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www.baurecht-brandenburg.de (Site von Anwalt Dr. Ch. W. Otto)

 

Presse und Kommentare:

www.windmuellers-land.de


Chronologie der Ereignisse

1. Start der „Einmischung“ der Bürger

Wir haben uns als BI erst relativ spät zusammengefunden, im Juni 2004, dies ist der Tatsache geschuldet, dass das Thema Windfeld Wolfsmoor in Brüssow in der Öffentlichkeit fast gar nicht existierte bzw. auch von Informierten die Meinung vertreten wurde, das sei doch schon alles entschieden, etwas dagegen zu tun, sei zu spät. Selbst Stadtverordnete äußerten sich uns gegenüber so, man sei selbst dagegen, wisse, dass die Bevölkerung mehrheitlich dagegen sei, könne aber nichts machen, da das Windfeld schon in der vorangegangenen Wahlperiode beschlossen worden sei. Amtsdirektor Neumann erklärte im August 2004, durch einen „Bindungsbeschluss“ der Stadtverordneten sei man gehalten, das Windfeld zu akzeptieren. Bei unserem ersten Besuch in der Einwohnerfragestunde der Stadtverordnetenversammlung im Juni beschied uns Frau Bürgermeisterin Müllenhagen: Sie kommen zu spät, es ist alles schon entschieden.
Diese Aussagen waren falsch: Die öffentliche Auslegung zu Bürgerbeteiligung fand erst im November 2004 statt. Erst danach konnte die Stadtverordnetenversammlung entscheiden.
Es ist richtig, wenn Herr Diwald, Projektleiter der Enertrag für das Windfeld Wolfsmoor,(MOZ 17.5.05) feststellt, dass gemessen an der Länge der Planungszeit, die BI erst kurz vor der Abstimmung aktiv wurde, sein Ärger darüber ist auch verständlich. Aber spät ist nicht zu spät. Sein Vorwurf ist unangebracht. Das entscheidende Tor kann das kurz vor dem Abpfiff sein. Die Unkenntnis der Bürger und der Stadtverordneten ist der bewusst mangelhaften Informationspolitik der Amtsverwaltung und der Bürgermeisterin geschuldet. Man hat sich mit der Veröffentlichung der Beschlussüberschriften an das Minimum des gesetzlich vorgeschriebenen gehalten. In den Jahren seit Beginn der Planungen hat es keine Informationen oder Bürgerversammlung gegeben, wie es die Gemeindeordnung in den §§ 16 und 17 vorschreibt. Frau Müllenhagen ist ihrer Aufgabe als Ansprechpartnerin und Fürsprecherin der Bürger ihrer Gemeinde in Angelegenheiten des Amtes nach § 59, Satz 4, GO in keiner Weise gerecht geworden. Sie hat auch auf keines unserer Schreiben, auf keine unserer Einladungen reagiert.

 

2. Die Bürger und ihre gewählten Vertreter: Gemeinsamkeit ?

In der Einwohnerfragestunde der Stadtverordnetenversammlung am 24. 8. 04 machten wir den Vorschlag, vor der Auslegung des Bebauungsplanes eine gemeinsame Informationsveranstaltung, Stadt und BI durchzuführen. Dies wurde von Frau Müllenhagen abgelehnt. Die BI solle ihre Veranstaltung machen, die Stadtverordneten würden intern tagen und dort von Vertretern der Enertrag informiert werden.

Zum Erntedankfest 2004 sammelten wir die Unterschriften von über 90% der Bewohner von Wollschow, und vieler Bürger darüber hinaus aus anderen Ortteilen Brüssows. Wesentlicher ist aber, dass der sprunghafte Ausbau von Windfeldern vor allem mit Gefahrenbefeuerung in den Jahren 2003 und 2004 zu einer erheblichen Ablehnung der Windkraftprojekte bei der Bevölkerung im Nordosten der Uckermark führte.

Es gelang uns schnell die verbreitete resignative Haltung in der Bevölkerung aufzubrechen.
Wir organisierten im Oktober zwei gut besuchte Informationsveranstaltungen, auf denen sich unsere Basis erheblich verbreiterte. Alle Stadtverordnete wurden mehrfach eingeladen. Bis auf zwei, drei kam niemand, die Mehrheit war nicht interessiert daran mit den Bürgern zu sprechen, oder sie auch nur anzuhören. Es sei dahingestellt, ob aus Gründen der Arbeitsüberlastung, der Gleichgültigkeit oder der Anpassung an die meinungsführenden Personen in Amt und Rat. (...bei einer Entscheidung, die Auswirkungen auf das soziale Leben für die nächsten 30 Jahre haben wird.)

Zu einer außerordentlichen (s.o. internen) Stadtverordnetenversammlung mit Vertretern der Enertrag am 4.11. 05 haben wir uns mit Hilfe eines juristisch abgesicherten Schreibens an den Amtsdirektor Zutritt verschafft. Wir erhielten die Antwort:

Sehr geehrter Herr Nürnberger,
am Donnerstag, den 04.11.2004 findet um 19.00 Uhr eine außerordentliche öffentliche Beratung der Stadtverordneten statt, die den Bedingungen der kommunalrechtlichen Vorschriften genügt. Es werden dabei keinerlei Beschlüsse gefasst, sondern lediglich Informationen aussgetauscht.
Mit freundlichem Gruß
Neumann
Amtsdirektor

Man hatte erkannt, dass diese interne Sitzung rechtlich fragwürdig war und machte sie nachträglich öffentlich, einen (!) Tag davor, also nicht fristgerecht.

3.„Bindungsbeschluss“ und Fusionsvertrag

In dieser Stadtverordnetenversammlung versuchten wir den o.g. „Bindungsbeschluss“ zu hinterfragen. Herr Neumann konnte nicht plausibel machen, dass die Verträge der Gemeinden Wollschow und Woddow mit der Enertrag (die nicht zum Abschluss gebracht wurden) vor der Fusion der Gemeinden bindend seien. Selbstverständlich war uns zu diesem Zeitpunkt noch vieles unklar, aber unsere Zweifel bestätigten sich insofern, dass klar wurde: Die Planung des VEP ist zwar weit fortgeschritten, die Festlegungen über Anzahl und Höhen der WEA waren noch nicht fixiert und konnten zu diesem Zeitpunkt noch von den Stadtverordneten beeinflusst werden. Dieses klar zu machen, war unsere hauptsächliche Arbeit in den letzten Monaten. Wir stießen auf ein sehr hohes Maß an Unkenntnis und die undifferenzierte Vorstellung, man müsse alle Vorgaben des Amtsdirektors akzeptieren, damit die Gemeinde in den Genuss der Entschädigungs- und Ausgleichzahlungen kommt. Dies ist stets das vorherrschende Argument für die Bejahung des Windfeldes gewesen. Einige Stadtverordnete hatten den vorangegangenen Sitzungen Einwände vorgetragen, die jedoch nie in Änderungsanträge mündeten, da jede Minderung der Anzahl oder Höhen eine Minderung der Ausgleichszahlungen bedeutet hätte. Der Amtsdirektor hat die Stadtverordneten u. E. ungenau oder nicht informiert, so dass ein Teil der Stadtverordneten sich ihrer Entscheidungsfreiheit gar nicht bewusst war. Es ist offensichtlich, dass die Verwaltung nichts unternommen hat, die Stadtverordneten bei der Wahrnehmung ihrer Rechte als politische Mandatsträger zu unterstützen, jedenfalls nichts um den Maximalsetzungen des Investors etwas entgegen stellen zu können.


4. Bürgerversammlung

In einem Schreiben vom 18. 10. 04 informiert uns Herr Neumann über die Bereitschaft (!) des Investors eine öffentliche Informationsveranstaltung zu organisieren. „Eine entsprechende Bekanntmachung erfolgt rechtzeitig über das Amt Brüssow.“ Das Amt vertritt die Sache des Investors. Der Amtsdirektor überschritt hier seine Kompetenz gegenüber den politischen Mandatsträgern. Zu dieser Veranstaltung gibt es keinen Beschluss der Stadtverordneten, noch sind sie darüber in Kenntnis gesetzt worden. Dies haben uns mehrere Stadtverordnete bestätigt. Wir sehen darin den Versuch des Amtsdirektors die „Informationshoheit“ des Investors wiederherzustellen, nachdem die Arbeit unserer BI eine gute Resonanz bei den Bürgern und in der Presse gefunden hatte, und sich auch bei Abgeordneten die Erkenntnis festsetzte, dass „doch noch nicht alles in Sack und Tüten“ ist.

Wir haben aber durchgesetzt, dass diese Versammlung nicht als Investorveranstaltung, sondern als eine der Stadt, mit der Enertrag und der BI als Gästen bekannt gegeben wurde. Der Zeitpunkt dieser Veranstaltung war allerdings mehr als fragwürdig: Am 17. 11. 2004 also erst 17 Tage nach dem Beginn der öffentlichen Auslegung der Planungsunterlagen. Diese Veranstaltung wurde ein Erfolg für die Sache. Mit mehr als 170 Besuchern, war es immerhin die größte Bürgerversammlung in Brüssow seit Wendezeiten. Die Debatte verlief naturgemäß hitzig und fast ausschließlich über die Köpfe der Stadtverordneten hinweg zwischen gegnerischen Bürgern und Angestellten derEnertrag, die im Gewand befürwortender Bürger auftraten. Eine Dame stellte sich als Ratsmitglöied einer benachbarten Gemeinde vor, auf Nachfrage musster sie jedoch einräumen, dass sie für die Enertrag arbeitet. Es ist klar, dass viele Stadtverordneten sich von allen Seiten unter Druck gesetzt fühlten, vom Amt, von den aktiven Bürgern, der BI, vom Investor.

5. Bürgerbelange

Die Behauptung Herrn Diwalds, es habe nur 2 Einwendungen gegeben, entspricht nicht den Tatsachen. Es gab 65 Einwendungen, zum größten Teil sehr ausführlich und individuell formuliert, auf die eigene Betroffenheit abstellend, darunter einige wenige allgemein gehalten mit einem von der BI formulierten Text. Hinter den Einwendungen stehen Einzelpersonen und Familien. Alle Einwendungen wurden in der Folge samt und sonders abgewiesen. Herrn Diwald Satz (MOZ s.o.)
Gegner hätten also sechs Jahre lang Gelegenheit gehabt, mit uns über das Vorhaben zu sprechen, ihre Fragen und Bedenken vorzubringen, damit wir gemeinsam nach Kompromisssen suchen. Aber erst jetzt kurz vor der Abstimmung wird man in der Bürgerinitiative aktiv und versucht mit allen Mitteln, das Projekt zu verhindern. Er ignoriert den gesetzlich vorgesehenen Zeitrahmen der Bürgerbeteiligung. Der „gemeinsame Kompromiss“ war aber auch in den vorangegangen Debatten grundsätzlich nicht möglich, da die Enertrag stets damit argumentierte, WEA ohne Gefahrenbefeuerung, d.h. unter 100 Meter seien nicht wirtschaftlich, weshalb sie sich aus den Verhandlungen zurückziehen würden, wenn eine entsprechende Höhemnbeschränkung beschlossen würde. Gegen eine Reduzierung der Anzahl wurde wiederholt behauptet, die Firma sei durch die regionalplanerischen Vorgaben verpflichtet, das Windeignungsgebiet maximal auszubauen, anderen falls könnte ein anderer Betreiber die freien Zonen besetzen. Im Erläuterungstext des Regionalplans heißt es jedoch nicht maximal, sondern optimal. Alle Anläufe von Stadtverordneten auf auch geringfügige Reduzierungen liefen regelmäßig ins Leere. Insofern konnten die BI und dann auch Stadtverordnete sich nur für oder gegen das Projekt aussprechen. Die Kompromisslosigkeit der Enertrag, unterstützt durch das Amt ist Ursache und Voraussetzung für die Polarisierung und die nachfolgende juristische Eskalation.

Am 12. Februar organisierten das Amt und die Enertrag in Gramzow für die Stadtverordneten eine „interne Informationveranstaltung“. man hatte aus den Veranstaltungen in Brüssow gelernt. Es ging darum, durch den Tagungsort Gramzow eine Beteiligung von Bürgern zu vermeiden.

Die Einladung an die SV:

Abwägung zum VEP Windfeld 'Wolfsmoor'

Ort: Gramzow, Deutsches Haus
Uhrzeit: 10:00 Uhr

Thema: Vorstellung der Einwendungen und Diskussion zu den
Abwägungsvorschläge

Ziel der Veranstaltung ist es den einzelnen Stadtverordneten die Einwendungen, das Konzept des Abwägungsvorschlages sowie die rechtliche Wertung des vorliegenden Materials vorzustellen. Anschließend ist die Gelegenheit gegeben die einzelnen Aspekte gemeinsam zu diskutieren. Den Stadtverordneten stehen zur rechtlichen Beratung die beiden vom Amt beauftragten Rechtsanwälte Strotmann und Dr. Michael zur Verfügung. Des weitere steht der Investor, vertreten durch den Rechtsanwalt Christen und Dipl. Kfm. Diwald, zur Verfügung. Die Moderation der Veranstaltung obliegt Herrn Neumann.

Tagesordnung 12.02.2005

10:00 Uhr: Begrüßung durch Herr Neumann, Amt Brüssow

10: 15 Uhr: Vorstellung des Prüfergebnisses zur formellen Ordnungsmäßigkeit der Verfahrensakte (RA Strotmann)

10:30 Uhr: Bewertung des vorliegenden Einwendungsmaterials (RA Strotmann)

11:00 Uhr: Vorstellung des Aufbaus des vorliegenden Abwägungsvorschlages (Werner Diwald)

11: 15 Uhr: Darlegung der einzelnen Abwägungsvorschläge (RA Christen)

12:30 Uhr: Mittagessen,

13:00 Uhr: Zusammenfassende Bewertung des vorliegenden Abwägungsvorschlages (RA. Dr. Michael)

13:45 Uhr: Diskussion zum Abwägungsvorschlag

16:00 Uhr: Diskussion zur öffentlichen Abwägung (Herr Neumann)

16:15 Uhr: Ortsbesichtigung des Windfeldes Randowhöhe

Diese Einladung macht klar: Es handelt sich um eine ordentliche Stadtverordnetenversammlung unter der Leitung von Amtsdierktor Neumann. Der Abwägungsvorschlag soll vorgestellt und diskutiert werden. Absurderweise heißt es: 16:00 Uhr: Diskussion zur öffentlichen Abwägung (Herr Neumann) ! Öffentliche Abwägung ohne Öffentlichkeit! Die Veranstaltung wurde nicht öffentlich angekündigt und aus Brüssow heraus verlegt. Die anberaumt Ortsbesichtigung des Windfeldes Randow diente als bloßesFeigenblatt, das dann auch wegen Regen und Erschöpfung aus bzw. abfiel.Mit dieserVeranstaltung wird der Druck auf die Verordneten durch den Betreiber Angesichts unsere Aktivitäten noch einmal gesteigert.

Prof. Mengel schrieb dazu im Uckermark Kurier: „Unerträglich ist auch, dass die Abwägung der Einwendungen in einer nichtöffentlichen Sitzung in Gramzow vorbereitet wurde und somit begründete Zweifel an einer objektiven Information der Stadtverordneten über die zur Abwägung notwendigen Fakten bestehen.

Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass bereits im März 2004 „Windgeld“ in den Haushalt von Brüssow eingestellt worden war, in der sicheren Erwartung eines Vertragsabschlusses in diesem Jahr, dies schränkt Entscheidungshoheit der Stadtverordneten faktisch ein und setzt sie unter Druck, sich für den Planvorschlag der Enertrag zu entscheiden.

6. Annahme der Abwägungsverschlages am 1. 3. 2005

Am Ende steht die Annahme der Abwägungsverschlages ( erarbeitet durch der Enertrag) durch die SV am 1.3. 05, den der Amtsdirektor öffentlich als das bezeichnet, was er ist, die „maximale Version für den Betreiber“. Die Logik ist einfach, maximale Anzahl an WEA ist gleich maximale Ausgleichszahlung. Wir sehen darin, wie schon in der Ablehnung aller Bürgereinwände, einen eklatanten Abwägungsausfall. Nicht schlecht überrascht sind später allerdings einige SV, als der Durchführungsvertrag drei Bauphasen festlegt. Durch die Konstruktion der 3 Bauphasen ist die derzeitig genannte Anzahl von 22 plus 4 plus acht auf 32 steigerbar. Ihnen war auch entgangen, dass die Enertrag beim Landesumweltamt bereits im November 2004 lediglich 22 WEA zu Genehmigung beantragt hatte.

7. Der "untergegangene"Beschluss 59/2003

Es zählt zu den Merkwürdigkeiten der Gemeindevertretung Brüssows, dass hier Beschlüsse gefasst werden, die dann untergehen.

Es geht um den Städtebaulichen Vertrag – Beschluss Nr. 59
"Die Stadtverordneten der Stadt Brüssow beschließen den „Städtebaulichen Vertrag“
zwischen der Stadt Brüssow und der Uckerwerk Energietechnik GmbH
Dafürstimmen: 6 Gegenstimmen: 0 Enthaltungen: 0"(so veröffentlicht im Amtsblatt) Abgestimmt hatten die 6 Ortsbürgermeister vor der Gemeindefusion. Und alle sechs haben das vergessen oder "vergessen".

Offensichtlich ist hier ein Beschluss in Unkenntnis seines Inhalts gefasst worden, denn in den Sitzungen nach 2003 war von Stadtverordneten vergeblich um ein wenigstens partielle Höhenbegrenzung gerungen worden, obwohl diese im Beschluss Nr. 59 bereits vertraglich fixiert war. Das betrifft vor allem die Ortsbürgermeister, die diesen Beschluss einstimmig gefasst hatten, aber auch für die übrigen, die diesen Beschluss nie zu Gesicht bekommen hatten. Der 2003 beschlossene Vertrag war im Vergleich mit dem 2005 vorgelegten Vertragsentwurf eindeutig der günstigere. Die Einwände der Stadtverordneten gegen die Gefahrenbefeuerung haben in ihm ihren Niederschlag gefunden, die Belange der Bürger, wie in vielen Einwendungen vorgetragen, waren hier essentiell berücksichtigt. Der Amtsdirektor konnte nicht plausibel machen, warum er, seinem Auftrag entsprechend, diesen Vertrag nicht umgesetzt hat. Er hat unseres Wissens keinen Auftrag von der Gemeinde erhalten, einen neuen Vertrag zu verhandeln.
Der Amtsdirektor hatte wiederholt behauptet, es gäbe außer dem Kompensationsvertrag keinen weiteren städtebaulichen Vertrag, so auch in der Bürgerversammlung am 17. 11. 04 . Der SV Herr Rusin kam durch einen "Bürozufall" den städtebaulichen Vertrag des Beschlusses Nr. 59 in die Hände. In der Sitzung am 1. 3., konfrontiert damit, äußerte der Amtsdirektor, der Vertrag sei wohl „bei der Fusion untergegangen“, und kündigte seine Annullierung an. Uns ist bekannt, dass 2 Stadtverordnete im Oktober 04 im Amt den Beschluss 59 einsehen wollten, aber mit dem Hinweis abgewiesen wurden, dieser habe seine Gültigkeit verloren, sei nicht vollzogen. Widersprüchliches, wie oft.

In der Stadtverordnetenversammlung am 1. 3. 05 stellte der Verordnete Herr Rusin den Antrag:

Die Amtsverwaltung wird beauftragt, den Beschluss Nr. 59 / 2003 in der Weise umzusetzen, dass der von ihr gemeinsam mit dem Vorhabenträger ausgehandelte Vertrag und durch Beschluss Nr. 59/2003 angenommene Vertrag von den im Vertrag genannten Vertragspartnern unterzeichnet und umgesetzt wird.

Zur Begründung führte er an, dass durch den Beschluss Nr. 59/2003 und den zugehörigen
Vertrag die Stadtverordneten wirksam beschlossen haben, dass auf eine Gefahrenbefeuerung zu verzichteten ist. Dieser Beschluss sei wirksam und wurde im Amtsblatt Nr. 11 am 20. November 2003 auf Seite 12 veröffentlicht: Dieser Beschluss sei für die Amtsverwaltung und für den Vorhabenträger bindend. Dieser sei nach dem Beschluss Nr. 59/2003 wirksam verpflichtet, auf die Gefahrenbefeuerung zu verzichten. An dieser Verpflichtung müsse der Vorhabenträger festhalten. Deshalb könne der jetzt vorgelegte Vertrag ohne weiteres um die o. g. Vereinbarung ergänzt werden.
Anwalt Dr. Michael äußerte, bei Annahme dieser Änderung würde der Vorhabenträger erwägen, sein Vertragsangebot zurückzuziehen. Daraufhin fand dieser Antrag keine Mehrheit.

Dieser Vorgang bedarf der Erläuterung:

In der folgenden Stadtverordnetenversammlung am 19. 4. lag der Beschluss 59/2003 in von Herrn Rusin erstellten Kopien, vor. Die Stadtverordneten lehnten den Annullierungsantrag des Amtes ab. Offensichtlich waren einige SV mehr erbost darüber, dass sie vom Amtsdirektor schlecht bzw. falsch informiert worden waren. Der Amtsdirektor kündigt die Beanstandung an. Die Abstimmung des Durchführungsvertrages und der Satzung wurden vertagt.

8. Durchführungsvertrag und Strafanzeigen


Vor dem Hintergrund des Wandels der juristischen Beurteilung der Entschädigungs- und Ausgleichszahlungen durch Windinvestoren an Gemeinden in den letzten Jahren warnten wir nach anwaltlicher Beratung die Stadtverordneten vor dem Abschluss des Durchführungsvertrages in der für den 19. 4. 05 angesetzten Stadtverordnetenversammlung. Wir verschickten einen Brief an alle Stadtverordneten, in dem es u. a. heißt:

"Für den Fall, dass der Durchführungsvertrag eine Mehrheit findet, kündigen wir vorsorglich an, dass wir Anzeige erstatten werden wegen Korruptionsverdacht. Denn die Enertrag und Sie als Stadtverordnete begeben sich in die Gefahr, eine Straftat zu begehen, wenn Sie einen Vertrag abschließen, der die Zahlung einer unzulässig hohen Geldsumme an die Stadt Brüssow oder das Amt beinhaltet (siehe Anhang: § 39 c). Lesen Sie das Schreiben des Anwalts an uns. Wir weisen darauf hin, dass es Ihnen hiermit in vollem Umfang bekannt ist. Wir hoffen, dass Sie verstehen, dass diese Ankündigung auch in Ihrem ureigensten Interesse ist."

Diese Ankündigung wird vom Amtsdirektor zum Anlass genommen, einen Beschluss zu einer Strafanzeige wegen Nötigung gegen die BI zu beantragen, der eine Mehrheit findet. Herr Wolff sorgt für die Publikation. Enertrag-Geschäftsführer Troyke kündigt (laut UK) ebenfalls eine Anzeige an.
Daraufhin erstattet unser Anwalt Dr. Otto seinerseits Strafanzeige gegen die Herren Wolff und Troyke u.a., ausgehend von dem betreffenden Zeitungsartikel. „Ich bin der Auffassung, dass mit dem Mittel der Strafanzeige versucht werden soll, mich in der Wahrnehmung der rechtlichen Interessen meiner Mandanten zu behindern. Ich nehme an, dass hier der Tatbestand der Nötigung erfüllt ist.“

(Die Strafanzeige erging gegen mich als Sprecher der Bürgerinitive. Mit Schreiben 27. 2. 2006 teilte mit die Staatsanwaltschaft Neuruppin mit, dass die Ermittlungen eingestellt seien. B.Nü)

Dass unsere Ankündigung Strafanzeige zu erstatten, berechtigt war, wird unterstrichen dadurch, dass wir zu diesem Zeitpunkt Kenntnis erhielten von einer Entscheidung der Kommunalaufsicht, dass solche Ausgleichszahlungen nur für Kosten in einem unmittelbaren kausalen Zusammenhang mit dem Windpark verwendet werden dürfen. Andernfalls führe dies zur Rechtwidrigkeit des Durchführungsvertrages. In Brüssow ist aber im Fusionsvertrag vereinbart, dass ein Schuldenausgleich für der Neubau des Feuerwehrhauses in Menkin vorgesehen ist und dass die betreffenden Gelder den Ortteilen zugute kommen sollen, auf deren Gemarkung die jeweiligen WEA stehen.* Es lag also nahe und im Interesse der Stadtverordneten, dass die Kommunalaufsicht vor dem Abschluss des Durchführungsvertrags überprüft hätte, ob diese Vertragspassagen mit geltendem Recht vereinbar sind. Dies geschah nicht.

Die Stadtverordneten, die für den Durchführungsvertrag gestimmt haben, haben dies in voller Kenntnis des Korruptionsverdachtes und der o.g. Entscheidung der Kommunalaufsicht getan.

*(Diese Vereinbarung war im Übrigen der Grund dafür, dass die Bebauung des Windeignungsbebietes auf Brüssower Territorium erweitert wurde. Die Gemeinde Brüssow hatte sich vor der Fusion gegen eine Bebauung ausgesprochen. Es zeigt sich erneut: Das treibende Motiv für die Zustimmung zu einem Windfeld zu den Bedingungen der Enertrag ist allein das versprochene Geld.)

In der selben Sitzung am 19. 5. 2005 zählte der Amtsdirektor die derzeit gültigen Verträge auf.
1. Die Vorverträge von Wollschow und Woddow
2. den städtebaulichen Vertrag über die Kompensationsleistungen
3. den städtebaulichen Vertrag gemäß Beschluss Nr.59/2003
Erstaunlich, dass jetzt letzterer doch gültig war, dessen Existenz zuvor von ihm stets bestritten worden war......

Aufgrund der Beanstandung durch den Amtsdirektor wurde erneut über die Annullierung des Beschlusses Nr. 59 abgestimmt. Die Annullierung fand die Mehrheit.

Der Durchführungsvertrag und die Satzung mit geringfügigen Änderungen beschlossen.

 

9. Erst Versagung dann Beschluss des "Gemeindlichen Einvernehmens"

Im Oktober 2005 versagte die SV im Rahmen des BImschG - Verfahrens des Landesumweltamtes das Gemeindliche Einvernehmen. Ein letzter Korrekturversuch der vorangegegangenen Fehlentscheidungen, der auch die wachsende Unsicherheit und den Unmut widerspiegelt, wie das Amt mit ihnen umgeht, wie sich haben mit sich umgehen lassen. Dazu ein Auszug aus Peter Huths e-mail über die SVV am 15. 11. 05 vom 18. 11. 05
an Mitglieder derBürgerinitiative

Subject: bi- rundbrief/svv in brüssow 15.11.2005


zwei punkte waren in der letzten stadtverordnetenversammlung in von interesse:

4. Anhörung der Kommunalaufsicht zur Beanstandung des Beschlusses Nr. 41 - Beschlussvorlage Nr. 54
5. Einvernehmen zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für

In punkt 4 wurden die stadtverordneten dazu gebracht, ihr einvernehmen zu wolfsmoor im rahmen des bimschg verfahrens doch noch auszusprechen nachdem sie es in den beiden vorausgegangenen svvs verweigert hatten.

Das abstimmungsverhältnis 7 dafür 6 dagegen 2 enthaltungen. gerade die beiden enthaltungen hatten sich bei der letzten svv noch gegen das einvernehmen ausgesprochen. während der diskussion kam heraus, dass amtsdirektor neumann den statverordenen eine entscheidung des kreises zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan wolfsmoor vorenthalten wurde. der amtsdirektor mussten dann die auflagen vorlesen: fledermausgutachten, abstandkorrektur eines oder mehrerer windräder wg zu geringem abstand etc. es gab einen streit, ob damit der b-plan nun gültig ist oder nicht. die anwesenden anwälte waren hier sehr schwammig und die stadtverordneten hakten nicht richtig nach. Otto schrieb dazu "Zwar ist der Bebauungsplan genehmigt, die Auflagen, die Bestandteil der Genehmigung sind. Sind aber noch nicht erfüllt. Und ob sie jemals erfüllt werden, ist völlig fraglich. Deshalb liegt noch nicht mal ein Bebauungsplan vor, der eine Planreife gem. § 33 BauGB erlangt hat." im raum stand eine drohung der komunalaufsicht. in einem schreiben hatten die die svler an ihre persönliche haftung erinnert.

Aus dem schreiben der kommunalaufsicht:
"Im Rahmen der erneuten Beschlussfassung ist insbesondere zu berücksichtigen, dass die SVV Brüssow den vorhabenbezogenen Bebauungsplan als Grundlage für die Zulässigkeit des Vorhabens bereits beschlossen hat und dieser mit seinen bauplanungsrechtlichen Festsetzungen unter Maßgaben auch genehmigt wurde, Mit den Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes hat die SVV den Prüfungsmaßstab für die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens und damit für die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens bestimmt. Eine dem vorhabenbezogenen Bebauungspian widersprechende Versagung des gemeindlichen Einvernehmens ist haftungsrechtlich äußerst bedenklich, Darüber hinaus hat die SVV einen Durchführungsvertrag mit dem Vorhabenträger abgeschlossen. In Ziffer 3.1 des Durchführungsvertrages hat die Stadt Brüssow der Errichtung der Windkraftanlagen nach Ziffer 2.1 a) zugestimmt und sich verpflichtet, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen. Die rechtswidrige Versagung des gemeindlichen Einvernehmens kann allein wegen der dadurch bedingten zeitlichen Verzögerung des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens zu Schadensersatzansprüchen des Vorhabenträgers gegen die Stadt Brüssow führen. Ich weise vorsorglich darauf hin, dass gemäß § 39 GO jeder einzelne Abgeordnete haftet, wenn er vorsätzlich seine Pflichten zu rechtmäßigem Handeln verletzt.“

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E ine ähnliche passage von anwalt otto hatten einige stadtverordnete noch mit einer anzeige wegen nötigung beantwortet.

Während der debatte schilderte herr rusin, dass ihm in der letzten woche der friedhofsschlüssel abgenommen wurde mit der begründung, die tür sei nie verschlossen. herr rusin ist beerdigungsunternehmer und hatte den schlüssel seit 14 jahren. als er sich beim amtsdirektor beschwerte, stellte herr neumann einen zusammenhang mit rusins kritischer windkrafthaltung her. er stellte die frage, ob solch ein verhalten nicht den rücktritt des amtsdirektors nach sich ziehen müsste. herr neumann bestritt ein derartiges verhalten. es gab dann einen antrag, den schlüssel herrn rusin wieder auszuhändigen, der auch angenommen wurde. die bürgermeisterin wertete ihn aber als abgelehnt. da war ihr wunsch wohl mutter des gedankens.

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10. Der Anwalt aus Berlin.

Rechtanwalt Dr. Michael, tätig für das Amt seit Gramzow (s.o.), bekam vom Amtsdirektor regelmäßig das Wort, wenn er Einwendungen der Bürger oder von Stadtverordneten nicht beantworten konnte. Es war ihm ein Leichtes mit seiner juristischen Überlegenheit Bedenken in Detailfragen zu zerstreuen und kritische Positionen als Absurdität hinzustellen. Auch wenn er sich juristisch korrekt verhalten haben mag, war doch klar, dass er stets einseitig für die Position des Amtes und der Enertrag plädierte. Insofern war er kein objektiver und hilfreicher Berater der Gemeindevertreter, die eine abweichend Position vertraten. Die Fragen irritierter Stadtverordneter nach der Sicherheit der hohen Entschädigungs- und Ausgleichszahlungen z. B. beschied er mit der Antwort, kein Vertrag würde völlige rechtliche Sicherheit bieten. Ein guter Verkaufagent für den Investor. Lange war auch Stadtverordneten unklar, für wen er arbeitet, wer ihn bezahlt.

11. personalisiertes Nebengefecht, Bezichtigung des Parteiverrates

 

Für die Einwohnerfragestunde der SVV am 15. 11. habe ich eine Wortmeldung verteilt:

Bernhard Nürnberger
Wortmeldung. (auf besonderen Wunsch schriftlich.)

Herr Diwald spricht vor der Presse: „Bei der gemeindlichen Planung des Windfeldes Wolfsmoor ging alles rechtlich korrekt zu.“
Herr Christen, Enertrag-Justitiar, versichert: „Es ist alles korrekt bis in die Haarspalten. Das haben sämtliche am Verfahren beteiligte Juristen eindeutig und verbindlich festgestellt.“
Herr Strotmann sichtete „die komplette Verfahrensakte nebst Abwägungsvorschlag des Investors“ und konnte „keine Form- und Verfahrensfehler erkennen.“
Herr Dr. Michael bestätigt ihn darin in der SVV.
Herr Neumann begründet: „Da uns ständig mit Presse (!) und rechtlichen Schritten gedroht wird, halten wir uns an die Buchstaben, achten sehr genau auf die Einhaltung aller Formalitäten.“

Tatsache ist: Alle fünf Herren liegen falsch. Sie waren gewarnt. Sie bringen die Stadt Brüssow schwer in die Bredouille: Nicht nur wegen der Fledermäuse, die in den Vertragsspalten keinen Platz finden durften, auch wegen weiterer Verfahrensfehler.

Bei den Windlords Diwald und Christen ist es einfach: Plappern gehört zum Handwerk, selbstverursachte Schäden gehen auf die eigene Kappe.

Die Anwälte Strotmann und Dr. Michael dagegen geben ihr Bestes.....
Wer ist ihr Mandant, wer zahlt ? Die Stadt ? Die von den Bürgern gewählten Vertreter ? Der Amtsdirektor, der die Karte des Investors in der ihm eigenen Konsequenz in voller Härte spielt ? Bei gutem Gegenwind wird, wie oft erlebt in der SVV, im Flüsterton beraten - Schallpegel unter 0,01 dB(A). Die Herren Dr. Michael, Strot- und Neumann stecken aufgeregt ihre drei Köpfe zusammen. Drei Flügel einer echten Windanlage. Rotieren für den Investor. Für Schäden und Kosten kommt der Bürger auf.

Wir erinnern uns: (1) „Wir wollen mit einem VEP wenigstens mitgestalten und unseren Einfluss ausüben“, sprach der Amtsdirektor. Und das geht so: Der Formulierungskünstler Dr. Michael hilft den Stadtverordneten bei Änderungen des Durchführungsvertrages. Die Enertrag lehnt sie ab, zu spät. Ist die Frage nach der Kompetenz des Juristen Michael erlaubt ?
(2) Dr. Michael berät: Der SVV-Beschluss 59 / 2003 (Investor-Verzicht auf Gefahrenbefeuerung) sei ungültig! Ein Schelm, wer Arges denkt.

Doch genug, ich will mich gern auch an die Buchstaben des politischen Kontrahenten halten: Unser guter Herr Strotmann schreibt nämlich in seiner Expertise zum Abwägungsvorschlag:
„ ... aus juristischer Sicht (ist) weder die Entscheidung gegen die Windkraft noch für die Windkraft falsch. ( ... ) Ein Haftungsrisiko für den einzelnen Gemeindevertreter besteht nicht.“

Danke, Herr Strotmann, das gilt nämlich auch heute.

Brüssow, 15. 11. 2005________________________________(Rückseite: Karikatur: "Meine Hirnströme stammen zu 100% aus Windenergie)

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Aufgund dieses Wortmeldung erhielt ich von einem Anwaltkollegen Dr. Michaels die Aufforderung eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben, weil ich ihn des Parteiverrats bezichtigt hätte, incl. der Androhung einer Vertragsstrafe: 5100,00 €.

Auszug aus dem Schreiben: (Hervorhebung von mir)

(...) Mit diesen Äußerungen bezichtigen Sie Herrn Dr. Michael eines nach § 356 StGB strafbaren Parteiverrats, indem Sie behaupten, er vertrete die Interessen der Enertrag AG gegen die Interessen der Stadt. Dies ist indes nicht zutreffend. Herr Dr. Michael berät ausschließlich das Amt Brüssow zur Wahrung der Interessen der Stadt. Soweit dies geboten ist, informiert er auch über Vorgehensweisen, die den Interessen der Enertrag AG oder anderen Unternehmen der Unternehmensgruppe zuwiderlaufen. Auch die Behauptung Herr Dr. Michael nehme Schäden und Kosten in Kauf, für die der Bürger hafte, ist falsch. Dem steht auch nicht entgegen, dass die Kosten der Beratung (ebenso wie die Kosten Umweltgutachten und Planungsbüros) im Rahmen einer Folgelastenvereinbarung von der Vorhabenträgerin übernommen werden. Dies ist bei vorhabenbezogenen Planungen nicht nur üblich, sondern auch in dem Verfahren stets offen gelegt worden.

Herrn Dr. Michael steht ein Anspruch auf Unterlassung der genannten Äußerungen zu Die Wiederholungsgefahr können Sie nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung beseitigen. Wir haben diesem Schreiben den Entwurf einer Erklärung beigefügt. Sollte die Erklärung nicht bis zum 25. November 2005, 12.00 Uhr, bei uns eingehen, werden wir den Anspruch gerichtlich durchsetzen.

Im übrigen haben Sie auch die Kosten für mein Tätigwerden zu tragen. Dies ergibt sich( aus dem Gesichtspunkt der Geschäftsführung ohne Auftrag).

Mit freundlichen Grüßen

Renner
Rechtsanwalt
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Bemerkenswert ist die Aussage, dass Dr. Michael ausschließlich das Amt Brüssow zur Wahrung der Interessen der Stadt berate. Es war Dr. Michael immer klar, dass er von vorn herein vom Amt bestellt war, den Standpunkt des Amtsdirektors, der sich für die kompromisslose Durchsetzung der Interessen der Enertrag einsetzt, gegen die aufkommenden Bedenken einer schwankenden Anzahl von Stadtverordneten durchzusetzen. Von einer Interessenidentität Amt und Stadt Brüssow kann gar keine Rede sein.Im Mittelpunkt stehen die versprochenen Einmalzahlungen. Die Meinungsbildung in der SV war keinesfalls abgeschlossen, ob diese Zahlungen die Belastungen durch den Bau des Windfeldes aufwiegen würden, also im Interesse der Stadt sind. In diesen Meinungsbildungsprozess hat Dr. Michael aktiv eingegriffen und damit eine freie demokratische Entscheidung massiv verfälscht. Dr. Michael ist auch bewußt gewesen, dass die Einmalzahlungen juristisch strittig sind. Auch deshalb ist es sehr fragwürdig, warum er als Fachanwalt den Amtsdirektor darin unterstützt, eine Sache durchzusetzen, die mit Korruptionsverdacht belastet ist. Er "informiert auch über Vorgehensweisen, die den Interessen der Enertrag AG" zuwiderlaufen. Heißt das, dass die Interessen von Amt und Enertrag identisch sind?

Dr. Otto schrieb darauf folgenden Brief, der bewirkte, dass Dr. Michael vorerst auf weitere Schritte verzichtete:

Berlin, 19. 12. 2005

Sehr geehrter Herr Kollege Dr. Renner,

wir zeigen an, daß Herr Bernhard Nürnberger uns mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen beauftragt hat. Eine uns legitimierende Bevollmächtigung versichern wir anwaltlich und verweisen im übrigen auf die Kenntnis Ihres Mandanten, des Herrn Dr. Michael.

Unser Mandant weiß nicht, daß Herr Dr. Michael das Amt Brüssow in verwaltungsrechtlichen Fragen, insbesondere im Zusammenhang mit dein Planungsverfahren für das Vorhaben „Windpark Wolfsmoor" vertritt. Unser Mandant weiß nur, daß dies wohl Herr Strohtmann machen soll. Unser Mandant weiß auch, wir haben ihn hierbei beraten, daß Herr Strohtmann seinen anwaltlichen Verpflichtungen schlecht nachgekommen ist und das Amt mangelhaft beraten hat. Wir gehen nicht davon aus, daß Herr Dr. Michael als Aufpasser von Herrn Strohtmann vom Amt beauftragt wurde. Unseres Wissens nach vertritt Herr Dr. Michael die Interessen der ENERTRAG, und ist für diese beratend tätig.


Wenn und soweit Sie meinen, daß unser Mandant Herrn Dr. Michael bezichtigt, eine Straftat nach § 256 StGB begangen zu haben, so können wir dies nicht dem Zitat entnehmen. Wohl aber können wir erkennen, daß Herr Dr. Michael im Verein mit Herrn Strohtnann und mit Herrn Neumann alles versucht, um die unzureichende Planung der ENERTRAG zu retten. Sein Auftreten in den Stadtverordnetenversammlungen hat einzig belegt, daß er nach Kräften für die Interessen der ENERTRAG eintritt. Wir gehen deshalb davon aus, daß dies auch seine Aufgabe ist. Da dies durchaus legitim ist, können wir nicht erkennen daß hier ein Parteiverrat gegangen sein könnte.

Mit freundlichem kollegialem Gruß,
insbesondere an unseren Kollegen Dr. Michael

Dr. Christian-W. Otto
Rechtsanwalt

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zur Ergänzung:

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Auszug aus meinem nicht abgeschickten Brief an die Stadtverordneten nach der Sitzung am 15. 11. 2005

Dr. Michael beantwortet in der SVV am 15. 11. die eindeutig und klar gestellte Frage (die zentrale Frage für die Abstimmung über das gemeindliche Einvernehmen), ob der B-Plan genehmigt sei oder nicht, ausweichend und schwammig. Er ließ Aussage des Amtsdirektors, die Planungsreife sei gegeben, falsch im Raum stehen.

Dr. Otto wies darauf hin, dass der Bauantrag unvollständig ist und damit keine Rechtsgrundlage für eine Genehmigung durch das LUA bietet, und die Beanstandung der Kommunalaufsicht rechtlich haltlos ist. Dr. Michael leistete seinen Beitrag zur Verwirrung: „zweistufiges Verfahren –rechts-gebundene Entscheidung- freie Entscheidung“ (was denn nun: gebunden oder frei?) und ließ es somit als vom Amt bestellten Berater zu, dass über eine Beschlussvorlage abgestimmt wurde, für die die rechtlichen Voraussetzungen nicht gegeben waren.

Dr. Michael ließ es zu, dass der Amtsdirektor halblaut genuschelt und ohne Gewähr auf Vollständigkeit die Maßgaben und Auflagen der KA verlas. Eine tolle Grundlage für eine so wichtige Entscheidung!


Dr. Michael mahnte an, die Zeit dränge. Für wen? Für die Stadt, d.h. die Stadtverordneten, für welche Stadtverordneten? Für die Amtsverwaltung? Die Zeit, Herr Dr. Michael, drängt allein für den Investor, weil, wie Sie ausführten, die politischen Rahmenbedingungen (sprich: das Stopfen von Steuerschlupflöcher für Reiche) sich ändern.

Dr. Michael hat Ihnen dargelegt, der Beschluss 59 / 2005 sei durch den neuen Vertrag erledigt und zu annullieren. Damit hat er Ihnen ein Pfund aus den Hand „formuliert“, mit dem Sie hätten wuchern können, nämlich mit dem Investor den Kompromiss auszuhandeln, von dem dieser zwar ständig redet, zu dem er aber zu keinem Zeitpunkt bereit war. Dr. Michael hat seine rechtliche Interpretation zu Besten gegeben. Es wäre nicht das erste Mal, dass er falsch liegt. Dr. Otto ist anderer Ansicht. Nur ein Gericht kann entscheiden was Recht ist.

Als es im Mai 2005 beim Durchführungsvertrag um den Verzicht auf die Hindernisbefeuerung ging, sagte Dr. Michael: Wenn das beschlossen wird, würde der Investor sein Angebot zurückziehen. Damit hat er die kompromisslose Maximalforderung des Investors wiedergegeben. Unter Beratung für Sie, die Sie zu diesem Zeitpunkt kontrovers diskutierten, verstehe ich etwas anderes: Nämlich z.B. neu mit dem Investor zu verhandeln.

Dr. Otto hatte Sie im Mai 2005 darauf hingewiesen, dass Sie sich dem Korruptionsverdacht aussetzen würden, wenn Sie dem Durchführungsvertrag zustimmen würden. Lesen Sie noch einmal das Schreiben Dr. Michaels, in dem er dem Amt rät, die BI ( d. h. in diesem Fall mich in Person) anzuzeigen. Er schrieb, Dr. Otto habe „...wenn auch nicht ausdrücklich ausgesprochen ...- so doch suggeriert, dass sich die Gemeindevertreter strafbar machen könnten.“ Er stimmt aber Dr. Otto ausdrücklich zu: „Dabei sind die Aussagen der verschiedenen Gerichte durchaus unterschiedlich und die höchstrichterliche Rechtsprechung ist zu der Frage, welcher Sachbezug zwischen Planung und Kompensationszahlungen zulässig ist, noch sehr ungefestigt.“ Der Formulierungskünstler Michael schrieb weiter, Dr. Otto suggeriere, dass bei vergleichbaren Verträgen eine "harte Bestrafung'' von Stadtverordneten erfolgt sei, er hielte ein solche Aussage für unwahr. Bei genauer Betrachtung würde dies in dem Schreiben daher (!) auch gar nicht behauptet. Dennoch empfiehlt er die Anzeige bei der Staatsanwaltschaft. Damit demonstriere das Amt nicht nur, dass nach rechtlicher Prüfung kein Unrechtsbewusstsein bestehe, sondern es wird auch ermöglicht, dass die Strafverfolgungsbehörden prüfen, ob eine Nötigung der Stadtverordneten vorliegt.
Wirklich genial formuliert: Aussagen, die gar nicht so behauptet werden und ein Unrechtsbewusstsein auf höchstrichterlich ungefestigtem Boden. Dem Amtsdirektor war es Recht, seine Absicht erreicht: Die Bürgerinitiative gerät in den Augen der Öffentlichkeit in den Verdacht kriminell zu handeln. Der Uckermark Kurier und die MOZ titeln damit. Leider haben sich einige aus Ihren Reihen der Anzeige des Amtes angeschlossen. Und Herr Müller (Enertrag) mit einer Anzeige ebenfalls. Eine sehr fragwürdige Koalition.

(nur über BI-Verteiler publiziert)

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