Gestattungsverträge

und andere Schmiermittel von sogenannten "sauberen" Investoren großindustrieller Anlagen in der Kulturlandschaft der Nord-Ost-Uckermark.

4 Beispiele

 

1.

27. Mai 2009

Gestattungsvertrag für WF Trampe:

WKA-Investor: ENERTRAG, Dauertal

Stadtverordnete verschachern touristische und Wohnattraktivität von Trampe

Die Stadtverordneten von Brüssow verkaufen die Sicherheit der Gemeindewege und die touristische und Wohnattraktivität von Trampe. So steht es unverhohlen im Gestattungsvertrag, der am 11. Mai auf der Tagesordnung der SVV stand. Die Stadt (die Stadt?) macht Kasse auf Kosten der Bürger von Trampe. Die Bürger von Trampe wurden weder informiert noch gefragt. Der Vertrag unterliegt der Schweigepflicht der SV. Der Vertrag wurde mit Sicherheit nicht abgewogen, wie im Vertragstext behauptet. (s.u.) Mit Sicherheit sahen die SV den Vertrag „fristgerecht“ zum ersten Mal vor der Sitzung zum Abnicken. In § 1 (s. u.) übernimmt Bürgermeister Rakow die Haftung für z. B. herabfallendes Eis von den Rotoren der WKA, die nur 50 Meter vom Weg entfernt steht. Ob ihm das klar ist? Zur Sicherheit wird er den Weg sperren müssen. Vorsicht! Betriebsgelände der Enertrag!

Der Vertrag ist eine Unrechtsvereinbarung, so die Staatsanwaltschaft zum entsprechenden Vertrag zu Wolfsmoor 2007. Die Enertrag zahlte 2007 ein Bußgeld. Dies ist dem Amt und den SV bekannt. Die SV sind Wiederholungstäter. Die Enertrag ist es offenbar wieder gelungen, die Stadtverordneten zu kaufen. Im untechnischen Sinne ist das Bestechung, sagt der Jurist. Auch wenn dies nicht strafbar ist, weil sie „untaugliche Täter sind“, ist dies ethisch und moralisch verwerflich. Damit sind sie auch untaugliche Stadtverordnete. Tauglich sind sie zur Verbiegung des Rückrates gegenüber dem Amt, tauglich, sich Handwerkeraufträge zu sichern. Mittelbar korruptionstauglich.

Die SV missachtet bewusst die Belange der Bürger von Trampe. Immerhin, man schämt sich, daher die Geheimhaltung.

Man muss weiterhin davon ausgehen, dass die Mehrheit der Gemeindevertreter in der Form einer zumindest konkludenten Vereinbarung, zukünftig stets für Windparkprojekte abstimmen werden. Allen angekündigten Erklärungen zum Trotz.

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in § 1 des Gestattungsvertrags heißt es:

"Die Stadt Brüssow erklärt sich unwiderruflich mit der Nichteinhaltung von Abstandsflächen durch Windkraftanlagen, die der Investor auf Nachbargrundstücken zu den Grundstücken der Stadt Brüssow errichtet, einverstanden und übernimmt die Abstandsflächen auf seine Grundstücke. Die Stadt Brüssow verpflichtet sich, die hierzu erforderliche rechtliche Sicherung zu übernehmen. Sollte baurechtlich eine Reduzierung der Abstandsfläche zulässig sein, erteilt die Stadt Brüssow mit Unterzeichnung des Vertrages seine Zustimmung zur Reduzierung.

im § 2 Kompensationsgegenstand heißt es:

Auf Grund der Errichtung der Windfarm könnte es nach Auffassung der Stadt Brüssow zu einem Rückgang der touristischen Attraktivität sowie der allgemeinen Wohnattraktivität auf dem angrenzenden Gemeindegebiet kommen. Stadt Brüssow und der Gestattungsnehmer sind nach Abwägung der Belange der Auffassung, dass es zu solchen Beeinträchtigungen nicht kommen wird. Gleichwohl sind beide Parteien der Auffassung, dass solche Folgen der Planung unerwünscht sind und dem durch Kompensation nachhaltig entgegengetreten werden soll.

Der Gestattungsgeber erhält vom Gestattungsnehmer zum Zweck des Ausgleichs an Einbuße touristischer Attraktivität sowie der Wohnqualität das unten genannte Gestattungsentgelt.

§ 3 Gestattungsentgelt

1. Der Gestattungsgeber erhält erstmalig für die Inanspruchnahme gemeindlicher Grundstücke nach §1 und zur Kompensation der Beeinträchtigungen gemäß §2 des Vertrages, 6 Monate nach Inbetriebnahme der jeweiligen Windenergieanlage ein einmaliges Gestattungsentgelt in Höhe von 21 000 Euro pro errichteter Windkraftanlage der 1,5 bis 3 MW-Klasse bzw.

2. Der Gestattungsgeber erhält jährlich, erstmalig 12 Monate nach Inbetriebnahme der jeweiligen Windenergieanlage ein Gestattungsentgelt in Höhe von 4 500 Euro pro errichteter Windkraftanlage

über einen Zeitraum von 5 Jahren.

Die Gestattung für die verbleibenden Vertragsjahre ist damit abgegolten."

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2.

aus Städtebaulicher Vertrag, Entwurf 2003 ( Anlage zum Beschluss 59/03) der SVV Brüssow

Gestattung für WF Wolfsmoor

WKA-Investor: ENERTRAG, Dauertal

Im Entwurf des Städtbaulichen Vertrages für das Windfeld Wolfsmoor heißt es:

§ 6

(1) Die Durchführung des Vorhabens macht bestimmte Folge- und Vorbereitungseinrichtungen notwendig, deren Kosten die gemeinde jedenfalls zur Zeit nicht tragen kann. Aus diesem Grund verpflichtet sich der Investor, an die Gemeinde folgende Beiträge zur Mitfinanzierung der durch das Vorhaben veranlassten Folgeeinrichtungen zu zahlen:

a) Maßnahmen zum Wegebau

b)Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur

(2) Der Gesamtbetrag der Folgekosten ist in gleichen Teilen zu entrichten, und zwar innerhalb von 12 Monaten nach Baubeginn der jeweiligen WKA. Pro errichteter WKA erhält die Gemeinde einen einmaligen Werterhaltungsbeitrag in Höhe von

25 500 Euro.

(3) ...

(4) Der Vorhabenträger beabsichtigt, die Straßen und Wege der Gemeinde mitzubenutzen. Da der Vorhabenträger zum Teil auch schwere Baufahrzeuge zum Einsatz bringen wird, beteiligt er sich an der Werterhaltung des Straßen- und Wegenetzes der Gemeinde mit einem jährlichen pauschalen Werterhaltungsbeitrag in Höhe von

3070,-- Euro pro

von ihm installierter und betriebener WKA.

Der Vorhabenträger zahlt der Gemeinde diesen Betrag jeweils bis zum 1. 7. eines jeden Jahres für das zurückliegende Jahr.

Die Entschädigungszahlungen für die betreffenden WKA sind immer dann fällig, wenn aus den WKA im jeweiligen Jahr keine Gewerbesteuer an die gemeinde gezahlt wurde. Sofern im jeweiligen Jahr Gewerbesteuer gezahlt wurde, verringert sich der Werterhaltungsbeitrag um den Betrag der gezahlten Gewerbesteuer. Das gilt auch dann, wenn Änderungen der gesetzlichen Grundlagen, die Abführung der Steuern oder anderer Abgaben an einen anderen Träger staatlicher Gewalt fordern.

Der Anspruch auf Werterhaltungsbeitrag enentfällt mit der dauerg´haften Stillegung des btríebes der WKA.

(5) Die Aufteilung der Folgekosten und werterhaltungsbeiträge auf die jeweiliegn Ortsteile obliegt der internen Vereinbarunge der Stadt Brüssow, der OT Wollschow und OT Woddow. Es sind sich die Beteiligten jedoch einig, dass unter Berücksichtigung der bereits abgeschlossenen Vorverträge die Verteilung erfolgen soll.

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3.

Mai 2010:

Vertragsentwurf über Akontozahlungen nach Installation

Solarinvestor Beck energy, Bayern

Der Bau des 130 ha großen Solarfeldes scheiterte am Widerstand der Bürger. Durch den Investorenvertreter waren angündigt: Akontozahlungen nach Installation über 40 000 € pro Jahr für eine Dauer von 2 bis 3 Jahren.

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4.

Das Windfeld Wolfsmoorsoll mit 22 WKA für den Haushalt Brüssows jährlich 67 540, - Euro erbringen.

Nach Auskunft Bürgermeisters Rakow ( Anfrage Heike Sawal) in der SVV vom 8. 6. 2010 sind noch keine Gewerbesteuer aus dem WF Wolfsmoor geflossen.

Ein aktueller Vergleich:

ENERTRAG verheißt der Gemeinde Wallmow-Carmzow Gewerbesteuereinnahmen von 25 000 € / Jahr ( bei 20 Betriebsjahren von 11 WKA)

 


 

 

 

 

Genialer Coup

Die Herren Müller, Diwald, Troike der uckermärkischen ENER-TRAG haben einen genialen Furz gelassen. Er duftet verführerisch nach Frühlingswind, Wasserstoff und gewaltig nach Biogas. Angelockt von diesem Parfüm legt Frau Merkel einen Grundstein und der Leser der noblen Süddeutschen kann sich Frühlingswind-Wasserstoff-Biogas-berauscht zurücklehnen: Die Zauber-worte Weltpremiere, Hybridkraft und Blockheizkraft tun ihre Wirkung: Deutschland schon wieder Weltmeister. Und ökologisch korrekt.
Und das mitten in der größten Wirtschaftskrise seit 60 Jahren.

Ich wohne nicht in Süddeutschland, ich wohne in der Uckermark. Vor meiner Tür stehen 22 Windkraftanlagen, nicht 35 templinische Kilometer sondern 800 Meter entfernt, sie rauschen rhythmisch mit bis zu 42 Dezibel, auch in der Nacht. Zum Glück konnte ich mein Schlafzimmer auf die Windfeld ab-gewandte Seite verlegen, der Schall schwingt nur gedämpft. Wie ich dort lag, da träumte es mir einen schönen Traum. Auf meinem Windfeld, Wolfsmoor heißt es, war zu je drei Windrädern ein Hybridkraftwerk dazugebaut, 7, 3 Stück. Die totale Elektrifizierung. Lenin erscheint mir. Er leuchtet verzückt. Bei der Investitionssumme von 7,3 x 21 Millionen Euro schien mir das Bett zu schwanken: 153,3 Millionen Euro. Ein beglückender Energiestrom, ein reißender Geldfluss durchflutete meine bescheidene Bettstatt, ein Tsunami des Fortschritts. Strom satt. Auszurechnen, wie viele Kilowatt da hinten rauskommen, und wie erst viele, hochgerechnet auf die 20 000 Windräder in ganz Deutschland, ist mir im Schlaf nicht gegeben. Ich delegiere das an unsere genialen Bankmanager.

Ich erwache leicht gerädert. Klingelt das Telefon. Die Sommergäste sagen ab. Nach Vorbesichtigung der Umgebung hätten sie sich anders entschie-den. Sie suchten Erholung in einer Landschaft, nicht in einem Industriegebiet.
Nachvollziehbare Entscheidung, auch ohne traumhafte Hybridkraftwerke.
Heute weht der Wind kalt aus Ost, aber gegen das Windfeld, nicht aus seiner Richtung. Es wird ein ruhiger Tag.

Plausch über den Gartenzaun. Mein Nachbar ist ein schlauer Fuchs. Ich kläre ihn über die Pläne Woidkes auf, hier bei uns eine Erneuerbare-Energien-Region einzurichten. Verdreifachung der Kapazitäten, neue Windfelder,.... Is doch klar, dat die die Windfabriken hier bauen. Hier wohnt doch keiner. Und die paar, die hier doch wohnen, die interessieren doch nicht bei der Wahl. Die paar Stimmen! Und Hybridkraftwerke stören dich nicht?, frage ich. Quatsch. Is doch Propaganda, die kommen nicht, soviel Biogas, wie die brauchen, wächst hier doch gar nicht. Und den Strompreis, der da hinten rauskommt, den kann doch keiner bezahlen. Ich kann doch rechnen. Um die neuen Windfelder hier geht es, denk doch mal nach. Das mit dem Hybrid ist die reine Propaganda. Und der Müller von der ENERTRAG, der hat doch in Moskau studiert. Der hat gut gelernt da.

Sag ich, die Uckermärker sterben aus. So ein Quatsch, wir sterben sowieso aus, auch ohne Hybrid, mein Bengel ist auch weg nach Bayern, seine Kinder sind schon Bayern. Und nach einer Pause: Aber was Gutes haben die vielen Windräder doch. Da kommen nicht so viele Polen hier und kaufen die billigen Häuser weg. Ich widerspreche ihm. Das, sage ich, stinkt mir überhaupt nicht. Und die Polenkinder sind dann sowieso Uckermärker.

 

Genialer Medienfang:

die Süddeutsche Zeitung titelt:

Genialer Windfang

 

Hybrid-Kraftwerk

in Brandenburg

20.04.2009, 17:02
Von M. Kotynek

Die Energiequelle Wind ist unberechenbar. Umso größere Hoffnungen setzen Experten auf Hybrid-Kraftwerke, die Wind und Wasserstoff kombinieren. In Brandenburg entsteht die weltweit erste Anlage.

20.000 Windräder stehen in Deutschland. (Foto: dpa)
Für die Betreiber von Windparks hat das Grauen einen Namen: Flaute. Da stehen in Deutschland mit etwa 20.000 Windkraftanlagen so viele Windräder wie nirgendwo sonst in Europa, doch wenn der Wind ausbleibt, hilft das alles nichts; die Räder stehen still. In der Uckermark will man sich damit nicht länger abfinden.

An diesem Dienstag wird Bundeskanzlerin Angela Merkel im brandenburgischen Prenzlau den Grundstein zu einem sogenannten Hybrid-Kraftwerk legen. Es ist eine Weltpremiere, nur 35 Kilometer von jenem Ort entfernt, an dem Merkel ihre Kindheit verbracht hat: Bis zum kommenden Jahr entsteht dort das erste industrielle Kraftwerk, das Windkraft und Wasserstoff kombiniert.