der konkreten Einhaltung des mit dem LUA abgestimmten Schließungskonzeptes

20. 8. 1996

Mängelbericht des LUA Brandenburg stellt Handlungsbedarf fest

1. es fehlen die Nachweise der Materialanalysen,

2. es fehlen die Grundwasseruntersuchungen.

2010:

2010

Wo sind die Belege, dass die Auflagen erfüllt wurden?

Die Kontrolle oblag der Unteren Naturschutzbehörde Prenzlau. In der Stadtverordnetenversammlung im August 2009 verteilt Herr Neumann die: Informationen der Amtsdirektors(siehe weiter unten) darin heißt es: "Im Jahre 1996 erfolgte Kontrollen durch das Landesumweltamt." Was meint er damit: den Ortstermin und den Aktenvermerk vom 20. 8. 1996 oder Kontrollen der Ausführung der Auflagen?

 

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9. Februar 2010

Dokumentation: 1996: Besprechung und Begehung der Deponie Brüssow


Versuchte Amtsdirektor Neumann

die Stadtverordneten zu täuschen?

1994 veranlasste Herr Neumann aufgrund eines Hinweises eines Bürgers (!!!), (in etwa so:" Sag mal, was lässt Du denn da Stinkendes auf der Deponie abladen??!) seinen Klärschlamm-Lieferstopp. Und beauftragte die HGN mit einer Untersuchung. Das Ergebnis: grenzwertige Umweltbelastungelastungen. Eine Auskofferung sei für eine qualifizierte Analyse notwendig, so der Bescheid der HGN.
1996, am 20. August, gab es einen Vororttermin und ein Protokoll über den Zustand der Deponie. Anwesend vom Amt Herr Werth, Vertreter der HGN, des Landesumweltamtes und des Kreisumweltamtes. Es wird u. a. festgestellt, dass die 2 Brunnen noch nicht gebaut, eine Beprobung der der Wasserqualität noch nicht erfolgt ist, die Oberffläche noch nicht so ist, wie sie sein soll, die Pflanzung einer Baumreihe fehlt. Die Nacharbeiten seien mit dem Landesumweltamt abzusprechen.

Nach den Kenntnisstand heute, ist davon aus zu gehen: Seit August 1996 ist auf der Deponie nichts geschehen. Keine Nachsorge, nichts. Im Gegenteil: Das Tor wurde geklaut.

1. Hypothese:

Die Täuschungs- und Behinderungsmanöver des Amtsdirektors gegen die Aufräumer in der Gerüchteküche zielten nicht darauf,
zu verhindern, dass bekannt wird, das Torsten Wolff illegal Klärschlamm verkippt hat. Das war in Brüssow bekannt. Die wissentlich falsche Aussage Herrn Neumanns, die Deponie sei nach Recht und Gesetz geschlossen worden, hatte das Ziel zu verhindern, dass bekannt wird, dass die im Protokoll vom 20. 8. 10096 geforderten Maßnahmen nicht durchgeführt wurden. Herrn Neumann und Herrn Droebes muss sehr bald klar geworden sein, dass eine strafrechtliche Untersuchung der Klärschlammverkippung im Jahr 2009 zu spät kam.

Dass aber die Aufdeckung der Akten über die amtlichen Versäumnisse unvermeidbar kostenträchtige Folgen haben würde.

Deshalb Herrn Droebes freundliches Abwinken gegenüber Herrn Bahnweg im Oktober 2008: Keine Sorge, da ist alles in Ordung (wider besseres Wissen). Deshalb Herrn Neumanns zäher Kampf gegen eine Klärung und seine "Gerüchtemacher"-Diffamierung.

Getäuscht werden sollten nicht nur die Öffentlichkeit, sondern vor allem die Stadtverordneten. Abgesehen von der äußerst geringen Bereitschaft der Mehrheit, überhaupt etwas über die Deponie wissen zu wollen, sollten sie nicht klar Schwarz auf Weiß zu lesen bekommen, dass der Amtsdirektor für die Folgekosten verantwortlich ist , die sie jetzt in der SVV zu genehmigen aufgefordert sind,

2. Hypothese

Die zwei weiteren Brunnen wurden nach 1996 nicht gebaut und der vorhandene Brunnen wurde nicht beprobt, weil die Verantwortlichen im das Kreisumwelttamt (Herr Droebes), das Amt Brüssow (Herr Neumann) und die Firma (Herr Wolff, damals noch keine Verfolgungserjährung!) nach dem grenzwertigen und unzureichenden Untersuchungsergebnis von 1994 befürchtet haben, dass die Wasserproben die Toleranzgrenzen überschreiten könnten.

3. Hypothese

Schlamperei oder Schlimmeres....

4. Hypothese

Die 2 Brunnen werden gefunden, die Akten über die Wasserproben tauchen auf, die im Aktenvermerk vom 20. 8. 96 geforderten Plaunungsunterlagen tauchen auf, ein weiterer Aktenvermerk über den erfolgreichen Vollzug der Auflagen finden sich ein, aus welchen >Schränken auch immer, im LUA, in Prenzlau, in Brüssow....Und alles wird gut.

bn

 

 

 

 

Müllskandal Brüssow (Artikelübernahme aus der PZ)
© Nordkurier.de am 05.02.2010

Deponiestreit geht in die nächste Runde

Von Oliver Spitza
Brüssow. Das Ermittlungsverfahren gegen den Brüssower Stadtverordneten und früheren Geschäftsführer der Uckermärkischen Handels- und Umweltschutz GmbH, Torsten Wolff (CDU), ist von der Staatsanwaltschaft Neuruppin eingestellt worden. Das teilte der Stadtverordnete Siegfried Bahnweg mit. Er hatte im August 2009 Anzeige gegen den Unternehmer sowie gegen den Amtsdirektor wegen illegaler Entsorgung von Klärschlamm auf der Deponie Brüssow gestellt. "Allerdings ist das kein Freispruch erster Klasse, denn die Staatsanwaltschaft hat die Neumann und Wolff zur Last gelegten Straftaten nicht bewertet, sondern nur als verjährt eingeordnet,", so Bahnweg.

Die Brüssower Deponie sollte von 1994 bis 1996 geschlossen und rekultiviert werden. Den Auftrag, so Bahnweg, habe damals Wolff mit seiner Suckower Firma in einer Bietergemeinschaft mit der TTU Frauenhagen bekommen.Wie Siegfried Bahnweg recherchiert hat, wurde bereits mit Beginn der Deponieschließung 1994 das Wachpersonal entgegen der Vorgaben abgezogen. Der damalige Umweltbeauftragte der Stadt konnte keine einzige Probe der dann per Lkw angelieferten Materialien nehmen, weil überwiegend in der Nacht geliefert wurde. Das Material sei sofort mit dem Erdreich vermengt und per Planierraupe untergeschoben worden. "Auffällig erscheint auch, dass dieser doch angeblich toxologisch unbedenkliche Klärschlamm von der Ortschaft Kamp-Lintfort nahe der holländischen Grenze quer durch Deutschland in die circa 850 Kilometer entfernte, unbewachte und unbeleuchtete Deponie Brüssow gefahren wurde", so Siegfried Bahnweg. Wenn es nur um eine Verfüllung der Deponie gegangen wäre, hätte man aus der zwei Kilometer entfernten Kiesgrube Füllmaterial holen können. "Bemerkenswert erscheint mir auch, dass die Firma des Fuhrunternehmers Wolff die Schließung der Deponie durchführte, obwohl dem Amtsdirektor zu diesem Zeitpunkt bekannt sein musste, dass die Firma im Landkreis Templin bereits illegal Klärschlamm verkippt hatte." Für die Fahrten von Kamp-Lintfort nach Brüssow existieren nur für circa 20 Prozent der abgekippten Menge Lieferscheinnachweise, wie Bahnweg in mühevollen Recherchen ermittelt hat."

Die Staatsanwaltschaft hat den ganzen Vorgang noch einmal zum Umweltamt des Landkreises geschickt und notwendige Maßnahmen gefordert", sagte Siegfried Bahnweg zum aktuellen Stand des Müllskandals in Brüssow. Prompt sei im Januar eine Beschlussvorlage (0002/10) des Amtsdirektors in der Brüssower Stadtverordnetenversammlung aufgetaucht. Darin wird vorgeschlagen, mit dem Ingenieurbüro AGUA Angermünde einen Ingenieurvertrag zur Untersuchung des Grundwassers der Mülldeponie Brüssow abzuschließen. Die Beschlussvorlage beziffert die Kosten für die Stadt auf 50062,26 Euro. "Das ist Geld, das uns nun an anderer Stelle fehlen wird", so Bahnweg. Während die Schließung und Sanierung der Deponie ursprünglich komplett vom Land Brandenburg gefördert worden sei, müsse nun die Stadt für die Versäumnisse der Verwaltung einstehen.

Die Stadtverordnetenversammlung lehnte am 19. Januar mehrheitlich diese Beschlussvorlage ab und forderte erst Einsicht in den Vertrag mit der AGUA. Nun steht der Ingenieurvertrag zur Schließung der Deponie am Dienstag, 9. Februar, erneut auf der Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung, aber erst als letzter Tagesordnungspunkt im nichtöffentlichen Teil. "Es werden noch höhere Kosten auf uns zukommen. Denn das eventuell belastete Grundwasser ist nur ein Thema. Auch der Deponiekörper entspricht nicht den Vorgaben aus dem Leistungsverzeichnis", prophezeiht Bahnweg. "Wer trägt nun die politische Verantwortung für dieses Dilemma?"

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5. Februar 2010

Das Kartell des Schweigens

Der Klärschlamm-Pate
bn. Der Artikel von Oliver Spitza (Prenzlauer Zeitung vom 5. 2. 2010: Deponiestreit geht in die nächste Runde) ist ein Befreiungsschlag. Für die Prenzlauer Zeitung war es aufgrund der Entwicklungen um die Deponie Brüssow wohl doch unhaltbar geworden, mehr oder weniger nur das zu berichten, was von Amtsdirektor Detlef Neumann angesegnet ist. Oder zu dem Thema ganz zu schweigen. Der Geruch der "Hofberichterstattung" stach zu sehr in die Nase. Ein Befreiungsschlag auch vom Verdacht der Teilhabe am Brüssower Kartell des Schweigens zu Gunsten des Klärschlamm-Paten der 90er Jahre Torsten Wolff. Im Mafia beherrschten Süditalien heißt dieses Schweigen OMERTÀ. In Brüssow ist es die große Koalition von SPD/CDU, die schweigt und die Diffamierungs- und Verschleierungsversuche des Amtsdirektors und Wolffs mit Mobbingversuchen unterstützt.

Der Klärschlamm-Pate Wolff
Es ist merkwürdig. Überall in Nordbrandenburg bei Institutionen und Instituten, die sich mit dem Umweltschutz befassen, ist er bekannt wie ein bunter Hund. Bei HGN, bei AUGUA, in Templin, selbst im Umweltamt (!) Prenzlau. Die Nennung seines Namens genügt. Ach der! Es werden Orte genannt, Greifenberg, Tantow, Rezin, Ramin,...., und Zahlen: Herr Wolff soll bei der Firma Kamp-Lintfort , Nordrheinwestfahlen, für die Abnahme der angeblich "landwirtschaftlich verwertbarer Klärschlämme" 200 bis 250 DM pro Tonne für die Entsorgung gezahlt bekommen haben. Zusätzlich wurden im Angebot der Wolff'schen Bietergemeinschaft 7 DM pro Kubikmeter für Verfüllmasse veranschlagt. Nach Angaben von Herrn Dröbes verkippte Herr Wolff 1045 Tonnen Klärschlamm in der Deponie. Diese wurden mit 7935 m³ Holzkompost vermischt zur Verdünnung des Schadstoffgehalts. Dies war laut Konzept verboten und wurde wegen des vom Amt Brüssow angeordneten Abzugs des Aufsichtspersonals an der Deponie erst möglich.

Kleine Rechnung: 1045 Tonnen Klärschlamm x 200,- DM = 209 000,- DM
+ 1045 Tonnen Klätrschlamm x 7,- DM = 7 315,- DM
+ 7935 m³ Holzkompost x 7,- DM = 55 545,- DM
Summe 271 860,- DM ohne Einrechnung der Transportleistung
(keine Garantie für die Richtigkeit, bitte selbst nachrechnen, bn)


Immerhin gibt es Hoffnung.

Die Beschlussvorlage über einen Vertrag mit dem Ingenieursbüro AGUA aus Angermünde wurde auf Anregung von Siegfried Bahnweg vertagt. Und eine detailliertere Auflistung der Ausgaben und Leistungen verlangt.
Doch grundsätzlich drücken sich auch hier die Stadtverordneten um ihre politische Verantwortung.
Entscheidend ist doch nicht, wofür im Einzelnen die Firma AGUA 50 000 Euro verlangt.
Entscheidend ist, wer diese Kosten verursacht hat.
Es ist unerträglich, ausgerechnet Herrn Neumann mit dem Vertragsabschluss zu beauftragen, dem Mann, der die Kosten nach den vorliegenden Dokumenten verantwortet. Zur Deckung der Kosten für die Brunnen standen 1993/96 im vollem Umfang Landesgelder zur Verfügung. Es gibt wirklich keinen Grund, warum die Stadtverordneten dem Amtsdirektor in dieser Sache vertrauen sollten. Der politische Kopf, Bürgermeister Rakow sollte sich direkt an die Kommunalaufsicht wenden, um aus diesem Dilemma heraus zu kommen.

Die rechtliche Grundlage für den Ingenieursvertrag ist der "Öffentlich-rechtliche Vertrag für die Durchführung der Nachsorge und Überwachung des Standortes der gesicherten ehemaligen Hausmülldeponie Brüssow" zwischen der Stadt Brüssow, vertreten durch den Amtsdirektor und dem Landrat des Landkreises Uckermark. Die SVV hat den Vertrag bereits abgesegnet.

Am 28. Februar wird der Landrat gewählt.
Es ist zu hoffen, dass sich der neue Landrat die Vorgänge, die zu diesem Vertrag geführt haben, genau anguckt.
Das fängt damit an, dass der Vertrag eine Lüge im Titel führt. Wahrscheinlich ist er deswegen rechtsunwirksam, da er von falschen Tatsachen ausgeht. Nach Lage der Akten wurde die Schließung des Deponie entsprechend den damaligen Vorgaben und rechtlichen Bestimmungen nicht zu Ende gebracht. Ein Schlussprotokoll ist nicht bekannt. Die Begriffe "Nachsorge" und "gesichert" sind sachlich falsch.*

"Andere Umweltgesetze"
.*Herr Wolff soll behaupten, dem "Wühler" Bahnweg seien die Kosten, die auf die Stadt zu kommen, zu verdanken. Damals hätten noch andere Umweltgesetze gegolten. Das ist Unsinn. Zum Beispiel: Im Schließungskonzept waren drei Brunnen vorgesehen. Das war auch 1996 Gesetz. Aber nur einer wurde gebaut und später untergepflügt. Nie wurden Wasserproben entnommen. Es ist klar, dass Herr Wolff ein Interesse daran hat, Kumpel Detlef von Verantwortung frei zu reden. Eine Hand wäscht die andere.
Die Stadtverordneten aber, die geneigt sind, den Schutzbehauptungen Herrn Wolff zu glauben, sollten trennen können,
zwischen ihrer Aufgabe als gewählte Volksvertreter und ihren privaten, freundschaftlichen Gefühlen.
Auch wenn es weh tut.

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Kein Freispruch für Torsten Wolff
Siegfried Bahnweg hat großes Lob und Respekt für seine mühevollen Recherchen in der Deponiesache verdient. Aber er irrt, wenn er von "keinem Freispruch erster Klasse" für Torsten Wolff spricht. Verjährung ist kein Freispruch. Nichts ist untersucht und nichts ist geklärt worden. Nur die Zeit hat zu seinen Gunsten gearbeitet. Für Amtsdirektor Neumann ist die Sache verwaltungrechtlich noch gar nicht ausgestanden. Und möglicherweise sind privatrechtliche Regressansprüche der Gemeinde Brüssow an beide noch drin. Auch das sollten Bürgermeister Rakow und die Stadtverordneten klären. Frau Suhr ist gefragt!
Ein schönes Paradox:
Wenn der Amtsdirektor keine finanzielle Rückforderung im Namen der Stadt an sich selbst stellt, macht er sich der Untreue schuldig.

Im Übrigen ist ein Rücktritt Torsten Wolffs von seinem Mandat überfällig.
Er hat seine Wähler getäuscht.

 

http://www.bruessow.info/news.php?path=news/2010/01/

http://www.nordkurier.de/imag/hermes/aktuell/0602_pz.jpg

 

 

   

 

 

Wissenswertes über Torten Wolffs

Uckermärkische Handes- und Umweltschutz GmbH

siehe:

 

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29. Dezember 2009

Die (vom Land geförderte) Schließung der Deponie wurde in den 90ern nicht vollendet.

oder

Die Nachsorge beginnt mit 14 Jahren Verspätung.

dazu die folgenden Belege:

 

 

über das Luftbild 2009 überblendet: Höhenlinien und Kontrollbrunnen (Pegel) aus dem Konzept der Deponieschleißung der HGN von 1994. Bitte beachten: Die Pegelmessstelle rechts oben stammt aus 1/93, existierte als bereit vor der Konzeption und war somit nicht teil der Ausschreibung und Finanzierung durch den Bund.

Die beiden neuen Pegelmessstellen seien nicht auffindbar, heißt es zum geplanten Vertrag mit dem Landrat. Anhand des Plans lässt sehr gut überprüfen, ob sie überhaupt angelegt wurden. Wahrscheinlich nicht. Denn es liegen auch keine Messwerte vor. Auch die seit 1997 verantwortliche Umweltbehörde in Prenzlau blieb untätig.

 

 

 

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kleines Intermezzo

17. Dezmeber 2009

Das angedrohte Nachspiel

In der Stadtverordnetensitzung am 13. Oktober 2009 kündigte Torsten Wolff ein Nachspiel an. Es ging um angebliche Verleumdungen und Unwahrheiten durch mich in einem offenen Brief an den Bürgermeister. Das Nachspiel kann beginnen. Allerdings ist es ein Nachspiel für Herrn Wolff, nicht von ihm. Wie er es sich zusammen mit seinem Antwalt Herrn A. von Hübschmann aus Templin vorgestellt hat. Dieser hatte mir einen frechen Brief geschrieben und die Unterschrift unter eine Unterlassungserklärung verlangt - bei Nichtbefolgen: 5000,- Euro. Die ich nicht unterschrieb. Und gleich eine Anwaltsrechnung stellte: 775,64 Euro nach § 271 BGB sofort zahlbar. Die ich nicht bezahlte.
Denn und aber: Es war noch und tatsächlich einiges unklar.
Das klärt sich jetzt.
B. Nürnberger

 

Auskunft von der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder)

...es gab ein Strafverfahren gegen T. W. wegen "vorsätzlichem unerlaubtem Umgang mit gefährlichen Abfällen."

 

 

11. November 2009:

Die Schließung der Deponie soll vollendet werden!

Alle Versuche durch das Amt, den Zustand der Deponie zu vertuschen, haben nicht gefruchtet. Ein Erfolg der Arbeit des Stadtverordneten Siegfried Bahnweg. Der sich damit den Respekt seiner Kollegen Stadtverordneten erworben hat.

Es liegt ein Vertragsentwurf vor:

(besonders beachtenswert: § 7 )

 

 

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4. November 2009

Ermittlungsverfahren gegen Torsten Wolff

Die Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren gegen den Torsten Wolff eingeleitet. Es geht um die Klärung der Vorgänge um die Altdeponie Brüssow in den 90er Jahren. Die Staatsanwaltschaft wird das leisten, was von die Vertreter der Amtsverwaltung und der Mehrheit der Stadtverordneten nicht geleistet wurde oder nicht geleistet werden wollte.

 

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  3. November 2009

Weitere Umweltsünden an der Randow?

Nach neuen Auskünften aus informierten Kreisen soll es in den 90er Jahren bei Pamplow-Ramin zur "Einbringung" von Klärschlämmen in Ackerflächen gekommen sein.
Hier stellt sich möglicherweise eine naheliegende Verbindung zu der illegalen Klärschlammverkippung in der Altdeponie Brüssow her.
Torsten Wolff, ehemaliger Geschäftsführer der UHU GmbH, hatte in einer Sitzung in Brüssow in einer Befragung durch Bert Rusin ausgesagt, er sei mit landwirtschaftlicher Verwertung befasst gewesen, Sekundärstoffe (!) seien "da" gewesen.
Aus einer von den "informierten Kreisen" unabhängigen fachlichen Quelle war außerdem zu hören, das Herr Wolff tatsächlich in der Uckermark ein "Klärschlammzwischenlager" betrieben habe.
(Ohne dies hier als Tatsachenfeststellung hinzustellen.)*
Er sei sein Zeug nicht so an die Uckermärker Bauern losgeworden, wie er es sich vorgestellt habe.
(Ohne dies hier als Tatsachenfeststellung hinzustellen.)*
Es erscheint logisch, dass Herr Wolff den Auftrag der Deponieschließung missbrauchte, und er seine überschüssigen "Sekundärstoffe" vor der eigentlichen Schließung in Brüssow entsorgte, entgegen dem Konzept. Und/oder Anderswo, nach dem Lieferstopp für Brüssow.
(Das ist eine spekulative Schlussfolgerung, ausdrücklich keine Tatsachenfeststellung.)*

Nach diesen neuen möglichen Gegebenheiten stellt sich mit Dringlichkeit die Frage:
Hatten der Bürgermeister, das Amtes und der Bauausschusses Kenntnis über ein mögliches "Zwischenlager" vor der Vergabe des Auftrags an die Bietergemeinschaft UHU/TTU?

*Klammern dank einer Anregung durch Torsten Wolffs Anwalt Herrn von Hübschmann
 

 

Einschub:

Auskunft von der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder)

...es gab ein Strafverfahren gegen T. W. wegen "vorsätzlichem unerlaubtem Umgang mit gefährlichen Abfällen."

 

 



 

2009

Informationen der Amtsdirektors vom 12. 8. 2009

   

Dokument 5.:

  Artikelübernahme von der Prenzlauer Zeitung vom 09.05.2009

Deponie nach Gesetzvorgaben geschlossen

Von Monika Strehlow

Brüssow. Vor 15 Jahren ist die ehemalige Hausmüll- und Bauschuttdeponie Brüssows geschlossen worden. Das etwa ein Hektar große Gelände war noch betrieben worden, als sich die heute uckermärkische Stadt im Altkreis Pasewalk befand. Jetzt stellte der Stadtverordnete Siegfried Bahnweg der Kreisverwaltung ein ganze Liste von Fragen, die er dem Uckermark Kurier als „Offenen Brief“ zusandte.

„Wir haben ein Einschreiben von Herrn Bahnweg erhalten und antworten ihm, so wie jedem anderen Bürger auch“, erklärt der Leiter des Landwirtschafts- und Umweltamtes, Ehrenfried Hartwig. „Darüber hinaus hat er als Stadtverordneter die Möglichkeit, sich in der Amtsverwaltung Brüssow zu informieren.“ Denn das Amt führte im Auftrag der Stadt die Regie über die Deponieschließung.

Zeitlich fiel die Schließung in den Wechsel der Stadt zum Land Brandenburg. Die Betriebserlaubnis für diese Deponie, vom Landesumweltamt Mecklenburg-Vorpommerns erteilt, lief zum 30. September 1993 aus. Am 1. August 1992 war Brüssow nach Brandenburg gewechselt. So wurde in Zusammenarbeit mit der Fachbehörde im Landkreis Prenzlau – der Großkreis Uckermark entstand erst durch die Kreisneugliederung in Brandenburg am 6. Dezember 1993 – der Antrag auf Schließung bei der brandenburgischen Behörde gestellt. Als im Land Brandenburg sich die Zuständigkeiten änderten, habe das Landesumweltamt per 4. März 1998 die entsprechenden Unterlagen an die Kreisverwaltung übergeben, erklärt Hartwig. „Daraus ist ersichtlich, dass die Schließung der Brüssower Deponie entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt wurde.“ Leisten konnte sich die Stadt Brüssow die Deponieschließung nur, weil der Bund in den 1990er Jahren die Schließung sogenannter „Bürgermeisterdeponien – meist kleinere Hausmüllablagerungen in der Nähe der Dörfer – finanziell stützte. Neben Brüssow profitierten davon zum Beispiel auch die Deponien in Göritz, damals noch zum Amtsbereich Prenzlau-Land gehörend, sowie Schmölln im Amtsbereich Gramzow. Die Vergabe der Fördermittel war an Kriterien geknüpft.

Dazu gehörte zum Beispiel die Vorgabe, innerhalb eines bestimmten Zeitraums die Mittel zu verbrauchen – in Brüssow betraf es das Jahr 1994 – oder die Abstimmungen zwischen der Kommune und den Fachbehörden. Bevor in Brüssow begonnen wurde, gab die beauftragte Ingenieurgesellschaft eine Gefährdungsabschätzung mit einer Schließungsempfehlung ab. Zum Verfüllen seien landwirtschaftlich verwertbarer Klärschlammkompost, Holzkompost und Verfüllmaterial verwendet worden, erläutert Ehrenfried Hartwig, die von unterschiedlichen Firmen angeliefert wurden. Sechs zugelassene Labors hätten diese Stoffe untersucht.* Manche Dinge gehen aus den Unterlagen des Landesumweltamtes nicht hervor. Zum Beispiel wer, wann, und wo an den Ladungen der Lkw wie viele Proben durchgeführt habe. **

Abgedeckt wurde die Deponie mit Mutterboden. Heute liegt das Gelände als Brache vor den Toren der Stadt, eine Nutzung ist derzeit nicht vorgesehen.

-------------------------------------------------------------------------------Kommentar (bn)10. 2. 2010 :

* er verschweigt, dass die Untersuchung erst nach der Abmahnung des Landkreises an Firma Wolff wg der illegaler Verkippung erfolgte.

** er ahnt wohl, dass da im Amt Brüssow was im Argen liegt.

 

 

 

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