2010

Der Brüssower Stasi-Test

oder

Der untaugliche Versuch einen unbequemen Stadtverordneten zu diskreditieren. Man kann's ja mal probieren, ob da was vorliegt. Er ist keiner von uns. "Wir kennen uns alle und wissen was jeder gemacht hat", sagt Torsten Wolff und meint die Zeit vor der Wende. Was er in der Zeit nach der Wende gemacht hat, wissen sie auch alle, die sich da kennen.

(Lesen unten beginnen)

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6.

     
  randowkurier ...........................................................das virtuelle Blatt für die Anstalt Brüssow
Internet Ausgabe 23. Juli 2010 http://www.randowkurier.de/

Stasi-Überprüfung


Amtsdirektor Neumann ist am Zug

Den vorerst letzte Akt der Posse "Stasi-Überprügung der Stadtverordneten" konnte man in der letzten SVV am 13. Juli erleben.

Zur Vorgeschichte: Stadtschreiber Russak hatte die Sache eingeleitet. Verärgert über das hartnäckige Bohren Siegfried Bahnwegs in der Altdeponie von Brüssow , fragte er in einer SVV vor etlichen Monaten lautstark :
"Herr Bahnweg, für wen arbeiten Sie?!!!!?"
Dieser antwortete kurz, knapp und deutlich:
"Für die Stasi." Punkt.

Wenig später legte der Vorsitzender Reiss der Betonfraktion CDUSPD eine inspirierte Beschlussvorlage vor. Alle Stadtverordneten sollen sich der Überprüfung ihrer eventuellen Mitarbeit bei der Staatssicherheit der DDR stellen . Das habe man bisher versäumt und soll nun nachgeholt werden. Der Amtsdirektor wurde beauftragt. So wurde es mehrheitlich beschlossen. Der Beschluss wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

Beim Ausfüllen des für den Antrag bei der Birthlerbehörde notwendigen Formblattes - Wohnorte und Kenntnisnahme - sind einige SV säumig. Siegfried Bahnweg verlangt darüber hinaus, dass
1. auch die Mitglieder des Amtes inclusive dem Amtsdirektor in die Überprüfung einbezogen werden sollen,
2. das Antragsschreiben des Amtes den Stadtverordneten vorgelegt werden soll,
3. geklärt wird, wer die Antwort der Birthlerbehörde auswertet und wie damit umgegangen werden soll.

Das Stasi-Thema steht erst auf der Tagesordnung, als S. Bahnweg für erhebliche Turbulenzen vor allem wegen der Aufklärung in Brüssower Gerüchteküche Deponie sorgt. Beim Amtsdirektor, Torsten Wolff und den Mitwissern. Die ungewissen Folgen der Aufklärung stehen noch ins Haus.
.
"Wir kennen uns alle und wissen was jeder gemacht hat", sagt Torsten Wolff. Damit gibt er zu, dass es eine Lüge war,
zu beschließen, ... man habe eine Überpüfung bisher versäumt. Wozu überprüfen, wen man kennt?
Es geht nicht um alle, sondern um einen. Eine einfache Frage von Bürgermeister Rakow zu Beginn der Legislaturperiode
hätte wohl genügt: "Herr Bahnweg, haben Sie mit dem Ministerium für Staatssicherheit der DDR zusammengearbeitet?"
Das wäre eine ehrliche Frage gewesen, eine ehrlich Antwort wert.

Anstalt Brüssow. Man kann sich nur wundern, was in so den Betonköpfen abspielt. Normalerweise spielt die große oder auch nur die Landes- oder Parteipolitik gar keine Rolle in Brüssow. DDR-Geschichte ist auch kein Thema, man kennt sich. Da entdeckt man plötzlich, dass man die Stasi-Überprüfung "nachholen" müsse. Das Manöver ist durchschaubar. Es ist der Versuch, die Glaubwürdigkeit Bahnwegs zu untergraben. Stochern wir mal! Dabei ist es egal, wer das betreibt. Die Betonfraktion oder der Amtsdirektor. Hier gibt es sowieso keine saubere Trennlinie.

Verständlich, dass Siegfried Bahnweg mit dem Verfahren nicht mitspielen ist. Soll doch die Auskunft der Birtlerbehörde just
auf dem Schreibtisch landen, von dem er schon einmal eine gesäuberte Akte serviert bekommen hat. Zur Deponie.
Seine Erfahrung: der Amtsdirektor veröffentlicht das, was ihm gut dünkt. Die Mehrheitsfraktion sieht es aber offensichtlich anders. Bahnweg verzögert, mauert. Ha! Da is was!
Falsch ist jedenfalls der Einwand von Herrn Vöcks. Er hält Herrn Bahnweg vor, was er denn habe, er selbst habe sich schließlich schon viermal auf Stasi-Kontakte überprüfen lassen. Herr Vöcks hat nicht richtig zugehört. Bahnweg verweigert nicht die Überprüfung. Er verweigert das unqualifizierte Vorgehen. Und er ist in Vorleistung gegangen. Er hat einen juristischen Fachkommentar eingeholt und Herrn Neumann übergeben.
Herrn Vöcks Einwand wird dann richtig, wenn er ihm seinem Direktor vorhält. Der gibt an, bereits 1996/7 untersucht worden zu sein. Das war vor vierzehn ( in Zahlen:14) Jahren. Das ist eine lange Zeit. Nach 14 Jahren verjährt schon mal was, wir kennen das. Aktualisierung ist angezeigt.

Herr Neumann ist also am Zuge: Wenn er der Untersuchung seiner Person zustimmt und eine handwerklich korrekte Bekanntgabe der Ergebnisse gewährleistet, kommt die Sache voran. Im Übrigen kann der Amtsdirektor selbst seine Überprüfung beantragen, wenn auch der Amtsausschuss sich abwehrend vor ihn stellen, wie es zu erwarten ist.

Und Herr Russak sollte sich ruhig auch mal überprüfen lassen.

 
     

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5.

Rechtsauskunft

Sehr geehrte
>
>vielen Dank für Ihre Mail vom 22.06.2010 an die Behörde der Bundesbeauftragten (BStU), in der Sie nach der Rechtsgrundlage für die von einer Stadtverordnetenversammlung (SVV) in Brandenburg beschlossene Überprüfung ihrer Mitglieder gefragt haben, wenn diese dazu kein Einverständnis gegeben haben.
>
>Das Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) regelt in den §§ 19 ff., an welche öffentliche und nicht-öffentliche Stellen die BStU unter welchen jeweiligen Voraussetzungen und in welchem Umfang personenbezogene Informationen aus den Stasi-Unterlagen - grundsätzlich in Form von Mitteilungen - herauszugeben hat.
>
>Bei den Verwendungszwecken gem. §§ 20/21 Abs. 1 Nr. 6 und Nr. 7 StUG - dazu gehört auch die Überprüfung einer kommunalen Vertretungskörperschaft gem. Nr. 6 b) - hat die BStU ihre Prüfung nicht nur nach den im StUG selbst enthaltenen Normen, sondern zusätzlich auch "...nach Maßgabe der dafür geltenden Vorschriften..." (jeweil im Text von Nr. 6 und Nr. 7 am Anfang) durchzuführen, d. h. derjenigen, die im Bereich der ersuchenden Stelle gelten.
>
>Der vom Gesetzgeber bei Schaffung des StUG 1991 bewusst gewählte und bei allen bisherigen Novellierungen unverändert beibehaltene weite Begriff "Vorschriften" umfasst sowohl (landes)gesetzliche wie auch untergesetzliche Normen, also Rechtsverordnungen, Satzungen, Richtlinien und eben auch Beschlüsse von kommunalen Vertretungskörperschaften.
>
>Daher prüft die BStU sorgfältig, ob ein ordnungsgemäßer Beschluss einer Vertretungskörperschaft (hier: einer SVV) vorliegt, ob dieser ausreichend klar die Art der gewollten Überprüfung (vor allem: mit oder ohne zusätzliches Einverständnis der Mandatsträger) und das vorgesehene Verfahren enthält (Empfänger der Mitteilungen, evtl. Einrichtung einer Kommission etc.) und ob es sonstige Punkte gibt, die noch einer Klärung bedürfen. Wenn insgesamt alle Voraussetzungn vorliegen, ist die BStU verpflichtet, mit Hilfe der eingereichten Personendaten die Recherchen durchzuführen und das Ergebnis der ersuchensberechtigten Stelle mitzuteilen. Die BStU hat hier kein Ermessen.
>
>Diese Vorgehensweise wird von Anfang an, also seit 18 Jahren, praktiziert und ist seitdem Grundlage für die Überprüfung von kommunalen Vertretungskörperschaften in den neuen Bundesländern.
>
>Wenn es über Inhalte oder Verfahren einer geplanten Überprüfung von Angehörigen kommunaler Vertretungskörperschaften auf eine Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst hin innerhalb einer SVV oder eines vergleichbaren Gremiums (Gemeindevertretung, Kreistag, Stadtrat etc.) Differenzen gibt, sind diese auch innerhalb dieser Vertretungskörperschaften auszutragen. Die BStU ist weder befugt noch in der Lage, in solche Konflikte als Entscheider einzugreifen.
>
>In der Hoffnung, Ihnen mit diesen Informationen gedient zu haben, verbleibe ich
>
>
>mit freundlichen Grüßen

>

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4.

Die Frage der Aktualisierung:

Aktualisierung, was spricht dagegen?

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3.

Die Mehrheit der Stadtverordneten lehnte diesen Antrag ab.

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2.

(Der Amtsdirektors legte der SV nicht vor, was er an die BStU abeschickte)

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1.

Auszug aus: Schreiben des Stadtverordneten Siegfried Bahnweg an den Bürgermeister vom 18. 11. 2009:

betr.: Protokollrichtigstellung Nr 0010/09

(...)

4. Protokoll Seite 8 nach Absatz 5 Die sponate und brüllende Frage von Herrn Russak (Stadtschreiber) an mich fehlt komplett. Sie war, wörtlich zitiert: "Nennen Sie endliche Namen! In wessen Auftrag arbeiten Sie?" Meine Antwort: "Im Auftrag der Stasi." Diese Darstellung ist in der Prenzlauer Zeitung vom 23. 10. 09 korrekt wiedergegeben. Diese Passage ist auf der Protokollseite 8 nach dem Absatz 5 (Antrag von Herrn Rusin) einzuordnen.

Mit freundlichem Gruß

(Unterschrift)

Anlage 1 Schreiben der HydrologieGmbH,

Anlage 2 Schreiben des Landesumweltamtes an Herrn Wolff

Anlage 3 Auszug Richtlienie zur Schließung der Deponie

Anlage 4 Kopie PZ vom 23. 10. 09 / Auszug