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Randow-Kurier

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weitere Presse siehe http://www.windmuellers-land.de/
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_______________________________________________28. 7. 2007______________________________________________

Landschaftsbild

So sieht es aus



Der Teilplan Wind weist 1,5 % der Fläche von Uckermark und Barnim aus. Vielleicht sogar noch weniger. Doch diese Zahl täuscht bzw. lenkt die Vorstellung - das Bild im Kopf - in die falsche (einwohnerfeindliche) Richtung. Oder in die richtige (investorenfreundliche), je nach Einstellung.
Ein anschaulicheres Bild gibt eine Karte, die die Beeinträchtigung ( bzw. Schädigung, die auch durch die lokalen Kompensationsmaßnahmen nicht ausgeglichen werden kann, da es sich um Fernsichtsbildbilder handelt) nach den Maßgaben der Umweltberichte darstellt. Herr Fennert bestätigte die innere Logik dieser Betrachtungsweise.
Die Karte zeigt als grob per Hand eingetragen in etwa das Ausmaß der Beeintächtigungen. Ein eventueller Einwand, dies sei der "worst case" zählt wenig, da bei allen derartigen schematischen Darstellungen (Schall, Schatten) der worst case gilt.
Die Regionalräte brauchen so eine Karte um sich ein realistisches Bild zu machen.

Deshalb sollte die Planungstelle beauftragt werden, eine derartige Karte für den aktuellen Stand der Fortschreibung zu erstellen.

Zur Karte: Eigenproduktion B. Nü. Die dunkleren Flächen sind die Überschneidungszonen, vom hier aus sieht man zwei Windfelder.

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"Frühe Öffentlichkeit schafft ungewollt Unruhe"

27. 6. 07

steht über dem Interview mit dem Regionalplaner Herrn Fennert in einem zweiten Artikel der PZ vom 27. 6. 07

Einerseits zu Unrecht: die frühe Öffentlichkeit schafft gewollt Unruhe. Unruhe ist die erste Bürgerpflicht in der Demokratie.

Die Investoren sitzen bereits bei der Entwicklung der ersten Gedanken der Fortschreibung des Teilplanes Wind mit am Tisch.

Andererseits: Herr Fennert äußert:

"Wir wollten lediglich der Demokratie Geltung verschaffen und die entscheidenden Gremien so früh wie möglich beteiligen. Und zwar in einer Phase, in der überhaupt noch nicht alles geklärt und entschieden ist. Das hat allerdings seinen Preis gehabt: Unruhe."

Da meint er wohl die interessierten Investoren und ihre politischen Parteigänger, wie Herrn Waldow (CDU), die ungewollt unruhig werden, wenn ihre Kreise gestört werden.

Tatsache ist, dass die frühzeitige Veröffentlichung (der Suchgebiete) Herrn Professor Mengel zu verdanken ist und die Planungsstelle dies kaum aus eigenem Antrieb tat.

Herr Fennert äußert:

Eine Pension, drei Gästebetten und einen Wanderweg haben fast alle Gemeinden aufzuweisen, das reicht sicher nicht aus.

Dieser Satz hat es in sich: Die betroffenen Gemeinden müssen einen rechtlich triftigen Grund aufweisen, wenn die ein Windeignungsgebiet nicht vor der Haustür haben wollen. Keimender Tourismus zählt nicht! Wonoch nix ist, soll auch nix werden. Der Ausbau der Windenergienutzung ist dem gegenüber stets privilegiert. Um mit Herrn Moser zu sprechen: "Pech gehabt! Uckermärker."

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Die schöne Uckermark


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27. 6. 07

Pressemitteilung der Regionalen Planungsstelle Uckermark-Barnim

zum Urteil des OVG Berlin-Brandenburg vom 27.03.2007

„Planungssicherheit bleibt erhalten - Kein unkontrollierter Ausbau der Windenergie"

Der Regionalplan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und –gewinnung" der Regionalen Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim hat auch weiterhin Bestand. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in seiner Entscheidung vom 27.03.2007 den seit August 2001 rechtskräftigen Teilregionalplan Wind bestätigt . Damit ist auch in Zukunft die konzentrierte, ökologisch und sozial verträgliche Nutzung der Windenergie sichergestellt. Der Region vermittelt der Plan also weiterhin ein hohes Maß an Planungssicherheit und den „Windmüllern" Investitionssicherheit.

Ausdrücklich stellte das Gericht klar, dass die Arbeit der Regionalen Planungsstelle und die Abwägungsentscheidungen der Regionalversammlung einwandfrei waren. Insgesamt weist der - im Ergebnis einer umfangreichen mehrjährigen Abwägung der Interessen der Träger öffentlicher Belange - durch die Regionalversammlung beschlossene Plan für die Region Uckermark-Barnim 38 Windeignungsgebiete aus. Ziel der Planung ist es, den unkontrollierten Ausbau von Windkraftanlagen durch die Ausweisung von für diese Nutzung geeigneten Flächen (Eignungsgebiete) zu verhindern.

Lediglich das Windeignungsgebiet Woltersdorf erfuhr die Missbilligung des Gerichtes. Hier sei bei der Neuveröffentlichung ein Fehler gemacht worden, der bei der jetzt anstehenden Fortschreibung des Regionalplanes zu korrigieren sei. Die Ausweisung an sich sei nicht das Problem. Das Gericht stieß sich daran, dass die Planungsstelle sich im Rahmen der Neuveröffentlichung auf die Einschätzung des Landesumweltamtes verlassen hatte und nicht selbst eine naturschutzfachliche Prüfung vornahm. Da die Prüfung aber fehle, könne derzeit nicht festgestellt werden, ob die Festsetzung zulässig gewesen sei. Diese müsse nachgeholt werden.

Gegenwärtig befindet sich der sachliche Teilplan in Überarbeitung, natürlich unter Anwendung der durch die Regionalräte festgelegten neuen Kriterien. Es ist vorgesehen, dass sich die Regionalversammlung vor der Sommerpause mit dem Entwurf der Fortschreibung befasst. Mit der Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg bleibt Planungskontinuität auch weiterhin erhalten und die planvolle Nutzung der Windenergie ist, wie im häufig als „Teilplan Wind" bezeichneten Planwerk vorgesehen, auch künftig möglich. Die Region Uckermark-Barnim behält damit ein sinnvolles Instrument zur Wirtschaftsentwicklung und bleibt Vorreiter auf dem Gebiet der regenerativen Energien in Brandenburg.

Kommentar: (bn)

Bei soviel Lob kann ich nur sagen: weiter so!

Wir dürfen gespannt sein, was sich die Politiker der Planungsgemeinschaft einfallen lassen, damit der Vorstoß der ENERTRAG in Uckerland, ein eigenes Windeignungsgebiet auf zu machen, nicht unter "unkontrollierter Ausbau" fällt. Gefordert sind dort dann triftige Gründe: Einfach zu sagen, dass es dem Tourismus nicht schadet, wird nicht ausreichen. Mit den Finanzzuwendungen der ENERTRAG für die Gemeinde wird man auch nicht offen argumentieren können. Doch seien wirt unbesorgt, der Jurist Jens Christen, Justiziar bei der ENERTRAG wird sich schon etwas rechtlich hieb- und stichfestes einfallen lassen, in seiner Funktion als beratendes Mitglied des Ausschusses der Planungsgemeinschaft und als wahrscheinlicher Bearbeiter des dann nötigen Antrags der Gemeinde Uckerland an die Regionale Planungsstelle. Interessenkollision? Interessenübereinstimmung! Dem Klima zu Liebe.

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Neues Längenmaß für die Uckermark

19. 6. 2007

PRENZLAU,(bn) Wie jetzt bekannt wurde ist am 5. Juni für die Uckermark während der Sitzung des Windausschusses der Regionalen Planungsgemeinschaft eine neue Maßeinheit für Abstände in der Landschaft und sonstwo (s. u.) vorgestellt worden. Sie ist nach ihrem Schöpfer Herrn Waldow (CDU) genannt. Ein Waldow sollen Windmühlen vom Wald entfernt stehen können, wenn es nach Herrn Waldow (CDU) geht und wenn in der Folge des Vorschlags von Professor Mengel (Rettet die Uckermark) ein Abstand von 10 km zwischen Windeignungsgebieten gelten soll, um der Höhenentwicklung der Mühlen gerecht zu werden. Bisher gelten fünf Kilometer.

Der Notwendigkeit seines Antrags wurde sich Professor Mengel durch die bahnbrechende Erkenntnis unseres Bundesumweltministers Sigmar Gabriel (SPD) bewusst: "Nicht nur Bodenschätze oder sauberes Wasser sind wertvolle Resourcen. Auch mit unzerschnittenen Landschaften und naturbelassenen Flächen müssen wir verantwortungsvoll umgehen. Das ist vielen Menschen noch nicht ausreichend bewußt."

Ein Waldow misst 50 herkömmliche Meter. Windmühlen dürfen derzeit 200 Meter, also 4 Waldow vom Wald entfernt sein. Dort fragt man sich jetzt, genauer der Waldmeister und die Waldohreule fragen sich, wieviel Waldow die Herren Waldow(CDU) von Diwald (ENERTRAG) von einander entfernt sind. Auch interessiert die Frage, wie groß die Schnittmenge unbekannter Qualität (DIWALDOW) ist, wenn eine WKA mit einer Höhe von 2,2 Waldow in einem Waldow Abstand zum Forst errichtet wird. Unabhängig davon, ob der Niederbewuchs oder die hochfliegenden Art zu Ergebnissen kommen, klar ist, dass Herr Waldow erkannt hat, dass WKA jetzt auch Waldkampfanlagen sein müssen, da jeder zusätzliche Waldow über das Schicksal der Investoren und des Klimas entscheidet.

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