ReRegionale Planungsgemeinschaft Uckermark-Barmin

     
 

 

Kommentar zum Streit im Umweltministerium Brandenburgs

s. TS vom 30. 10. 2010

Rot-Rot streitet um Ausbau der Windkraft

 

Menschenschutz vor Vogelschutz

Die Kraniche haben eine gute Lobby im Umweltministerium Brandenburgs.
Das Lied der Vogelschützer dort ist politisch absolut korrekt, zustimmungssicher beim aufgeklärten
und umweltbewussten Bürger. Die Aufweichung tierökologischer Abstandskriterien droht.
Unterdessen amüsiert sich der preußische Seeadler. Eine links-rote Ministerin lässt es zu, dass die Erfüllung eines Plansolls gefährdet wird, das ein rot-linker Minister zu vertreten hat. So ändern sich die Zeiten. Der verabsolutierte Vorrang der erneuerbaren Energien klingt anderseits doch sehr nach althergebrachten sozialistischen Gesellschafts- und Wirtschaftszielsetzungen.

Aber wo bleibt der Mensch? Wie steht es um die humanökologischen Abstandskriterien?
Die Uckermark ist schwach besiedelt. Junge Menschen ziehen weg als der Uckermark wegen fehlender Arbeit
und mangels ihrer allseitigen Entwicklung zu sozialen Persönlichkeiten. Die Entvölkerung schreitet voran.
Windkraftanlagen in 800 und 1000 Meter Entfernung von Wohnungen beeinträchtigen die Lebensqualität der noch dort lebenden Menschen erheblich. Wertminderung der Immobilien. Das Land wird für den Zuzug unattraktiv gemacht. Der Uckermärker, eine bedrohte Art? Bisher sorgen sich nur Anti-WKA-Bürgerinitiativen und Volksinitiativen um ihn.
Er hat keine Lobby in den Ministerien.

Hinter der harmlosen "2%-igen Ausweisung der Landesfläche für Windparks" verbirgt sich die großflächige Verlärmung
und die optische Beeinträchtigung zahlreicher Dörfer durch die inzwischen bis zu 180 Meter
hohen Windkraftanlagen. Die Landschaft Brandenburgs, nach der Wende hymnisch besungen
als "Tafelsilber Deutschlands", wird auf dem Altar der klimafreundlichen Elektrifizierung des Landes geopfert,
obwohl die wissenschaftliche Diskussion über die Ursachen der Klimaveränderungen neu entbrannt ist.
Menschengemacht oder nicht?

Uckermarks Landrat Dietmar Schulze, selbst Landwirt, hat wohl eher die Interessen der Grundbesitzer im Auge,
die ihre Äcker in lukratives Bauland für Wind- und Solaranlagen verwandeln wollen, als die Interessen aller Bürger, die der kleinen Handwerker und Hauseigner, die von der Entwicklung eines - selbstverständlich politisch korrekten - sanfter Tourismus profitieren können. Dem steht aber die Verschandelung der Landschaft durch eine massive industrielle Überprägung entgegen. Von den kilometerlangen Hochspannungsleitungen ganz zu schweigen.
Denn der Strom wird ja weit ab der Uckermark gebraucht, dort wo die Arbeit ist.

Das wirkliche Dilemma ist die einseitige energiewirtschaftliche Sicht auf die Uckermark als Erneuerbare-Energien-Region.
Die Konzentration der Windfelder in der Uckermark treibt deren Marginalisierung weiter voran. Die sozialen Probleme werden sich verschärfen. In einigen Gemeinden beginnen die politisch Verantwortlichen das zu begreifen. Noch ist die Uckermark nicht verloren. Oder soll Bismarck Recht behalten mit seinem Verdikt, dass der Uckermärker erst 20 Jahre nach dem Untergang (seiner) Welt erkennt, was passiert ist?

Bn

 
     

 

 

 

 

2010

Beschluss Planungsausschuss 11. 3. 2010

Zum weiteren Schutz des Landschaftsbildes, dem Schutz vor einer großräumigen, technogenen Überprägung und Verriegelung des Landschaftsraumes und dem damit verbundenen Erhalt von Teilen der historisch gewachsenen Kulturlandschaft der Region werden potentielle Eignungsgebiete aus der Planung herausgenommen, wenn durch sie ein Mindestabstand von in der Regel 5 Kilometern zwischen den Eignungsbebieten Windnutzung nicht gewährleistet ist.

Potentielle Eignungsgebiete, die nach den Kriterien des Arbeitsschrittes A ermittelt wurden, sind von dieser Regulung dann nicht betroffen, wenn

+ es sich um Bestandsflächen in einem bisher ausgewiesenen Eignungsgebietes handelt oder

+ der Eignungsbereich durch bauliche Anlagen vorgeprägt ist (Hoch-spannungsleitung, Autobahn, stark befahrene Bundesstraße, Industrie- bzw. Bewerbegebiet, Anlage der Ver- und Entsorgung, einzelnes Hochbauwerk,...) oder

+ die betroffenen Gemeinden im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit die Ausweisung weiterer Eignungsbebiete Windnutzung anstreben.*)

 

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Kommentar

*) mit dieser letzten

Ausnahmeregelung wird der Leitsatz des Beschlusses, des"weiteren Schutzes des Landschaftsbildes, dem Schutz vor einer großräumigen, technogenen Überprägung und Verriegelung des Landschaftsraumes..." faktisch ausgehebelt. Sinnvoll ist, dass die Gemeinden die Hoheit haben, über die Einrichtung eines Eignungsgebietes zu entscheiden. Nicht jedoch, dass sie sich über die Leitlinien der Planuungsgemeinschaft hinwegsetzen können. Die steht gegen die Aufgabe der Planungsgemeinschaft, Partikularinteressen von einzelnen Gemeinden und private Investoreninteressen im Sinne des Gemeinwohls zu regulieren. Die Ausnahmeregelung ist vor allem deshalb fragwürdig, weil es regelmäßig Absprachen zwischen Gemeinden und Investoren über WKA-Bauplanungsprojekte gibt, bevor die Flächen dazu überhaupt als Windeignungsbebiete vorgeschlagen und von den Gemeinden die Zustimmung dazu gegeben wurde.

Frage an Dr. Otto: Ist der fragliche Satz des Beschlusses rechtlich angreifbar?

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2007

Fortschreibungsdebatte im Ausschuss

die Stimmung ist blendend...

ddas Kunststück: Vermehrung der WKA durch Beschneidung der Eignungsgebiete.

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