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eine Einwendung
Bernhard Nürnberger
17326 Brüssow
Wollschow 38/40
An das Landesumweltamt
Regionalabteilung Ost
Genehmigungsverfahrensstelle
Müllroser Chaussee 50
15236 Frankfurt / Oder
Wollschow, 29. 7. 2005
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich bin Teileigentümer der Grundstückes Brüssow,
Ortsteil Wollschow 38/40. Gegen den ausliegenden Bebauungsplan für
ein Windfeld Wolfsmoor lege ich Widerspruch ein.
Zusätzlich zur von anderen und mir in Auftrag gegebenen Einwendungen
von Rechtanwalt
Dr. Otto möchte ich die folgenden Argumente vortragen:
Ich bin durchaus ein Befürworter der Entwicklung
umweltschonender
Energieerzeugung, lehne aber die Platzierung dieses Projektes in dieser
Größenordnung in unmittelbarer Nähe von Wohngebieten
ab.
Abwägungsausfall
Im August 2004 schickten wir, die „Bürgerinitiative gegen
ein Windfeld Wolfsmoor“, in der ich Mitglied bin, eine Unterschriftenliste,
mit der sich alle Bürger Wollschows (außer einer Eigentümerfamilie)
gegen das geplante Windfeld aussprachen, an den damaligen Umweltminister
Birthler. Dieser schrieb uns am 15. 9. 2004: „Es ist die Aufgabe
der Gemeinde im konkreten Fall die im Regionalplan enthaltenen Ziele
der Windkraftnutzung kleinräumig insbesondere mit den Belangen
der betroffenen Bürger abzuwägen. Dazu sehe ich im Nahbereich
der Ortslagen noch verstärkten Prüfungsbedarf.“ Bei
der Auslegung des Bebauungsplanes im November in der Gemeinde sind über
60 zum großen Teil sehr differenzierte Einwendungen eingereicht
worden. Sie sind alle samt und sonders so von der abgelehnt worden,
wie es der Vorhabenträger vorformuliert hatte. Die wesentliche
Sitzung der Stadtverordneten zur Beratung der Abwägung fand unter
Ausschluss der Öffentlichkeit mit den Vertretern der Enertrag und
deren Rechtsberatern und außerhalb Brüssows in Gramzow statt.
Unseres Erachtens unter Umgehung des in der GO vorgeschriebenen Öffentlichkeitsgebots.
So wurde die Bürgerbeteiligung zur Farce. Die Mehrheit der Stadtverordneten
hat sich von den Einmalzahlungen je Windrad leiten lassen. Diese Geldzahlungen
haben den demokratischen Meinungsbildungsprozess in Brüssow konterkariert.
Am Ende stand die knappe Annahme des Abwägungsverschlages des Investors
durch die SV am 1. 3. 2005, den der Amtsdirektor als das bezeichnet,
was er ist, die „maximale Version für den Betreiber“.
Im Durchführungsvertrag ist die Gliederung der Bebauung in 3 Bauphasen
vorgesehen, so ist die derzeitig genannte Anzahl von 22 (+ 4 + 6) auf
bis zu 32 WEA steigerbar, und gibt eine falsches Bild über die
Größe des Windfeldes.
Die optimale Ausnutzung des Windeignungsgebietes ist durch die Ausgewogenheit
von Betreiberinteressen und den Interessen der betroffenen Bürger
definiert, die maximale Ausnutzung ignoriert hier die Belange der Bürger
völlig. Die befürwortenden Gemeindevertreter haben sich m.
E. von den in Aussicht gestellten Einmalzahlungen korrumpieren lassen.
Sie haben sich einseitig davon leiten lassen, dass jede Verringerung
der Anzahl eine Verrinderung der Einmalzahlungen bedeutet hätte.
Auch waren schon in den Vorverträgen (1999) mit den seinerzeit
noch selbständigen Gemeinden Woddow und Wollschow die Einmalzahlungen
mit der Höhe von 150 Meter je Anlage vertraglich verknüpft,
so dass es auch hier keinerlei Gestaltungs- bzw. Abwägungsspielraum
gab.
Bemerkenswert ist, dass die Gemeindevertreter vom jetzigen Ortsteil
Brüssow vor der Gemeindefusion (als Nachbargemeinde von Wollschow
und Woddow) noch die Minderung der Anlagenhöhen auf unter 100 Meter
gefordert hatten, also das Interesse der Bürger, nicht durch die
Nachtbefeuerung belästigt zu werden, berücksichtigt hatten.
In der Presse „beklagte“ ein Vertreter der Enertrag, dass
unsere Bürgerinitiative erst so spät mit Forderungen aufgetreten
sei. So seien wegen die fortgeschrittene Planung keine Kompromisse mehr
möglich gewesen. Das ist falsch, denn die Enertrag hat in der langen
Planungszeit stets auf der maximalen Anzahl und der maximalen Höhe
der Anlagen bestanden, und mehrfach ihren völligen Rückzug
angekündigt, wenn Einschränkungen ihrer Planung ins Gespräch
kamen. Sie ist dabei von den Vertretern der Regionalen Planungsgemeinschaft
einseitig unterstützt worden, während die Kompromisse fordernden
Stadtverordneten von keiner Behörde in irgend einer Weise beraten
oder unterstützt wurden.
Das Genehmigungsverfahren durch das LUA für die 22 WEA basiert
auf diesem Abwägungsdefizit und wird daher von mir abgelehnt.
Bevölkerungsdichte:
Im Verwaltungsgebiet des Amtes Brüssow leben 5700 Einwohner, 2600
davon, also knapp die Hälfte, in der Stadt Brüssow und seinen
Ortsteilen. Wenn die Regionale Planungsgemeinschaft und der Windinvestor
auf den „Vorteil“ der geringen Bevölkerungsdichte verweisen,
so ist es abwegig und ein schwerer Planungsfehler gerade dort in einer
dünnbesiedelten Region ein Windfeld zu errichten, wo die Bevölkerung
sich konzentriert. Ein Blick auf die Karte zeigt, dass das geplante
Windfeld eingerahmt wird von vier Ortsteilen der Stadt Brüssow:
Wollschow-Menkin, Woddow, Frauenhagen, Stadt Brüssow. Dies bringt
eine quantitativ völlig unangemessen hohe Beeinträchtigung
der dort lebenden Bevölkerung mit sich.
Dieser Gesichtspunkt sollte bei der Genehmigung berücksichtigt
werden.
Abwanderung - Zuwanderung:
Der oft wiederholte Verweis auf den weiter zu erwartenden Bevölkerungsschwund
(so auch im Fachausschuss der regionalen Planungsgemeinschaft) ist ein
die Region schädigendes, resignatives Signal und richtet sich gegen
die dort Wohnenden. Völlig unberücksichtigt bleibt, dass es
hier besonders nach der Wende in der Gemeinde einen nicht unbeträchtlichen
Zuzug von Städtern und anderen gibt, so dass die touristische und
Naherholungsbedeutung unseres Gebiet erheblich gewachsen ist. Es ist
unstrittig, dass die Zweitwohnsitzler einen positiven wirtschaftlichen
Faktor für die ansässigen Handwerker und Dienstleister darstellen.

Karte (Kopie aus nicht aktuellem Messtischblatt):
mir bekannte Zweit- und Ferienwohnungen in Wollschow
Ich fordere vor einer Genehmigung durch das Landesumweltamt
eine Studie über die Bevölkerungsentwicklung unter Einbeziehung
des Wandels der Bevölkerungsstruktur zu erarbeiten.
Hier beginnt gerade erst der Prozess der Verflechtung von Stadt und
Land, wie er in den „alten“ Bundesländern sich in Jahrzehnten
entwickelt hat. Die fortschreitenden Schädigung der Landschaft
im Nordosten Brandenburgs stört eine ausgewogene Herausbildung
eines Gleichgewichts von städtisch-industriellen Zonen (Schwedt,
Stettin – in 30 km Entfernung!) und ländlichen Erholungszonen
nachhaltig.
Dass auch der Investor erkannt hat, dass der Ausbau der Windindustriezonen
die Abwanderung in der Region befördern können, zeigt ein
Passus im „Entschädigungs- und Gestattungsvertrag“
des Investors mit der Stadt Brüssow, in er dem Vernehmen nach bei
einer negativen Bevölkerungsentwicklung auf Grund des Windfeldes
Kompensationszahlungen für infrastrukturelle Maßnahmen anbietet,
zusätzlich zu den Einmalzahlungen je Windrad. Der Investor räumt
also die sonst stets bestrittene nachhaltige negative Auswirkung auf
die touristische und die Wohnattraktivität durchaus ein.
Ich rege Sie an, den Gestattungsvertragvertrag bei Ihrer Entscheidung
mit einzubeziehen.
Landschaftsbild: Gutachten
des Vorhabenträgers
Die Gutachterfotografien in den ausgelegten Unterlagen
sind zeigen unverhüllt die Absicht, den Landstrich als „ausgeräumt“
und reizlos darzustellen. Als Dokumentation und als Beleg für die
Charakterisierung der Landschaft sind sie grob verfälschend. Jeder
Laie mit Ortskenntnis sieht das auf den ersten Blick. Die Auslegung
ist in diesem Punkt sachlich nicht angemessen.
Ich fordere eine erneute unparteiische Begutachtung des landschaftlichen
Sachverhalts. So könnte diese etwa zu dem Schluss kommen, dass
die beiden alten Verbindungswege zwischen Brüssow und Woddow bzw.
Wollschow und die Sichtachsen zwischen den Ortteilen landschaftlich
schützenswert sind. Der alte Weg (Pflaumenallee) zwischen Wollschow
und Brüssow ist im Übrigen sicher auch für die Fledermäuse
von Belang, wie uns Herr Blohm von der Unteren Naturschutzbehörde
erklärte.

Übersichtsplan mit Fotostandpunkten

Abb. 1 - Blick von Brüssow Richtung Wollschow (Pflaumenallee)

Abb. 2 - Blick von Brüssow Beginn Woddower Weg

Abb. 3 – Blick von Lindenallee Richtung Heimstedt

Abb. 4 – Lindenallee Richtung Brüssow
Landschaftsschutz: Tourismus
In der Begründung zum VEP (2003) heißt es:
Schutzgut Landschaft: Es ist von einer erheblichen und nachhaltigen
anlagebedingten Veränderung des Landschaftsbildes auszugehen. Die
vorhandenen Vorbelastungen mindern nur bedingt die Erheblichkeit des
Eingriffs. Die Nachhaltigkeit der Beeinträchtigung ist jedoch auf
die Lebensdauer der Anlagen begrenzt. Durch die Ausweisung der betreffenden
Fläche im rechtskräftigen Regionalplan wird eine Konzentration
von Windkraftanlagen an dieser Stelle gefördert, um eine weiträumige
Veränderung des Landschaftsbildes zu verhindern. ...
Eine Reise durch den Nordosten Brandenburgs zeigt, dass
eine weiträumige erhebliche Veränderung des Landschaftsbildes
eingetreten ist, in einem Ausmaß, den sich auch die Planer bei
der Projektierung vielleicht nicht vorgestellt haben. Leider ist der
Fachausschuss der Planungsgemeinschaft Uckermark – Barnim bisher
nicht bereit, dem Rechnung zu tragen. Allerdings steht eine Änderung
an. Für die am 17. August d.J. anberaumten Sitzung der Regionalversammlung
ist eine Neufassung der Kriterien des sachlichen Teilplans „Windnutzung...“
vorgesehen. In der Begründung dazu heißt es: „Die Bewertung
des Landschaftsbildes und seine Beeinträchtigung durch WEA ist
ein stark subjektiver Faktor. Hier sollt eine erneute Landschaftsbildanalyse,
insbesondere unter Würdigung wertvoller, historisch gewachsener
Kulturlandschaftsteile, durch ein unabhängiges Gutachterbüro
die maßgebliche Entscheidungsgrundlage liefern.“ Die Bewertung
einer Landschaft ist das Ergebnis gesellschaftlicher Übereinkunft
und damit dem Wandel unterworfen. Die ästhetische Beurteilung und
die Beurteilung des Erlebnis- und Erholungswertes als wertvoll ist maßgeblich
verknüpft mit der touristischen Verwertung und Nutzung der Landschaft.
Eine „minderwertige Landschaft“ wäre eine in diesem
Sinne noch nicht entdeckte und verwertete.
Die großräumig Überplanung und Überbauung
des Verwaltungsgebiets des Amtes Brüssow mit Windindustriegebieten
wird den Zielen des Regionalplans Uckermark – Barnim, „den
Erfordernissen des Natur- und Landschaftsschutzes, der Naherholung der
Bevölkerung“ Rechnung zu tragen, nicht gerecht. Die Entwicklung
der letzten Jahre zeigt, dass sich das Konzept der Konzentrationsgebiete,
wegen der fehlenden Erfahrung über die Auswirkungen großer
Windfelder und der ungesteuerten Höhenentwicklung der WEA als fragwürdig
herausgestellt hat und überdacht werden muss.
Dem aktuellen starken demografischen Wandel in der Uckermark, der nicht
nur negativ ist (s.o.), sollte Rechnung getragen werden. Insofern ist
es angezeigt, das Fachausschuss vorgeschlagene Gutachten abzuwarten,
bevor über Brüssow entschieden wird, ich rege also hier ein
Moratorium an.
(Die Karte hat allerdings den Mangel, dass sie keine
die Landesgrenzen übergreifende Sichtwirkungen der Eignungsgebiete
zeigt, da die in MV fehlen.)
Tourismus: Brüssow
Stadt Brüssow besitzt alle Voraussetzungen eines
attraktiven Ortes für Erholungssuchende, zu diesem Zweck ist vor
allem in den 90er Jahren viel investiert worden. Ich nenne nur die Stadtmauer
und die Grünanlagen, einen Campingplatz, ein Schwimmbad, den neugestalteten
Marktplatzes, drei Kirchen, insbesondere die sehr schön restaurierte
in Menkin, neusteinzeitlichen Gräber, einen slawischen Burgwall,
insgesamt 90 km ausgeschilderte Rad- und Wanderwege, usw. Die wirtschaftliche
und soziale Perspektive kann m.E. nur Landwirtschaft und Naherholung
/ Tourismus sein, die großräumigen „Windfabriken“
stehen dem entgegen, sie schaffen auch keine Arbeitsplätze in nennenswertem
Maß. Es ist unangemessen, die Landschaft als „ausgeräumt“,
„nicht hochwertig“ (gibt es minderwertige Landschaften,
Landschaftsbilder?) zu qualifizieren, und allein darauf abzuheben, dass
der Nordosten Brandenburg nicht formal als touristisches Gebiet eingestuft
ist. Dagegen steht, dass Brüssow sich unabhängig vom regionalen
Planungswillen faktisch zu einem touristischen und Naherholungsgebiet
entwickelt hat und weiter entwickelt.
Im Umweltbericht heißt es: „Das Gebiet gehört nicht
zu einem Schwerpunktgebiet des Tourismus. Die Erholungseignung des Gebietes
wird sich durch die Windfarm nicht erheblich verschlechtern, da der
Raum um Brüssow auch jetzt nur von wenigen Menschen direkt zur
Erholung genutzt wird. Er wird vor allem durchfahren, auf dem Weg zu
weiter oder näher entfernten touristischen Zielen.“ Diese
Aussage ist sicher veraltet und unüberprüft, der Investor
ist offensichtlich bemüht, Tourismus und Erholungsnutzung klein
zu reden, den Status als Durchreiseland in seinem Interesse auf lange
Sicht festzuschreiben.
In der Abwägung werden aber nicht nur der Tourismus und Erholung
im Raum Brüssow klein geredet, die Naherholung als solche erschient
hier überraschend als „schutzmindernd“, da der Zweitwohnsitzler
„vermutlich nicht das ganze Jahr anwesend sein wird, sondern an
den Wochenenden und in Urlaubszeiten. Im Verhältnis zu den Bürgern
mit Erstwohnsitz ist der Einwender also nicht so schutzwürdig.“
Dieser Logik folgend wäre „Naherholung“ also kein Hinderungsgrund
WEA aufzustellen.
In einer Studie (W. Günther) über „touristische Effekte“
von WEA in Schleswigholstein von 1999/2000 heißt es zusammenfassend:
„Die derzeitige Gesamtbewertung ist derzeit positiv. Verschlechtert
sich aber z.B. das Image von Windkraftanlagen, könnte sich der
Grenzwert deutliche nach unten bewegen.“ 2006 ist das Image der
alternativen Energien durch den extrem einseitigen Ausbau der Windenergie
bereits erheblich beschädigt, wie die Diskussionen in den Medien
zeigen.
In der Studie heißt es im Detail: „Gruppen von Windanlagen:
Sie sind verhältnismäßig unkritisch, wenn sie weitab
des Urlaubsortes stehen. Windkraftanlagen am Urlaubsort werden eher
toleriert als in der Nähe des Wohnortes.“ Für die eingespielte
Urlaubslandschaft SH traf 2000 zu, dass kaum negative Effekte zu erkennen
waren. Für das touristische Entwicklungslandschaft Nordostbrandenburg
wird der Tourismus als Wirtschaftsfaktor im Keim eingeschränkt,
wer hat Lust eine von „Windparks geprägte Kulturlandschaft
Uckermark“ zu entdecken ? Für die Gemeinde Brüssow würde
das Windfeld in unmittelbarer Nähe und inmitten der Ortsteile mit
Sicherheit die touristische Entwicklung beeinträchtigen, da 22,
26 bzw. 32 WEA den Nahraum absolut dominieren würden. Die Höhe
der Kirche von Wollschow würde um das fünffache übertroffen,
der Eingriff in das nahe Landschaftsbild kann nur als grob definiert
werden, und lässt jede Behutsamkeit vermissen.
Im Abwägungsprotokoll wendet der Investor ein, „ die Kulturlandschaft
(um Brüssow) ist in alle Himmelsrichtungen bereits tatsächlich
oder planerisch vorbelastet“ und „Insofern gibt es auch
im größeren räumliche Zusammenhang kein Abweichen von
der bereits durch die Windkraft in den Kulturraum eingebrachten neuen
optischen Eindrücke.“ In propagandadaistischer Manier wird
auf die Planung des Windfeldes Wallmow/Trampe als kleinräumige
Vorbelastung und als bereits gegeben hingewiesen. Mit dieser Argumentation
lässt sich jede Schädigung der Landschaft mit dem Hinweis
auf eine tatsächliche oder geplante Vorbelastung beliebig vergrößern.
Es ist bezeichnend, dass an dieser Stelle die Enertrag in ihren Abwägungsvorschlag,
ihre wacklige Argumentation stützend, hier die zu erwartenden hohen
Gewerbesteuern ins Spiel bringt, die nach einer unseriösen Presseverlautbarung
die groteske Höhe von 550 000 € pro Jahr erreichen sollen.
Die Karte oben zeigt, dass ein Verzicht auf das Windfeld Brüssow
sehr wohl zu einer kleinräumigen Entlastung (im Weichbild der Gemeinde)
des Landschaftsbildes führen würde und in der Fernwirkung
bis 10 km deutlich positiv wäre.
Noch einmal zurück zur SH-Studie: „Gruppenanlagen stören
am meisten“, heißt es dort. Es ist bekannt, dass das nachtbefeuerte
Windindustriegebiet Randowhöhe mit Abstand die negativsten Reaktionen
in der Bevölkerung hervorruft, was auch die Betreiberfirma in der
Presse einräumt, während von kleineren Gruppen weniger die
Rede ist. Mit einer Anzahl von 10 bis 12 Anlage wäre m.E. das Eignungsgebiet
Brüssow ausgelastet und akzeptabler, ohne dem selbstverständlich
das Wort reden zu wollen. Immer könnte so ein Kompromiss aussehen.
Ich halte es nach den Erfahrungen der letzten 5 Jahre für unhaltbar,
dass die Größe der Anlagegruppen ebenso wie die Höhe
der Anlagen bisher noch kein Genehmigungskriterium ist. Die Quantität
schlägt an einem kritischen Punkt in eine neue gravierendere Qualität
um. Wenn es eine Vorgabe der Regionalplanung ist, dass „wenige
Anlagen mit hoher Einzelleistung“ aufzustellen sind, ist es auch
unverständlich, warum nicht der verfügbare leistungsstärkere
Anlagentyp mit 180 Meter Höhe in geringerer Anzahl aufgestellt
wird, wie dies für Wallmow/Carmzow (leider) vorgesehen ist.
Die Planung wurde vor nunmehr 10 Jahren begonnen und ging von den damaligen
Gegebenheiten aus.
Ich rege an, den Raum um Brüssow hinsichtlich seiner zwischenzeitlichen
touristischen und Erholungsnutzung und die Entwicklungschancen gutachterlich
zu untersuchen, bevor nachhaltig belastende Tatsachen geschaffen werden..
Ich halte dafür, dass eine geringere Bestückung der Landschaft
in Nahbereich zu einer Entlastung des Landschaftsbildes und zu einer
Entlastung der Bevölkerung führen würde, und bitte Sie
dies bei Ihrer Entscheidung zu bedenken.
Akzeptanz der Bevölkerung
Die Ausweisung der Eignungsgebiete sollte einen „Wildwuchs“
von Windindustrieanlagen verhindern und eine akzeptierbare Entwicklung
steuern. In den Erläuterungen zum Teilplan Windnutzung heißt
es: “Eine natur- und umweltverträgliche Einbindung der Anlagen
ist bei der Standortwahl aber auch sicherzustellen, um die Akzeptanz
der Bevölkerung für diese ressourcenschonende Art der Energieerzeugung
aufrechtzuerhalten.“ Die Praxis der Einmalzahlungen der Windenergie-Investoren
geht jedoch von vornherein und realistisch davon aus, dass die Akzeptanz
in der Bevölkerung der betroffenen Orte gering ist und die Zustimmung
der Gemeindevertreter besser regelmäßig erkauft wird. Dies
widerspricht dem postulierten Geist der Regionalplanung und schadet
dem Image der alternativen Energieerzeugung insgesamt. Von dem vom Bundesumweltministerium
propagierten Energiemix kann in der Region nicht die Rede sein, der
Förderschwerpunkt liegt einseitig bei der Windenergie, einseitig
zu Lasten der hier Wohnenden.
Emmissionen – reines
Wohngebiet.
Besonders im Ortsteil Wollschow kommt es zu einer Akkumulation
der Schall- und Schattenbelastungen, da ein Teil der WEA westlich des
Ortes geplant sind. D. h. verstärkte Schallintensität bei
regelmäßigem Westwind, Schattenbeeinträchtung wegen
der im Westen untergehenden Sonne, starke Sichtbeeinträchtigung
bei Tage. Die gesamte westliche Flanke des Straßendorfes ist mit
WEA verstellt, die Landschaft quasi verriegelt. Die grenzwertigen Schallmessdaten,
die Überschreitung der zulässigen Schattenwurfzeiten, die
für 30 Jahre Betriebsdauer vorgesehenen Abschaltregelungen werfen
für mich die Frage auf, warum nicht zumindest an dieser Stelle,
die Interessen der betroffenen Anlieger Vorrang vor dem wirtschaftlichen
Interessen des Investors haben können und zumindest die Windenergieanlagen
M1, M2, M3, M4, S1, S2, W1 aus der Planung genommen werden. Das gleiche
gilt aber auch für die Anlagen T1 und T3 auf der Seite von Brüssow.
Weiter bemängele ich, dass die Schall- und Schattendaten der geplante,
im Durchführungsvertrag vereinbarten weitere Ausbau (plus 10 WEA)
des Windfeldes nicht berücksichtigt wurde, was zu einer Veränderung
der Messdaten führen wird.
Bei Wollschow handelt es sich nicht um ein Mischgebiet,
sondern faktisch um ein reines Wohngebiet. Lediglich ein KFZ-Mechaniker,
ein Ein-Mann-Betrieb ist im Ort ansässig, der keinen nennenswerten
Lärm verursacht. Die großen Veränderungen in der Nutzung
der Gebäude des Ortsteiles seit der Wende sind bisher unberücksichtigt
geblieben. Seit einigen Jahren werden Häuser von Zweitwohnsitzlern
gekauft, so dass sich bereits deutlich eine Veränderung zu Erholungsnutzung
abzeichnet. Die Planung trägt dieser Entwicklung nicht Rechnung
und verengt damit den positiven Entwicklungsspielraum für den Ortsteil.
Die Oststadt Brüssow (Wohnungsbaublocks) und das Bebauung an der
Straße nach Frauenhagen sind ebenfalls reine Wohngebiete. Es kann
nicht sein, dass „Gemeinde Brüssow“ undifferenziert
und pauschal als Mischgebiet eingestuft bleibt.
Ich fordere, dass eine Überprüfung vor Ort vor einer Genehmigung
stattfindet, mit dem Ziel, dass dort wo es angezeigt ist, die Bestimmung
der Schallemmission für die reinen Wohngebiete und Naherholungsgebiete
zu Anwendung kommen.
Lichtemmission
In den Unterlagen heißt es, die WEA sollen mit einer reduzierten
Befeuerung ausgestattet werden. Der Investor räumt in der Presse
ein, dass die Anwohner durch die Nachtbefeuerung genervt seien und verspricht
Abhilfe: "Enertrag darf die Leuchtstärke der roten Blinklichter
an Windkraftanlagen massiv reduzieren. Grund dafür ist eine Gesetzesänderung...
Das uckermärkische Unternehmen Enertrag kann nach langen Verhandlungen
mit dem Bundesverkehrsministerium und der Deutschen Flugsicherung nach
eigenen Angaben einen wichtigen Teilerfolg vermelden: Die Leuchtstärke
des roten Blinkfeuers an Windkraftanlagen darf voraussichtlich noch
in diesem Jahr bei guter Sicht um bis zu 90 Prozent reduziert werden."
Auf Anfrage schreibt jedoch das Bundesministerium für Verkehr,
Bau- und Wohnungswesen "Derzeit stehen weitere Untersuchungen zur
Forderung an, die bereits deutlich verringerte Lichtleistung des Feuers
W, rot gegenüber dem Standard-ICAO-Feuer bei guten Sichtweiten
noch stärker zu reduzieren....Ein Zeitpunkt für die Änderung
kann noch nicht festgelegt werden, da eine Befassung durch den Bundesrat
noch nicht bestimmt ist." Der Betreiber kann also derzeit noch
gar keine entsprechenden Zusagen machen. Auch im Abwägungsvorschlag
argumentiert der Investor unzulässig gegen Bedenken zur Nachtbefeuerung,
mit dieser Befeuerungsart.
Aber auch die angekündigte Rotorblattspitzenbefeuerung lehne ich
ab.
Unser Grundstück und die betroffenen Ortsteile als Ganze befinden
sich innerhalb deren 3-km-Reichweite.
Ich fordere den Verzicht eine Nachtbefeuerung insbesondere, weil, bedingt
durch die zentrale Lage der Windfeldes inmitten der Ortsteile von Brüssow,
hier eine Vielzahl von Anwohnern aus nächster Nähe durch die
Gefahrenbefeuerung belästigt würden. Auch hierzu wäre
eine Untersuchung anzustellen.
Visuelle Beeinträchtigung
Die visuelle Beeinträchtigung durch die WEA ist nicht hinnehmbar.
Die Höhen der WEA sprengen m. E. alle ästhetischen Maßstäbe
vor Ort , störend sind aber nicht vor allem die Senkrechten der
Windräder zur Waagerechten der Landschaft, wie es im Gutachtertext
heißt, sondern die Bewegung der Rotoren ist das entscheidende
störende Moment. Die Entfernung der Rotation vom Wahrnehmenden
ist ein entscheidender Faktor, der in der Abstandsmaßgabe 800
Meter nicht berücksichtigt wird. Ein Windfeld im vorgesehenen Ausmaß
und in unmittelbarer Nähe meines / unseres Gehöftes lassen
mich eine gesundheitliche Beeinträchtigung befürchten. Die
vom Fachausschuss vorgeschlagenen Ausweitung der Schutzzone zu geschlossenen
Wohngebieten auf 1000 Meter halte ich für nicht ausreichend, einer
Staffelung nach Anlagenhöhe wäre sinnvoll (wie in SH). Die
Veränderung trägt den zwischenzeitlichen Anpassungserfordernissen
aufgrund der Erfahrungen in den letzten 10 Jahren nicht Rechnung und
begünstigt allein die Möglichkeiten des Repowering durch die
Betreiberfirmen.
Persönliche Betroffenheit
Mir ist klar, dass etliche von mir aufgeführten Gesichtpunkte übergeordneter
Art sind, ich weise aber darauf hin, dass ich durch die Lage unserer
Gebäude in Wollschow 38/40 auch subjektiv von allen Emmissionen
betroffen, als Nutzer und als Vermieter einer Ferienwohnung.
Mit freundlichem Gruß
Unterschrift
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