Die Posse von Woddow:
| Untaugliche Täter* legen die Bürger herein |
1. Akt
Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 19. Dezember 2001, Nummer12 / Woche.51 Seiten 9, 10, 11
VERTRAG über den Gemeindezusammenschluss
Die Gemeinde Bagemühl, vertreten den Amtsdirektor, Herrn Neumann
die Stadt Brüssow, vertreten durch den Amtsdirektor, Herrn Neumann
die Gemeinde Grünberg, vertreten durch den Amtsdirektor, .Herrn Neumann
die Gemeinde Woddow, vertreten durch den Amtsdirektor, Herrn Neumann
die Gemeinde Wollschow, vertreten durch den Amtsdirektor Herrn Neumann
schließen folgenden Vertrag:
§ 1
Bildung einer neuen Gemeinde
(1) Die Gemeinden Bagemühl, Stadt Brüssow, Grünberg, Woddow und
die Gemeinde Wollschow bilden gemäß § 9 Abs. 3 der Gemeindeordnung
die neue Gemeinde Brüssow.
(2) Die neue Gemeinde Brüssow ird mit Wirksamwerden des Zusammenschlusses
Rechtsnachfolger der vertragschließenden Gemeinden.
(3) Die Verwaltung des Amtes Brüssow wird weiterhin die Verwaltung der
neuen Gemeinde.
(4) Brüssow steht nach bisherigem Recht die Bezeichnung "Stadt"
zu. Es besteht Einigkeit darüber,dass mit Wirksamwerden des Zusammenschlusses
die neue Gemeinde weiterhin die Bezeichnung „Stadt“ führt.
(5) Kommt der nach § 1. Abs. 1 beabsichtigte Zusammenschluss infolge einzelner
Bürgerentscheide nicht zustande, so soll der Vertrag dennoch für die
Gemeinden wirksam werden, in denen die Bürger für die Bildung einer
neuen Gemeinde votiert haben.
(......)
.
§ 7
Investitionen
(1) Die neue Gemeinde verpflichtet sich nach Maßgabe des Haushaltes, die
in der Anlage 2 aufgeführten durch die vertragschließenden Gemeinden
begonnenen Baumaßnahmen fortzuführen und fertigzustellen.
(2) Die neue Gemeinde verpflichtet sich nach Maßgabe des Haushaltes, folgende
in der Anlage Nr. 3 aufgeführten Investitionen in der dort vorgesehenen
Reihenfolge in den vertragschließenden Gemeinden zu realisieren.
(3) Die Zuweisungen nach demGemeindefianzierungsgesetz für Gemeindezusammenschlüsse
sollen ausschließlich entsprechend der maßgebenden Einwohnerzahl
der vertragschließenden Gemeinden als Eigenanteil für Fördermittel
zur Realisierung der in Abs. 2 genannten Investitionen im jeweiligen Gemeindegebiet
eingesetzt werden.
(4) In den Gemeinden, die Windanlagen errichten, sind die im Durchführungsvertrag
vereinbarten Summen für die starke Beanspruchung der gemeindlichen Wege
während der Bauphase zur Wiederherstellung und zur Verbesserung der Infrastruktur
einzusetzen.
(5) Wird in den nächsten 5 Jahren das eingebrachte Grundvermögen an
Dritte veräußert oder übertragen, kann dies nur nach Stellungnahme
des Ortsbeirates erfolgen, demVorschlag des Ortsbeirates soll regelrnäßig
gefolgt werden.
§ 13
Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Regelungen dem derzeit oder künftig geltenden
Recht widersprechen, so soll sie durch eine rechtmäßige Regelung
ersetzt werden, die dem Willen der Vertragsparteien nahe kommt.
(.....)
Brüssow, den 28. 09. 2001
Gemeinde Bagemühl gez. Neumann Amtsdirektor, Gemeinde Stadt
Brüssow gez. Neumann Amtsdirektor, Gemeinde Grünberg gez. Neumann
Amtsdirektor, gez. Ruth ehrenamtlicher Bürgermeiste, gez. Müllenhagen
Bürgermeisterin, gez. Reiss, ehrenamtlicher Bürgermeister,
Gemeinde Woddow gez. Neumann Amtsdirektor, Gemeinde Wollschow gez. Neumann Amtsdirektor,
gez. Vöcks ehrenamtlicher Bürgermeister, gez. Wolff ehrenamtlicher
Bürgermeister
Anlage 2 - Investitionen laut Haushaltsplan 2001
(....)
Gemeinde Woddow
(vorbehaltlich von Einnahmen aus Einmalzahlung für Windenergie) !
- Modernisierung Jugendklub
- Investition Spielplatz
- Kauf eines Kleinbusses
- Investition Gehweg, Straßenbeleuchtung
- ländlicher Wegebau
- Weg nach Brüssow
- Investitionszuschuss für Kleinkläranlagen
- Bau Kläranlage kommunale Einrichtungen
- Bau Festplatz bei der Begegnungsstätte
- Wohnungsmodernisierung
- Unterhaltung Gemeindestraße nach Grünberg
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2.
Akt
betrifft: Die Warnung.
Entschädigungs- und Gestattungverträge
Die Kommunalaufsicht hat der Gemeinde Caselow im April 2004 (!) auf Anfrage ( Mengel, Wartin) mitgeteilt, dass Gelder aus dem „Entschädigungs- und Gestattungsvertrag“ nur für Investitionen verwendet werden dürfen, die in einem unmittelbaren kausalen Zusammenhang mit durch die Errichtung der Windkraftanlagen verursachten Kosten stehen. Eine Abweichung von der Zweckbindung stellt eine Vertragsänderung dar, die nach Ansicht der Kommunalaufsicht zur Rechtwidrigkeit des Durchführungsvertrages führt. Entscheidend ist nämlich die baurechtliche Zulässigkeit nach § 11 Abs.1 Satz 2 Nr.3 BauGB. Zahlungen für Vereine, Gebäudesanierungen, Straßenbaumaßnahmen, bei denen kein unmittelbarer kausaler Zusammenhang mit dem Windfeld vorliegt, das ist stets im einzelnen zu prüfen, sind unzulässig.
Es empfiehlt sich diese Auskunft der Kommunalaufsicht auf die beabsichtigtigen Investitionen insbesondere in Woddow (siehe Fusionsvertrag oben) zu beziehen.
Der die Gemeinde beratende Anwalt Dr. Michael hat gleichlautend wie unser Anwalt Dr.Otto die Stadtverordneten auf die Rechtsunsicherheit der "Entschädigungs- und Ausgleichzahlungen" aufmerksam gemacht, gleichwohl habt die SV dem Durchführungsvertrag zu gestimmt.
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3. Akt
(2008 geht ein Licht auf)
Die Bürger von Woddow müssen ihren Anteil an der Gehwegerneuerung selbst bezahlen. Darüber sind sie sehr sauer. Aber, sagt der Amtsdirektor, sagt die Kommunalaufsicht, das ist nur gerecht. Stimmt. Das wäre ja auch ungerecht gegenüber z. B. den Bürgern von Wollschow, die ihren Kostenanteil auch selbst zahlen mussten. Das war auch schon beim Abschluss des Vertrags im Jahr 2001 über den Zusammenschluss der Gemeinden so. Aber man hat die Woddower im Glauben gelassen, das Windfeld spart Geld für ihre privaten Kassen. Und sie könnten für ihre Kleinkläranlagen mit einem Windspülzuschuss rechnen. Beschiss! Recht so, das wäre nämlich ein klarer Fall von Vorteilsnahme gewesen.
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4. Akt
Das Windfeld steht. Es steht. Und steht. Und steht. Und es mindert die Grundstückswerte in Woddow. Und es ist laut. Wer baut in Woddow eine Pension auf ? Wer geht noch spazieren auf dem Woddower Weg nach Brüssow ? Wer investiert noch in der Gegend um Woddow?
Die ENERTRAG vielleicht?
Die Windstrominfrastruktur ist ja schon da.
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