ReRegionale Plaungsgemeinschaft Uckermark-Barmin
2010
Beschluss Planungsausschuss 11. 3. 2010
|
Zum weiteren Schutz des Landschaftsbildes, dem Schutz vor einer großräumigen, technogenen Überprägung und Verriegelung des Landschaftsraumes und dem damit verbundenen Erhalt von Teilen der historisch gewachsenen Kulturlandschaft der Region werden potentielle Eignungsgebiete aus der Planung herausgenommen, wenn durch sie ein Mindestabstand von in der Regel 5 Kilometern zwischen den Eignungsbebieten Windnutzung nicht gewährleistet ist. Potentielle Eignungsgebiete, die nach den Kriterien des Arbeitsschrittes A ermittelt wurden, sind von dieser Regulung dann nicht betroffen, wenn + es sich um Bestandsflächen in einem bisher ausgewiesenen Eignungsgebietes handelt oder + der Eignungsbereich durch bauliche Anlagen vorgeprägt ist (Hoch-spannungsleitung, Autobahn, stark befahrene Bundesstraße, Industrie- bzw. Bewerbegebiet, Anlage der Ver- und Entsorgung, einzelnes Hochbauwerk,...) oder + die betroffenen Gemeinden im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit die Ausweisung weiterer Eignungsbebiete Windnutzung anstreben.*)
|


_____________
Kommentar *) mit dieser letzten Ausnahmeregelung wird der Leitsatz des Beschlusses, des"weiteren Schutzes des Landschaftsbildes, dem Schutz vor einer großräumigen, technogenen Überprägung und Verriegelung des Landschaftsraumes..." faktisch ausgehebelt. Sinnvoll ist, dass die Gemeinden die Hoheit haben, über die Einrichtung eines Eignungsgebietes zu entscheiden. Nicht jedoch, dass sie sich über die Leitlinien der Planuungsgemeinschaft hinwegsetzen können. Die steht gegen die Aufgabe der Planungsgemeinschaft, Partikularinteressen von einzelnen Gemeinden und private Investoreninteressen im Sinne des Gemeinwohls zu regulieren. Die Ausnahmeregelung ist vor allem deshalb fragwürdig, weil es regelmäßig Absprachen zwischen Gemeinden und Investoren über WKA-Bauplanungsprojekte gibt, bevor die Flächen dazu überhaupt als Windeignungsbebiete vorgeschlagen und von den Gemeinden die Zustimmung dazu gegeben wurde. Frage an Dr. Otto: Ist der fragliche Satz des Beschlusses rechtlich angreifbar? |
______________
2007
Fortschreibungsdebatte im Ausschuss

die Stimmung ist blendend...


ddas Kunststück: Vermehrung der WKA durch Beschneidung der Eignungsgebiete.
__________________________________________________________________________________________