eine Einwendung

 

Bernhard Nürnberger
17326 Brüssow
Wollschow 38/40

An das Landesumweltamt
Regionalabteilung Ost
Genehmigungsverfahrensstelle

Müllroser Chaussee 50
15236 Frankfurt / Oder

Wollschow, 29. 7. 2005


Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich bin Teileigentümer der Grundstückes Brüssow, Ortsteil Wollschow 38/40. Gegen den ausliegenden Bebauungsplan für ein Windfeld Wolfsmoor lege ich Widerspruch ein.
Zusätzlich zur von anderen und mir in Auftrag gegebenen Einwendungen von Rechtanwalt
Dr. Otto möchte ich die folgenden Argumente vortragen:

Ich bin durchaus ein Befürworter der Entwicklung umweltschonender
Energieerzeugung, lehne aber die Platzierung dieses Projektes in dieser Größenordnung in unmittelbarer Nähe von Wohngebieten ab.

Abwägungsausfall

Im August 2004 schickten wir, die „Bürgerinitiative gegen ein Windfeld Wolfsmoor“, in der ich Mitglied bin, eine Unterschriftenliste, mit der sich alle Bürger Wollschows (außer einer Eigentümerfamilie) gegen das geplante Windfeld aussprachen, an den damaligen Umweltminister Birthler. Dieser schrieb uns am 15. 9. 2004: „Es ist die Aufgabe der Gemeinde im konkreten Fall die im Regionalplan enthaltenen Ziele der Windkraftnutzung kleinräumig insbesondere mit den Belangen der betroffenen Bürger abzuwägen. Dazu sehe ich im Nahbereich der Ortslagen noch verstärkten Prüfungsbedarf.“ Bei der Auslegung des Bebauungsplanes im November in der Gemeinde sind über 60 zum großen Teil sehr differenzierte Einwendungen eingereicht worden. Sie sind alle samt und sonders so von der abgelehnt worden, wie es der Vorhabenträger vorformuliert hatte. Die wesentliche Sitzung der Stadtverordneten zur Beratung der Abwägung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit mit den Vertretern der Enertrag und deren Rechtsberatern und außerhalb Brüssows in Gramzow statt. Unseres Erachtens unter Umgehung des in der GO vorgeschriebenen Öffentlichkeitsgebots. So wurde die Bürgerbeteiligung zur Farce. Die Mehrheit der Stadtverordneten hat sich von den Einmalzahlungen je Windrad leiten lassen. Diese Geldzahlungen haben den demokratischen Meinungsbildungsprozess in Brüssow konterkariert. Am Ende stand die knappe Annahme des Abwägungsverschlages des Investors durch die SV am 1. 3. 2005, den der Amtsdirektor als das bezeichnet, was er ist, die „maximale Version für den Betreiber“. Im Durchführungsvertrag ist die Gliederung der Bebauung in 3 Bauphasen vorgesehen, so ist die derzeitig genannte Anzahl von 22 (+ 4 + 6) auf bis zu 32 WEA steigerbar, und gibt eine falsches Bild über die Größe des Windfeldes.
Die optimale Ausnutzung des Windeignungsgebietes ist durch die Ausgewogenheit von Betreiberinteressen und den Interessen der betroffenen Bürger definiert, die maximale Ausnutzung ignoriert hier die Belange der Bürger völlig. Die befürwortenden Gemeindevertreter haben sich m. E. von den in Aussicht gestellten Einmalzahlungen korrumpieren lassen. Sie haben sich einseitig davon leiten lassen, dass jede Verringerung der Anzahl eine Verrinderung der Einmalzahlungen bedeutet hätte. Auch waren schon in den Vorverträgen (1999) mit den seinerzeit noch selbständigen Gemeinden Woddow und Wollschow die Einmalzahlungen mit der Höhe von 150 Meter je Anlage vertraglich verknüpft, so dass es auch hier keinerlei Gestaltungs- bzw. Abwägungsspielraum gab.
Bemerkenswert ist, dass die Gemeindevertreter vom jetzigen Ortsteil Brüssow vor der Gemeindefusion (als Nachbargemeinde von Wollschow und Woddow) noch die Minderung der Anlagenhöhen auf unter 100 Meter gefordert hatten, also das Interesse der Bürger, nicht durch die Nachtbefeuerung belästigt zu werden, berücksichtigt hatten.
In der Presse „beklagte“ ein Vertreter der Enertrag, dass unsere Bürgerinitiative erst so spät mit Forderungen aufgetreten sei. So seien wegen die fortgeschrittene Planung keine Kompromisse mehr möglich gewesen. Das ist falsch, denn die Enertrag hat in der langen Planungszeit stets auf der maximalen Anzahl und der maximalen Höhe der Anlagen bestanden, und mehrfach ihren völligen Rückzug angekündigt, wenn Einschränkungen ihrer Planung ins Gespräch kamen. Sie ist dabei von den Vertretern der Regionalen Planungsgemeinschaft einseitig unterstützt worden, während die Kompromisse fordernden Stadtverordneten von keiner Behörde in irgend einer Weise beraten oder unterstützt wurden.
Das Genehmigungsverfahren durch das LUA für die 22 WEA basiert auf diesem Abwägungsdefizit und wird daher von mir abgelehnt.

Bevölkerungsdichte:

Im Verwaltungsgebiet des Amtes Brüssow leben 5700 Einwohner, 2600 davon, also knapp die Hälfte, in der Stadt Brüssow und seinen Ortsteilen. Wenn die Regionale Planungsgemeinschaft und der Windinvestor auf den „Vorteil“ der geringen Bevölkerungsdichte verweisen, so ist es abwegig und ein schwerer Planungsfehler gerade dort in einer dünnbesiedelten Region ein Windfeld zu errichten, wo die Bevölkerung sich konzentriert. Ein Blick auf die Karte zeigt, dass das geplante Windfeld eingerahmt wird von vier Ortsteilen der Stadt Brüssow: Wollschow-Menkin, Woddow, Frauenhagen, Stadt Brüssow. Dies bringt eine quantitativ völlig unangemessen hohe Beeinträchtigung der dort lebenden Bevölkerung mit sich.
Dieser Gesichtspunkt sollte bei der Genehmigung berücksichtigt werden.

Abwanderung - Zuwanderung:

Der oft wiederholte Verweis auf den weiter zu erwartenden Bevölkerungsschwund (so auch im Fachausschuss der regionalen Planungsgemeinschaft) ist ein die Region schädigendes, resignatives Signal und richtet sich gegen die dort Wohnenden. Völlig unberücksichtigt bleibt, dass es hier besonders nach der Wende in der Gemeinde einen nicht unbeträchtlichen Zuzug von Städtern und anderen gibt, so dass die touristische und Naherholungsbedeutung unseres Gebiet erheblich gewachsen ist. Es ist unstrittig, dass die Zweitwohnsitzler einen positiven wirtschaftlichen Faktor für die ansässigen Handwerker und Dienstleister darstellen.



Karte (Kopie aus nicht aktuellem Messtischblatt):
mir bekannte Zweit- und Ferienwohnungen in Wollschow

Ich fordere vor einer Genehmigung durch das Landesumweltamt eine Studie über die Bevölkerungsentwicklung unter Einbeziehung des Wandels der Bevölkerungsstruktur zu erarbeiten.
Hier beginnt gerade erst der Prozess der Verflechtung von Stadt und Land, wie er in den „alten“ Bundesländern sich in Jahrzehnten entwickelt hat. Die fortschreitenden Schädigung der Landschaft im Nordosten Brandenburgs stört eine ausgewogene Herausbildung eines Gleichgewichts von städtisch-industriellen Zonen (Schwedt, Stettin – in 30 km Entfernung!) und ländlichen Erholungszonen nachhaltig.
Dass auch der Investor erkannt hat, dass der Ausbau der Windindustriezonen die Abwanderung in der Region befördern können, zeigt ein Passus im „Entschädigungs- und Gestattungsvertrag“ des Investors mit der Stadt Brüssow, in er dem Vernehmen nach bei einer negativen Bevölkerungsentwicklung auf Grund des Windfeldes Kompensationszahlungen für infrastrukturelle Maßnahmen anbietet, zusätzlich zu den Einmalzahlungen je Windrad. Der Investor räumt also die sonst stets bestrittene nachhaltige negative Auswirkung auf die touristische und die Wohnattraktivität durchaus ein.
Ich rege Sie an, den Gestattungsvertragvertrag bei Ihrer Entscheidung mit einzubeziehen.

Landschaftsbild: Gutachten des Vorhabenträgers

Die Gutachterfotografien in den ausgelegten Unterlagen sind zeigen unverhüllt die Absicht, den Landstrich als „ausgeräumt“ und reizlos darzustellen. Als Dokumentation und als Beleg für die Charakterisierung der Landschaft sind sie grob verfälschend. Jeder Laie mit Ortskenntnis sieht das auf den ersten Blick. Die Auslegung ist in diesem Punkt sachlich nicht angemessen.
Ich fordere eine erneute unparteiische Begutachtung des landschaftlichen Sachverhalts. So könnte diese etwa zu dem Schluss kommen, dass die beiden alten Verbindungswege zwischen Brüssow und Woddow bzw. Wollschow und die Sichtachsen zwischen den Ortteilen landschaftlich schützenswert sind. Der alte Weg (Pflaumenallee) zwischen Wollschow und Brüssow ist im Übrigen sicher auch für die Fledermäuse von Belang, wie uns Herr Blohm von der Unteren Naturschutzbehörde erklärte.


Übersichtsplan mit Fotostandpunkten



Abb. 1 - Blick von Brüssow Richtung Wollschow (Pflaumenallee)


Abb. 2 - Blick von Brüssow Beginn Woddower Weg


Abb. 3 – Blick von Lindenallee Richtung Heimstedt

Abb. 4 – Lindenallee Richtung Brüssow


Landschaftsschutz: Tourismus

In der Begründung zum VEP (2003) heißt es:
Schutzgut Landschaft: Es ist von einer erheblichen und nachhaltigen anlagebedingten Veränderung des Landschaftsbildes auszugehen. Die vorhandenen Vorbelastungen mindern nur bedingt die Erheblichkeit des Eingriffs. Die Nachhaltigkeit der Beeinträchtigung ist jedoch auf die Lebensdauer der Anlagen begrenzt. Durch die Ausweisung der betreffenden Fläche im rechtskräftigen Regionalplan wird eine Konzentration von Windkraftanlagen an dieser Stelle gefördert, um eine weiträumige Veränderung des Landschaftsbildes zu verhindern. ...

Eine Reise durch den Nordosten Brandenburgs zeigt, dass eine weiträumige erhebliche Veränderung des Landschaftsbildes eingetreten ist, in einem Ausmaß, den sich auch die Planer bei der Projektierung vielleicht nicht vorgestellt haben. Leider ist der Fachausschuss der Planungsgemeinschaft Uckermark – Barnim bisher nicht bereit, dem Rechnung zu tragen. Allerdings steht eine Änderung an. Für die am 17. August d.J. anberaumten Sitzung der Regionalversammlung ist eine Neufassung der Kriterien des sachlichen Teilplans „Windnutzung...“ vorgesehen. In der Begründung dazu heißt es: „Die Bewertung des Landschaftsbildes und seine Beeinträchtigung durch WEA ist ein stark subjektiver Faktor. Hier sollt eine erneute Landschaftsbildanalyse, insbesondere unter Würdigung wertvoller, historisch gewachsener Kulturlandschaftsteile, durch ein unabhängiges Gutachterbüro die maßgebliche Entscheidungsgrundlage liefern.“ Die Bewertung einer Landschaft ist das Ergebnis gesellschaftlicher Übereinkunft und damit dem Wandel unterworfen. Die ästhetische Beurteilung und die Beurteilung des Erlebnis- und Erholungswertes als wertvoll ist maßgeblich verknüpft mit der touristischen Verwertung und Nutzung der Landschaft. Eine „minderwertige Landschaft“ wäre eine in diesem Sinne noch nicht entdeckte und verwertete.

Die großräumig Überplanung und Überbauung des Verwaltungsgebiets des Amtes Brüssow mit Windindustriegebieten wird den Zielen des Regionalplans Uckermark – Barnim, „den Erfordernissen des Natur- und Landschaftsschutzes, der Naherholung der Bevölkerung“ Rechnung zu tragen, nicht gerecht. Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt, dass sich das Konzept der Konzentrationsgebiete, wegen der fehlenden Erfahrung über die Auswirkungen großer Windfelder und der ungesteuerten Höhenentwicklung der WEA als fragwürdig herausgestellt hat und überdacht werden muss.


Dem aktuellen starken demografischen Wandel in der Uckermark, der nicht nur negativ ist (s.o.), sollte Rechnung getragen werden. Insofern ist es angezeigt, das Fachausschuss vorgeschlagene Gutachten abzuwarten, bevor über Brüssow entschieden wird, ich rege also hier ein Moratorium an.


(Die Karte hat allerdings den Mangel, dass sie keine die Landesgrenzen übergreifende Sichtwirkungen der Eignungsgebiete zeigt, da die in MV fehlen.)


Tourismus: Brüssow

Stadt Brüssow besitzt alle Voraussetzungen eines attraktiven Ortes für Erholungssuchende, zu diesem Zweck ist vor allem in den 90er Jahren viel investiert worden. Ich nenne nur die Stadtmauer und die Grünanlagen, einen Campingplatz, ein Schwimmbad, den neugestalteten Marktplatzes, drei Kirchen, insbesondere die sehr schön restaurierte in Menkin, neusteinzeitlichen Gräber, einen slawischen Burgwall, insgesamt 90 km ausgeschilderte Rad- und Wanderwege, usw. Die wirtschaftliche und soziale Perspektive kann m.E. nur Landwirtschaft und Naherholung / Tourismus sein, die großräumigen „Windfabriken“ stehen dem entgegen, sie schaffen auch keine Arbeitsplätze in nennenswertem Maß. Es ist unangemessen, die Landschaft als „ausgeräumt“, „nicht hochwertig“ (gibt es minderwertige Landschaften, Landschaftsbilder?) zu qualifizieren, und allein darauf abzuheben, dass der Nordosten Brandenburg nicht formal als touristisches Gebiet eingestuft ist. Dagegen steht, dass Brüssow sich unabhängig vom regionalen Planungswillen faktisch zu einem touristischen und Naherholungsgebiet entwickelt hat und weiter entwickelt.
Im Umweltbericht heißt es: „Das Gebiet gehört nicht zu einem Schwerpunktgebiet des Tourismus. Die Erholungseignung des Gebietes wird sich durch die Windfarm nicht erheblich verschlechtern, da der Raum um Brüssow auch jetzt nur von wenigen Menschen direkt zur Erholung genutzt wird. Er wird vor allem durchfahren, auf dem Weg zu weiter oder näher entfernten touristischen Zielen.“ Diese Aussage ist sicher veraltet und unüberprüft, der Investor ist offensichtlich bemüht, Tourismus und Erholungsnutzung klein zu reden, den Status als Durchreiseland in seinem Interesse auf lange Sicht festzuschreiben.
In der Abwägung werden aber nicht nur der Tourismus und Erholung im Raum Brüssow klein geredet, die Naherholung als solche erschient hier überraschend als „schutzmindernd“, da der Zweitwohnsitzler „vermutlich nicht das ganze Jahr anwesend sein wird, sondern an den Wochenenden und in Urlaubszeiten. Im Verhältnis zu den Bürgern mit Erstwohnsitz ist der Einwender also nicht so schutzwürdig.“ Dieser Logik folgend wäre „Naherholung“ also kein Hinderungsgrund WEA aufzustellen.
In einer Studie (W. Günther) über „touristische Effekte“ von WEA in Schleswigholstein von 1999/2000 heißt es zusammenfassend: „Die derzeitige Gesamtbewertung ist derzeit positiv. Verschlechtert sich aber z.B. das Image von Windkraftanlagen, könnte sich der Grenzwert deutliche nach unten bewegen.“ 2006 ist das Image der alternativen Energien durch den extrem einseitigen Ausbau der Windenergie bereits erheblich beschädigt, wie die Diskussionen in den Medien zeigen.
In der Studie heißt es im Detail: „Gruppen von Windanlagen: Sie sind verhältnismäßig unkritisch, wenn sie weitab des Urlaubsortes stehen. Windkraftanlagen am Urlaubsort werden eher toleriert als in der Nähe des Wohnortes.“ Für die eingespielte Urlaubslandschaft SH traf 2000 zu, dass kaum negative Effekte zu erkennen waren. Für das touristische Entwicklungslandschaft Nordostbrandenburg wird der Tourismus als Wirtschaftsfaktor im Keim eingeschränkt, wer hat Lust eine von „Windparks geprägte Kulturlandschaft Uckermark“ zu entdecken ? Für die Gemeinde Brüssow würde das Windfeld in unmittelbarer Nähe und inmitten der Ortsteile mit Sicherheit die touristische Entwicklung beeinträchtigen, da 22, 26 bzw. 32 WEA den Nahraum absolut dominieren würden. Die Höhe der Kirche von Wollschow würde um das fünffache übertroffen, der Eingriff in das nahe Landschaftsbild kann nur als grob definiert werden, und lässt jede Behutsamkeit vermissen.
Im Abwägungsprotokoll wendet der Investor ein, „ die Kulturlandschaft (um Brüssow) ist in alle Himmelsrichtungen bereits tatsächlich oder planerisch vorbelastet“ und „Insofern gibt es auch im größeren räumliche Zusammenhang kein Abweichen von der bereits durch die Windkraft in den Kulturraum eingebrachten neuen optischen Eindrücke.“ In propagandadaistischer Manier wird auf die Planung des Windfeldes Wallmow/Trampe als kleinräumige Vorbelastung und als bereits gegeben hingewiesen. Mit dieser Argumentation lässt sich jede Schädigung der Landschaft mit dem Hinweis auf eine tatsächliche oder geplante Vorbelastung beliebig vergrößern.
Es ist bezeichnend, dass an dieser Stelle die Enertrag in ihren Abwägungsvorschlag, ihre wacklige Argumentation stützend, hier die zu erwartenden hohen Gewerbesteuern ins Spiel bringt, die nach einer unseriösen Presseverlautbarung die groteske Höhe von 550 000 € pro Jahr erreichen sollen.
Die Karte oben zeigt, dass ein Verzicht auf das Windfeld Brüssow sehr wohl zu einer kleinräumigen Entlastung (im Weichbild der Gemeinde) des Landschaftsbildes führen würde und in der Fernwirkung bis 10 km deutlich positiv wäre.

Noch einmal zurück zur SH-Studie: „Gruppenanlagen stören am meisten“, heißt es dort. Es ist bekannt, dass das nachtbefeuerte Windindustriegebiet Randowhöhe mit Abstand die negativsten Reaktionen in der Bevölkerung hervorruft, was auch die Betreiberfirma in der Presse einräumt, während von kleineren Gruppen weniger die Rede ist. Mit einer Anzahl von 10 bis 12 Anlage wäre m.E. das Eignungsgebiet Brüssow ausgelastet und akzeptabler, ohne dem selbstverständlich das Wort reden zu wollen. Immer könnte so ein Kompromiss aussehen. Ich halte es nach den Erfahrungen der letzten 5 Jahre für unhaltbar, dass die Größe der Anlagegruppen ebenso wie die Höhe der Anlagen bisher noch kein Genehmigungskriterium ist. Die Quantität schlägt an einem kritischen Punkt in eine neue gravierendere Qualität um. Wenn es eine Vorgabe der Regionalplanung ist, dass „wenige Anlagen mit hoher Einzelleistung“ aufzustellen sind, ist es auch unverständlich, warum nicht der verfügbare leistungsstärkere Anlagentyp mit 180 Meter Höhe in geringerer Anzahl aufgestellt wird, wie dies für Wallmow/Carmzow (leider) vorgesehen ist.
Die Planung wurde vor nunmehr 10 Jahren begonnen und ging von den damaligen Gegebenheiten aus.
Ich rege an, den Raum um Brüssow hinsichtlich seiner zwischenzeitlichen touristischen und Erholungsnutzung und die Entwicklungschancen gutachterlich zu untersuchen, bevor nachhaltig belastende Tatsachen geschaffen werden..
Ich halte dafür, dass eine geringere Bestückung der Landschaft in Nahbereich zu einer Entlastung des Landschaftsbildes und zu einer Entlastung der Bevölkerung führen würde, und bitte Sie dies bei Ihrer Entscheidung zu bedenken.

Akzeptanz der Bevölkerung

Die Ausweisung der Eignungsgebiete sollte einen „Wildwuchs“ von Windindustrieanlagen verhindern und eine akzeptierbare Entwicklung steuern. In den Erläuterungen zum Teilplan Windnutzung heißt es: “Eine natur- und umweltverträgliche Einbindung der Anlagen ist bei der Standortwahl aber auch sicherzustellen, um die Akzeptanz der Bevölkerung für diese ressourcenschonende Art der Energieerzeugung aufrechtzuerhalten.“ Die Praxis der Einmalzahlungen der Windenergie-Investoren geht jedoch von vornherein und realistisch davon aus, dass die Akzeptanz in der Bevölkerung der betroffenen Orte gering ist und die Zustimmung der Gemeindevertreter besser regelmäßig erkauft wird. Dies widerspricht dem postulierten Geist der Regionalplanung und schadet dem Image der alternativen Energieerzeugung insgesamt. Von dem vom Bundesumweltministerium propagierten Energiemix kann in der Region nicht die Rede sein, der Förderschwerpunkt liegt einseitig bei der Windenergie, einseitig zu Lasten der hier Wohnenden.

Emmissionen – reines Wohngebiet.

Besonders im Ortsteil Wollschow kommt es zu einer Akkumulation der Schall- und Schattenbelastungen, da ein Teil der WEA westlich des Ortes geplant sind. D. h. verstärkte Schallintensität bei regelmäßigem Westwind, Schattenbeeinträchtung wegen der im Westen untergehenden Sonne, starke Sichtbeeinträchtigung bei Tage. Die gesamte westliche Flanke des Straßendorfes ist mit WEA verstellt, die Landschaft quasi verriegelt. Die grenzwertigen Schallmessdaten, die Überschreitung der zulässigen Schattenwurfzeiten, die für 30 Jahre Betriebsdauer vorgesehenen Abschaltregelungen werfen für mich die Frage auf, warum nicht zumindest an dieser Stelle, die Interessen der betroffenen Anlieger Vorrang vor dem wirtschaftlichen Interessen des Investors haben können und zumindest die Windenergieanlagen M1, M2, M3, M4, S1, S2, W1 aus der Planung genommen werden. Das gleiche gilt aber auch für die Anlagen T1 und T3 auf der Seite von Brüssow.
Weiter bemängele ich, dass die Schall- und Schattendaten der geplante, im Durchführungsvertrag vereinbarten weitere Ausbau (plus 10 WEA) des Windfeldes nicht berücksichtigt wurde, was zu einer Veränderung der Messdaten führen wird.

Bei Wollschow handelt es sich nicht um ein Mischgebiet, sondern faktisch um ein reines Wohngebiet. Lediglich ein KFZ-Mechaniker, ein Ein-Mann-Betrieb ist im Ort ansässig, der keinen nennenswerten Lärm verursacht. Die großen Veränderungen in der Nutzung der Gebäude des Ortsteiles seit der Wende sind bisher unberücksichtigt geblieben. Seit einigen Jahren werden Häuser von Zweitwohnsitzlern gekauft, so dass sich bereits deutlich eine Veränderung zu Erholungsnutzung abzeichnet. Die Planung trägt dieser Entwicklung nicht Rechnung und verengt damit den positiven Entwicklungsspielraum für den Ortsteil. Die Oststadt Brüssow (Wohnungsbaublocks) und das Bebauung an der Straße nach Frauenhagen sind ebenfalls reine Wohngebiete. Es kann nicht sein, dass „Gemeinde Brüssow“ undifferenziert und pauschal als Mischgebiet eingestuft bleibt.
Ich fordere, dass eine Überprüfung vor Ort vor einer Genehmigung stattfindet, mit dem Ziel, dass dort wo es angezeigt ist, die Bestimmung der Schallemmission für die reinen Wohngebiete und Naherholungsgebiete zu Anwendung kommen.
Lichtemmission
In den Unterlagen heißt es, die WEA sollen mit einer reduzierten Befeuerung ausgestattet werden. Der Investor räumt in der Presse ein, dass die Anwohner durch die Nachtbefeuerung genervt seien und verspricht Abhilfe: "Enertrag darf die Leuchtstärke der roten Blinklichter an Windkraftanlagen massiv reduzieren. Grund dafür ist eine Gesetzesänderung... Das uckermärkische Unternehmen Enertrag kann nach langen Verhandlungen mit dem Bundesverkehrsministerium und der Deutschen Flugsicherung nach eigenen Angaben einen wichtigen Teilerfolg vermelden: Die Leuchtstärke des roten Blinkfeuers an Windkraftanlagen darf voraussichtlich noch in diesem Jahr bei guter Sicht um bis zu 90 Prozent reduziert werden." Auf Anfrage schreibt jedoch das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen "Derzeit stehen weitere Untersuchungen zur Forderung an, die bereits deutlich verringerte Lichtleistung des Feuers W, rot gegenüber dem Standard-ICAO-Feuer bei guten Sichtweiten noch stärker zu reduzieren....Ein Zeitpunkt für die Änderung kann noch nicht festgelegt werden, da eine Befassung durch den Bundesrat noch nicht bestimmt ist." Der Betreiber kann also derzeit noch gar keine entsprechenden Zusagen machen. Auch im Abwägungsvorschlag argumentiert der Investor unzulässig gegen Bedenken zur Nachtbefeuerung, mit dieser Befeuerungsart.
Aber auch die angekündigte Rotorblattspitzenbefeuerung lehne ich ab.
Unser Grundstück und die betroffenen Ortsteile als Ganze befinden sich innerhalb deren 3-km-Reichweite.
Ich fordere den Verzicht eine Nachtbefeuerung insbesondere, weil, bedingt durch die zentrale Lage der Windfeldes inmitten der Ortsteile von Brüssow, hier eine Vielzahl von Anwohnern aus nächster Nähe durch die Gefahrenbefeuerung belästigt würden. Auch hierzu wäre eine Untersuchung anzustellen.
Visuelle Beeinträchtigung
Die visuelle Beeinträchtigung durch die WEA ist nicht hinnehmbar. Die Höhen der WEA sprengen m. E. alle ästhetischen Maßstäbe vor Ort , störend sind aber nicht vor allem die Senkrechten der Windräder zur Waagerechten der Landschaft, wie es im Gutachtertext heißt, sondern die Bewegung der Rotoren ist das entscheidende störende Moment. Die Entfernung der Rotation vom Wahrnehmenden ist ein entscheidender Faktor, der in der Abstandsmaßgabe 800 Meter nicht berücksichtigt wird. Ein Windfeld im vorgesehenen Ausmaß und in unmittelbarer Nähe meines / unseres Gehöftes lassen mich eine gesundheitliche Beeinträchtigung befürchten. Die vom Fachausschuss vorgeschlagenen Ausweitung der Schutzzone zu geschlossenen Wohngebieten auf 1000 Meter halte ich für nicht ausreichend, einer Staffelung nach Anlagenhöhe wäre sinnvoll (wie in SH). Die Veränderung trägt den zwischenzeitlichen Anpassungserfordernissen aufgrund der Erfahrungen in den letzten 10 Jahren nicht Rechnung und begünstigt allein die Möglichkeiten des Repowering durch die Betreiberfirmen.


Persönliche Betroffenheit
Mir ist klar, dass etliche von mir aufgeführten Gesichtpunkte übergeordneter Art sind, ich weise aber darauf hin, dass ich durch die Lage unserer Gebäude in Wollschow 38/40 auch subjektiv von allen Emmissionen betroffen, als Nutzer und als Vermieter einer Ferienwohnung.

Mit freundlichem Gruß

Unterschrift