Nebengefecht

wegen einer "besessenen Schafzucht"

Dr. Hemmen ./. Nürnberger

Klage Dr. Hemmens gegen Nürnberger, Einforderung einer Unterlassungsklärung wg. einer Internetveröffentlichung und Erstattung des Anwaltshonorars

Der Richter halbierte die Honorarforderung und wies die klage im Übrigen ab.

In der Sache geht es um die folgende Veröffentlichung, hier in nunmehr leicht veränderter Form:

Bei Nieselregen fing Dr. Hemmen an. Sein erstes Windrad baute er bei Wallmow, ein rührender 30-Meter-Zwerg und wurde in der Neusiedler- und Aussteigerszene mit Recht (!) gefeiert. Die Nase im Wind, bringt es zum 13% Anteilseigner bei der Enertrag, ist Aufsichtratsmitglied und gönnt sich für den geplanten Rückbau der Schafzucht Neuenfeld (Amt Brüssow) deren Eigentümer er ist, im Einvernehmen mit Amtsdirektor Neumann eine prächtige Zuwendung aus den Kompensationsgeldern*, die "seine" ENERTRAG aufbringen muss für den Schaden, der im knapp 10 km entfernten Brüssow mit dem "Windfeld Wolfsmoor" angerichtet werden soll. Das nennt man: Linke Tasche, rechte Tasche.

Einige Monate vor der Entscheidung von den Kompensationsgeldern zu profitieren, verkaufte Dr. Ralf Hemmen seine Anteile bei der ENERTRAG, selbstverständlich ohne dass hier ein kausaler Zusammenhang vermutet würde. So vermeidet er die kalten Füße (!) bei intakter Immunabwehr gegen den Virus der Moral, zumal er sie sich weiter warm hält unter dem Tisch des Aufsichtrates „seiner“ Firma.

*siehe Anlagen unten

 

 

Dr. Ralf Hemmen ist seit 1991 im Aufsichtsrat der Enertrag und der Eigentümer einer ehemaligen Schafzucht in Neuenfeld, in der zu DDR-Zeiten der jetzige Amtsdirektor des Amtes Brüssow Neumann wirkte, jetzt ein Stück unter Beton begrabener uckermärkischer Erde, das, wie viele andere Flächen im Amt, so auch im Städtchen Brüssow, auf die Erlösung durch Entsiegelung wartet.

Bei der Auslage der Planungsunterlagen für das Windfeld Wolfsmoor entzündet sich der Unmut und Spott der Bevölkerung von Brüssow daran, dass ein Aufsichtsratsmitglied und (ehemaliger) Anteilseigner der ENERTRAG von den Kompensationsleistungen profitieren soll, die an die Windfeldplanung geknüpft sind. Man ärgert sich darüber, dass der Amtsdirektor, der in Neuenfeld weit vom Ort des landschaftlichen Schadens entfernt wohnt, dort die Renaturierungsmaßnahme genießen wird, die unmittelbar Betroffenen in Brüssow aber nichts davon haben werden.

Die ENERTRAG formuliert den städtebaulichen Vertrag, der diese Maßnahme enthält, der Amtsdirektor legt ihn einvernehmlich der Gemeindevertretung zur Abstimmung vor. Alles legal, von Täuschung Dritter (s. u. "Kollusion") keine Spur, aber ärgerlich und m. E. den bürgerlichen Anstandskodex verletzend, oder schlichter: " Sowat jehört sich nich!"

Wie nah der Verkauf der Anteile am Datum des Antrags für den Rückbau liegt, ist dem verärgerten Brüssower völlig egal. Ihm ist auch egal, ob ein Zusammenhang zwischen Anteileverkauf und dem Rückbauantrag besteht. (Darum ging es u. a. bei der Klage.)

BNü

 

aus dem Anhang des Grünordnungsplanes für das "Windfeld Wolfsmoor" bei Brüssow, das Rückbauprojekt "Schafzucht" betreffend:

Bei der Durchsicht der Bereiche der Schafzucht fällt auf, dass zweimal "Kompensation Windfeld Neuenfeld" angegeben ist. Dr. Hemmen war von März 1997 bis April 2001 Geschäftsführer der Windkraft Neuenfeld GmbH & Co Betriebs KG für die Planung eines Windparks mit 14 Windkraftanlagen des Typs ENRON 1,5 s und Enercon E 66 (Gemeinde Schönfeld, Gemarkung Neuenfeld). Mir ist nicht bekannt, wer zum Zeitpunkt der Kompensationsvergabe der Eigentümer der ehemaligen Schafzucht war. Das zu erkunden, ist vielleicht eine journalistische Recherche wert.

BNü

=================================================================================================

Nach dem fetten moralischen Zeigefinger, ein wenig Spaß:

Hier die Korrektur der Klageschrift des Dr. Timmann (einem alten, beruflich bedingten Laster des Beklagten nachgebend):

Auszüge aus dem Schriftsatz (Klageschrift)

Dr. Hemmens Anwalt, Dr. Timmann schreibt:

(....)

„Wie aus der Anlage Kl ersichtlich, veröffentlichte der Beklagte über den Kläger die Behauptung, dass der Kläger für den Rückbau einer von ihm besessenen Schafzucht in Neuenfeld im Einvernehmen mit

 

 

 

 

 

 

 

dem dortigen Amtsdirektor Neumann ...

.

. eine prächtige finanzielle Zuwendung aus Kompensationsgeldern erhalten habe, die die Fa. Enertrag bezahlt habe.

An diesem Unternehmen, bei dem er auch Aufsichtsrat sei, sei der Kläger zu 13% beteiligt gewesen.

Insoweit erweckte der Beklagte den Eindruck, dass der Kläger hier in kollusivem Zusammenwirken mit Amtsträgern sich Zuwendungen erschlichen habe, die dann ein Unternehmen, an welchem er beteiligt sei, aufgebracht habe.

 

 

 

 

Es wird insoweit also der Vorwurf der Vetternwirtschaft und der zumindest anrüchigen Verlagerung von Vermögen von der Enertrag auf den Kläger als deren Gesellschafter und Aufsichtsratsmitglied behauptet. Diese Behauptungen sind jedoch unwahr, weil der Kläger von der Firma Enertrag keinerlei finanzielle Zuwendungen in dem vom Beklagten behaupteten Zusammenhang erhalten hat.

(....)



Korrekturen

 

 

 

Ausdruck! Eine semantische Untiefe, die ausgelotet werden will:

Die Schafzucht kann nicht von Herrn Dr. Hemmen besessen werden, sie existiert nämlich gar nicht mehr, lediglich die Ställe und Freiflächen, die der Schafzucht dienten, sind in das Eigentum Herrn Hemmens übergegangen, nachdem Herr Neumann sich von der Schafzucht ab- und den Gemeindevertretungen im Amt Brüssow zugewandt hat, allerdings ohne dass dieses in einem kausalen Zusammenhang stünde. Der Begriff "besessene Schafzucht" lässt darüberhinaus zu sehr auf Wahnsinn schließen, etwa BSE , hier ggf. WSE (Wind Spongiforme Encephalopathie) oder auch Windwahnsinn (nach Prof. Mengel).

 

inhaltlich falsch, Herr Neumann ist Amtsdirektor für das gesamte Amt Brüssow, ggf. in Neuenfeld ganz besonders, weil dort bereits eine Windfabrik steht.

inhaltlich falsch, bitte veröffentlichten Text nochmal lesen!

Grammatik / Tempus: sei, ... sei gewesen : ist,... ist gewesen (Aufsichtsratsmitglied ist er auch zum Zeitpunkt des Abschlusses des städtebaulichen Vertrags, der die Kompensationsmaßnahme enthält).

Inhalt! Der Text unterstellt hier implizit dem Amtsträger eine Ungeheuerlichkeit: Dieser ist aber qua Amt verpflichtet, die politischen Entscheidungen der Gemeindevertretung gewissenhaft vorzubereiten u. a. mit Investoren im Sinne der Gemeindevertretung zusammen zu wirken. Der Schreiber unterstellt offensichtlich selbst, was er dem veröffentlichten Text unterschieben will. Damit gibt er zu erkennen, dass er die "Untunlichkeit" des Vorganges zu erahnen in der Lage ist.

Kollusion: geheimes unerlaubtes Zusammenspiel mit einem andern zur Täuschung Dritter (Fremdwörterbuch, VE Leipzig 1960)

 

Inhaltlich hervorragend! Der Text drückt genau das aus, was der empörte Brüssower Bürger denkt.

Grammatik / Tempus / Aussage (Wiederholung)

 

 

Seit Januar 2003 ist Dr. Hemmen Geschäftsführer der Windkraft Wallmow Erschließungs GmbH und Planung des Windfeldes Wallmow.

Ob in Wallmow wieder gefeiert wird, wenn die Windfabrik fertig ist?